From lizenzen@mikrolisten.de Tue Aug 17 20:22:51 1999 From: lizenzen@mikrolisten.de (lizenzen@mikrolisten.de) Date: Tue, 17 Aug 1999 21:22:51 +0200 Subject: [Lizenzen] Re: Lizenmodelle References: <199907291317.PAA08443@suncom.rz.hu-berlin.de> Message-ID: <37B9B68B.A0AF5D1B@kanzlei-siepmann.de> Volker Grassmuck wrote: > = > Liebe Lizenzler, > = > RA Siepmann rief gestern an, um zu sagen, da=DF er seinen Bericht vom > Workshop nicht geschafft hat und ab heute f=FCr 2 Wochen im Urlaub ist.= > Wird aber noch nachgeliefert. > = Ich bin soeben aus dem Urlaub zur=FCckgekehrt. Auf dem Workshop wurde zun=E4chst eine Einf=FChrung in das deutsche Urheberrecht gebracht. Es wurden die Begriffe Urheberpers=F6nlichkeitsrec= ht, Verwertungsrechte und Nutzungsrechte erl=E4utert. Es wurde auf den Unters= chied von schuldrechtlichen Nutzungsbeschr=E4nkungen, die nur zwischen zwei Vertragspartnern wirken, und dinglichen Nutzungsbeschr=E4nkungen, die jed= em gegen=FCber wirken und an das Werk gebunden sind, erl=E4utert. Voraussetz= ung f=FCr dingliche wirksame Nutzungsbeschr=E4nkungen ist, da=DF die verbleibende N= uzungsart "nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbst=E4ndig sich abzeichen= ende Nutzungsarten" sind, so die Rechtsprechung. Ob diese Formulierung der Rechtsprechung geeignet ist, konkrete Fragen zur Wirksamkeit der GPL zu beantworten, halte ich f=FCr zweifelhaft. Desweiteren wurde der sogenannt= e Ersch=F6pfungsgrundsatz (=A7 69c Nr. 3 UrhG) erl=E4utert. Danach k=F6nnen= Kopien eines Programms, welches mit Einverst=E4ndnis des Urhebers bzw. Rechtsinhabers im Bereich des EWR im Wege der Ver=E4u=DFerung in Verkehr= gebracht wurden, ohne Einverst=E4ndnis des Urhebers bzw. Rechtsinhabers weiterver=E4u=DFert werden. Entgegenstehende Vereinbarungen in Lizenzen s= ind wirkungslos. Bez=FCglich der GPL wurde zun=E4chst diskutiert, ob eine an das deutsche = Recht angepa=DFte Version der GPL sinnvoll ist. =DCberwiegend wurde dies bejaht= , sofern sich herausstellen sollte, da=DF die in der GPL verankerten Ideen in der in der Originalversion verwendeten Formulierung in Deutschland nicht rechtswirksam sind. =DCberwiegend war man der Auffassung, da=DF ein= e "Zersplitterung", wie sie die Bef=FCrworter einer einheitlichen amerikanischen Fassung bef=FCrchten, das geringere =DCbel verglichen mit = einer teilweisen Unwirksamkeit ist. Desweiteren habe ich, wie schon in dieser Mailingliste erw=E4hnt, darauf hingewiesen, da=DF bei einer amerikanischen Version im Falle einer gerich= tlichen Auseinandersetzung zu dem Risiko von Interpretationsfehlern noch das Risiko von =DCbersetzungsfehlern hinzutritt. Richard Stallman vertrat die Ansicht, da=DF die GPL sich an der Berner =DCbereinkunft orientiert und daher in allen Vertragsstaaten gilt. Ich bin der Auffassung, da=DF das deutsche Urheberrecht Richtern gen=FCge= nd Spielraum l=E4=DFt, um Teile der GPL f=FCr unwirksam zu erkl=E4ren. Ich h= alte es daher f=FCr angebracht, die GPL dahingehend zu analysieren, welche Nutzungsrechte die GPL gew=E4hrt, welche Einschr=E4nkungen vorgenommen un= d ob diese Nutzungsrechte und Einschr=E4nkungen sich in das System des deutchen Urheberrechts einf=FCgen. Ich m=F6chte es bei diesen Zeilen belassen. Ich m=F6chte in sechs bis ach= t Wochen einen Artikel =FCber die GPL in der Zeitschrift Computer und Recht= schreiben. =DCber eine rege Diskussion w=FCrde ich mich freuen. Man sollt= e zu irgendeinem Konsens =FCber die Diskussionspunkte oder die Vorgehenswei= se kommen. Beispielsweise eine Liste oder einen Baum von Fragen aufstellen, die man beantworten m=F6chte. > RMS schrieb heute zu Siepmanns Workshop-Notizen: > = > > If he wants to cooperate with the GNU Project, it would be better > > for him to send them to us privately, so we can put our lawyer > > together with him and they can get to the bottom of the situation > > together. Ich werde RMS in K=FCrze anmailen, bin aber nach meinem Urlaub noch ziemlich unter Zeitdruck. = MfG J=FCrgen Siepmann -- ------------------------------------------------------------------------ Rechtsanwalt / Diplom-Physiker Tel.: +49 761 45 701 54 Juergen Siepmann Fax: +49 761 45 701 55 Boelckestr. 15 Handy: +49 172 73 858 20 D-79100 Freiburg mail: siepmann@kanzlei-siepmann.de WWW : www.kanzlei-siepmann.de/ T=E4tigkeitsschwerpunkte: EDV-, Computer- und Internetrecht / Wirtschaftsrecht Interessenschwerpunkte: Alle Bereiche mit physikalisch-technischem Hintergrund Umweltrecht / Gesellschaftsrecht ----------------------------------------------------------------------- Lizenzen freier Software. unsubscribe mailto:majordomo@mikrolisten.de