[buug-l] Buug-Ticker: Thema Politik - ein neuer Artikel
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Tue, 21 Jan 2003 15:25:03 +0100
Volker Grassmuck hat am 2003-01-21 15:25:02 folgenden
Artikel auf buug.de veroeffentlicht.
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Politik:
+++ Alternative Anhörung Urheberrechtsgesetz +++
Alternative Anhörung Urheberrechtsgesetz am
Do, 23. Januar 2003, 18:00
Humboldt Universität Berlin, Kinosaal, Unter den Linden 6
Mit einer derzeit im Bundestag verhandelten Gesetzesnovelle hat sich
die Regierung das Ziel gesetzt, das Urheberrecht an die digitale
Informationsgesellschaft anzupassen. Für die Nutzer stellt der kurz
vor der Abstimmung stehende Entwurf aber einen Rückfall in die
analoge Steinzeit dar. So wird sich der Verbraucher in Zukunft
beispielsweise von einer geschützten Musik-CD keine Kopie mehr für
Auto oder MP3-Player ziehen können. Die digitale Privatkopie soll
abgeschafft werden. Im Internet sollen die heutigen
Nutzungsfreiheiten für Bildung, Bibliotheken und die Allgemeinheit
überhaupt nicht mehr gelten. Medienkonzerne erhalten stattdessen
einen Freibrief ausgestellt: sie können mit Kopierschutz und anderen
technischen Maßnahmen festlegen und kontrollieren, wie Information
künftig genutzt wird. Fachleute äußern dagegen Verfassungsbedenken.
Privatkopie.net nimmt das zum Anlass, eine Alternative Anhörung zu
veranstalten, um die gesellschaftlich prekären Folgen des
Gesetzentwurfes aufzuzeigen.
Sprecher:
John Perry Barlow,
Mitbegründer der Electronic Frontier Foundation (EFF), Fellow am
Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School
http://www.eff.org/~barlow/
wird über vier Jahre Erfahrungen unter dem Digital Millenium
Copyright Act (DMCA), der US-amerikanische Entsprechung zur deutschen
Novelle berichten. An zahlreichen Fällen hat sich gezeigt, dass das
Umgehungsverbot für DRM-Systeme in großem Umfang rechtmäßige
Verhaltensweisen beeinträchtigt hat. Der DMCA gefährdet die Meinungs-
und Forschungsfreiheit, schmälert Verbraucherrechte und bildet ein
erhebliches Hindernis für Wettbewerb und Innovationen.
Barlow war Liedtexter der Grateful Dead und tritt seit langem für ein
radikal neues Verständnis von Urheberrecht ein. Er gilt als
Netzaktivist der ersten Stunde und ist der Verfasser der legendären
"Unabhängigkeitserklärung für den Cyberspace".
Dirk Günnewig, M.A.
Universität Dortmund, Politikwissenschaftler am FB Mathematik, und
digital-rights-management.de
http://digital-rights-management.de/
gibt einen Überblick über die technologischen Grundlagen der Digital
Rights Management Systeme, für die das neue Gesetz einen
Umgehungsschutz schafft. Ihr Kernbestandteil sind Verfahren der
Nutzungskontrolle digitaler Güter, die meistens durch einen
Kopierschutz ergänzt werden. DRM soll illegale Nutzungen verhindern
und neue Geschäftsmodelle für Filme, Musik und Texte ermöglichen. DRM
kontrolliert, wer, was, wann, wo, wie nutzt. Wird DRM nicht
reguliert, müsste es mit "Digital Restriction Management" übersetzt
werden.
Till Kreutzer,
Institut für Rechtsfragen der Open Source Software (ifrOSS)
http://www.ifross.de/
erläutert die Regelung der Schranken im vorliegenden Gesetzentwurf.
Schranken begrenzen die Rechte der Urheber und Verwerter und erlauben
Bildung, Bibliothken, Behinderten und -- in Form der Privatkopie --
jedermann bestimmte Nutzungen ohne Zustimmung. Beim Einsatz von DRM
ermöglicht der Gesetzentwurf den Begünstigten, die Mittel zur Nutzung
eines Werkes von den Verwertern einzufordern. Davon ausgenommen
bleibt allerdings die digitale Privatkopie. Im Onlinebereich sollen
diese Durchsetzungsmöglichkeiten ganz entfallen.
Prof. Dr.iur. Bernd Lutterbeck
Professor für Informatik und Gesellschaft der Technischen Universität
Berlin
http://ig.cs.tu-berlin.de/bl/
wird den vorliegenden Gesetzentwurf in Bezug auf Unterricht und
Forschung bewerten. Das Recht auf Zugänglichmachung z.B. in einem
Intranet wird bestätigt. Auf die Stellungnahme des Bundesrates hin
hat die Bundesregierung jedoch die Bildungsschranke verengt. Nun soll
sie nur noch für "kleine Teile eines Werkes" oder "Werke von geringem
Umfang" gelten. Filmwerke sollen ganz ausgenommen werden. Und die
neue Bildungsschranke soll nun vergütungspflichtig sein.
Annette Mühlberg,
Leiterin des Referats Neue Medien und eGovernment beim ver.di
Bundesvorstand, Berlin
http://www.verdi.de/
wird die gesellschaftlichen Auswirkungen der Umsetzung des
Gesetzentwurfs in einen breiteren Zusammenhang stellen, und
herausarbeiten wie die Bundesregierung mit diesem Vorhaben ihre eigen
politischen Leitlinien konterkariert.
Andreas Bogk,
Chaos Computer Club
http://www.ccc.de/
wird über die Werkzeuge und Technologien sprechen, die das neu zu
schaffende Umgehungsverbot illegal macht, und welche Folgen das für
die tagtägliche informatische Praxis hat.
Moderation:
Jeanette Hofmann, Wissenschaftszentrum Berlin und
Volker Grassmuck,
Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik der Humboldt-Universität
Veranstalter:
Initiative privatkopie.net, Chaos Computer Club, Arbeitsgruppe
Informatik
und Gesellschaft der Humboldt-Universität, Netzwerk Neue Medien und
mikro/Wizards of OS
Ermöglicht durch Unterstützung von:
Deutscher Bibliotheksverband, ver.di, Forum InformatikerInnen für
Frieden
und gesellschaftliche Verantwortung und Grüne Jugend
Der Eintritt ist frei.
Weiter Informationen zum Thema:
http://www.privatkopie.net/>
Initiative zur Rettung der Privatkopie
info@privatkopie.net