[campaigns] Eckpfeiler des Copyrights nach einem Juristen

Daniel Boos boos@trash.net
12 Jan 2002 02:23:08 +0100


hallo,

letzte Woche besuchte ich an der Universitaet Zuerich eine
Antrittsvorlesung des Professor fuer Recht Reto M.Hiltys.=20
Das Thema war:
"Rechtlicher Schutz technischer Sperren: Ende des freien
Informationsflusses im Internet?"
Mit den technischen Sperren meinte er z.B. die Regionalcodes bei DVD,
DRM (Digital Right Managment) etc.

Ich moechte hier nicht auf den Inhalt des sehr interessanten Vortrages
eingehen, sondern euch seine 5 Eckpfeiler, welche er fuer die Zukunft in
Sachen Urheberrecht als wichtig erachtet, vorstellen. Meiner Meinung
nach koennten einige dieser Ideen durchaus in die Kampagne einfliessen.

Er sagte (so habe ich es verstanden...):

1. Es ist legitim technische Sperren zu errichten. Sie zu knacken an
sich aber auch.

2. Errichtet das Gesetz eine Eigentumsverordnung sind die Regeln zu
respektieren - aber vor allem - vom Nachfrager das Urheberrecht und vom
Anbieter dessen Schranken.

/* Kommentar meinerseits
Mit Schranken ist v.a. "Fair Use" gemeint oder andere Rechte welche den
Nutzenden zugesprochen werden. Auch gemeint ist der Verlust der
Urheberrechte =FCber die Zeit und dementsprechend der freie Zugriff auf
solche nicht mehr schuetzenswerte Werke. Dies ist ja ein Punkt, wo die
Copyrightindustrie deftig kritisiert werden kann: Mit technischen
Sperren wird sehr gerne urheberrechtlich unrelevantes Material
geschuetzt oder restriktiv blockiert. Die Nutzenden haetten das Recht
auf die Nutzung dieses Materials. Dies wird nun aber dank einer
technischen Sperre verhindert. Nutzende die sich nun trotzdem einen
Zugriff auf diese Materials verschaffen werden nicht wegen einer
Verletzung des Copyrights bestraft, denn dies ist nicht der Fall,
sondern wegen dem Brechen der eigentlich illegalen Sperre.
*/

Konkret sollte das Recht nur sehr bedingt technische Sperren schuetzen.

3. Technische Sperren sind Teil der Marktordnung im Internet. Ihr Schutz
muss sich nach dem Marktrecht richten.

Wenn schon wegen dem WCT von 1996 der WIPO[3] so etwas wie eine
"Circumvention Protection" gemacht werden muss, dann=20
soll dies nach dem Bundesgesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb [2] und
nicht in den Gesetzen zum geistigen Eigentum geregelt werden.

Ist das vereinbar mit dem WCT:
Ja denn,
1. WCT schreibt nicht vor wie der Schutz zu erreichen ist
2. Japan hat es auch so gel=F6st
3. USA und EU kennen kein UWG und konnten es deshalb nicht so l=F6sen


/* Kommentar meinerseits:
Ich finde dies eine Idee, die durchaus diskutiert werden koennte. Die
Idee ist naemlich sehr interessant. Gemaess meinem Verstaendnisses und
seinen Erl=E4uterungen muss beim UWG dem Kl=E4ger offensichtlich ein
Wettbewerbsnachteil entstehen und er muss diesen auch aufzeigen
("Verboten ist eine Handlung die den Markt verzerrt"). deCSS z.B. faellt
so weg. Drakonische Einschraenkungen sind auch nicht zulaessig, da diese
den bestehenden Nutzungsrechten entgegen stehen.
Gibt es so ein Gesetz und so eine Moeglichkeit auch in Deutschland?=20
*/

4. Technische Sperren zwingen Nachfrager in Vertr=E4ge. Der
Interessenausgleich ist Aufgabe des Rechts. Vertr=E4ge werden oftmals =FCbe=
r
die AGB Gesetzgebung (Allgemeine Gesch=E4ftsbedingungen) gel=F6st (Friss
oder Stirb-Regel)

5. Monopolistische Strukturen sind zu bek=E4mpfen
-> mittels Kartellrecht (soweit anwendbar)
-> mittels eines Anspruches auf Informationszugang

Zudem soll ein Rechtsinstrumentarium f=FCr die Nachfragenden entstehen.
Diese soll Nutzenden erm=F6glichen, sich schnell =FCber das Recht Zugang au=
f
berechtige Informationen verschaffen koennen.=20

/* Kommentar meinerseits
Die Copyrightindustrie koennte so ueber gezwungen werden Inhalte nach
gesetzlich im Urheberrecht festgelegten Bedingungen zur Verfuegung zu
stellen und Hindernisse zu entfernen. Beispielsweise denke ich dabei an
Kopiergeschuetzte CDs. Eine Kaeuferin hat naemlich das Recht diese in
begrenzten Rahmen zu kopieren (Sicherheitskopie) und keine technische
Sperre darf dies verhindern.
*/

Sein Schlussvotum fuer die Copyrightsindustrie war:

bester Schutz =3D faire Bedingungen


---

So dies nur so ein paar Punkte aus seinem Vortrag fuer eine allfaellige
Diskussion. Einiges gibt sicher zu diskutieren. Gewisse Punkte sind mir
zu "Juristisch" und andere sind stark auf einer "Freien Markt Idee"
basierend. Es stellt sich auch die Frage inwiefern dies f=FCr die Kampagne
gebraucht werden kann oder eher eine Hintergrundinfo ist. Mich wuerde
aber eure Gedanken dazu interessiern...

Gruss
Daniel Boos

[1] http://www.recht.ethz.ch/hilty.htm
[2] Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/index.html=20
[3] http://www.wipo.int/treaties/ip/copyright/copyright.html