From vgrass@rz.hu-berlin.de Wed Jul 4 14:08:56 2001 From: vgrass@rz.hu-berlin.de (Volker Grassmuck) Date: Wed, 4 Jul 2001 15:08:56 +0200 Subject: [Lizenzen] Projekt: Freie Content Lizenz Message-ID: <3B433188.1009.A3D6F5@localhost> Liebe Leute, es tut sich einiges auf der WOS-Baustelle. Ich bin sehr froh, dass das Projekt zur Erstellung einer Freien Content Lizenz, die den Geist der GNU General Public License von Software auf Texte, Bilder, Musik überträgt, nun in Angriff genommen wird. Olaf Koglin, vom Institut für Rechtsfragen der Open Source Software (ifrOSS), hat sich bereiterklärt, die Maintainer-Rolle dafür zu übernehmen. Sobald er aus den Flitterwochen zurück ist -- herzlichen Glückwunsch, Olaf, und alles Gute -- geht's hier los. Till Jaeger und Axel Metzger (beide ebenfalls vom ifrOSS) und andere werden ihn dabei unterstützen. Die Diskussion wird hier hier auf [Lizenzen] geführt. Eventuell wird es auch noch einen Workshop in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung geben. Auf den WOS im Oktober wird diese Lizenz dann in der BetaVersion vorgestellt und diskutiert. Ausgangspunkt der Diskussion ist die "ifrOSS Freie Lizenz für Texte und Textdatenbanken" (IFL-Text) http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html Andere Lizenzen wie die OPL werden natürlich ebenfalls berücksichtigt. Und die GPL steht in Geist und Wort sowieso im Hintergrund. Hiweisen möchte ich bei der Gelegenheit auf die neue "OpenMusic-Lizenz" (OML) des OpenMusic-Projekts, das der LinuxTag vor kurzem gestartet hat. http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209 Die OML kommt in vier Farben, eine äquivalent zur GPL, zwei restriktiver (not for profit), um Künstlern entgegenzukommen, die bereits bei einem Label unter Vertrag sind. Interessant finde ich die vierte, die "Regenbogen-OML". Sie ist ein Bausatz aus Optionen, aus denen die Autorin auswählen kann. Die Bausatz-Idee finde ich für Content plausibel, aber ich fürchte, das gibt eine Menge komplexer Wechselwirkungen bei abgeleiteten und zusammengesetzten Werken. Solche Lizenzinteraktionen sind nur eines unserer Themen. Ich freue mich auf die Diskussion herzliche Grüße Volker ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| From vgrass@rz.hu-berlin.de Tue Jul 10 19:58:42 2001 From: vgrass@rz.hu-berlin.de (Volker Grassmuck) Date: Tue, 10 Jul 2001 20:58:42 +0200 Subject: [Lizenzen] Boyle zu Content Lizenz Message-ID: <3B4B6C82.31645.8C9CA8@localhost> ich habe Jamie Boyle von unserem Projekt Freie Content Lizenz berichtet. Hier seine Antwort. Ein vielfältiger Möglichkeitsraum tut sich auf. Jetzt müssen wir ihn nur noch ausschöpfen. Volker ------- Forwarded message follows ------- Date sent: Tue, 10 Jul 2001 08:45:42 -0400 From: "James Boyle" To: Subject: Re: wizards of os 2 <...> Re the open content license -- I agree there ought to be better coordination. Between this, EFF's work, the conservancy, the open art project etc -- there is a lot of useful, but also occasionally duplicative work being done. Lets strategize further about that -- I will bring it up to Larry Lessig and Eric Saltzman -- perhaps the Berkman center could make a compendium of all the different open licenses with their differences, goals etc, Congratulations on the open content project All the best, Jamie ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| Wizards of OS 2 -- offene Kulturen & Freies Wissen October 11-13, Haus der Kulturen der Welt Berlin http://wizards-of-os.org http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| From vgrass@rz.hu-berlin.de Thu Jul 12 13:31:58 2001 From: vgrass@rz.hu-berlin.de (Volker Grassmuck) Date: Thu, 12 Jul 2001 14:31:58 +0200 Subject: [Lizenzen] freie Content Lizenz Message-ID: <3B4DB4DE.25806.44F58B@localhost> hier gleich mal ein herausfordernder Anwendungsfall. Gruß Volker ------- Forwarded message follows ------- Date sent: Thu, 12 Jul 2001 12:17:53 +0200 From: florian schneider To: Oekonux , Volker Grassmuck Subject: interessante herausforderung hallo! ich haette eine IMHO interessante herausforderung fuer menschen, die lust und zeit haben, sich mit open content lizenzen auseinanderzusetzen. es geht um folgendes: ich arbeite gerade an einem themenabend fuer die fernsehsender ZDF/arte, der den titel WAS_TUN? tragen wird und naechsten mai ausgestrahlt werden soll. im wesentlichen geht es um neuartige politische handlungsansaetze: von deportation.class ueber tute bianche bis hin zu basis gewerkschaften an der us-westkueste und ansaetzen globalem klassenbewusstseins. zuvor kommt ein essayfilm, entlang der NEW RULES OF THE ACTONOMY, die ich mit geert zusammen geschrieben habe, auf der oekonux konferenz ja in einem dot-release vorgestellt hatte und die gerade als eine art flaschenpost von verschiedenen menschen weitergeschrieben werden. von anfang an war mir in diesem zusammenhang wichtig, nicht nur die fernsehausstrahlung ["das versendet sich", wie es im jargon der fernsehleute so treffend heisst] im auge zu haben, sondern auch eine anschliessende digitalauswertung im netz und als DVD. in diesem zusammenhang ist es in den letzten wochen gelungen, partner zu finden, die bereit sind, ein solches projekt finanziell zu unterstuetzen. aus grundsaetzlichen ueberzeugungen, guten wie schlechten erfahrungen und neuen erwaegungen heraus, halte ich es fuer absolut notwendig, eine spannende und moeglichst offene lizenz fuer das gesamte material zu entwickeln. es gibt ein paar notwendigkeiten (zb. exklusive vergabe der fernsehrechte fuer das sendegebiet von arte ueber einen gewissen zeitraum) aber ansonsten viel handlungsspielraum. ausserdem kennt der filmbereich traditionell die ziemlich interessante unterteilung in gewerblichen und nicht-gewerblichen vorfuehrrechte. die konstruktion des gesamtunternehmens ist recht komplex: verschiedenes archivmateriel, autorInnen, produktionsfirmen, sender, kooperationspartner etc. und entsprechend wichtig ist es eine moeglichst umfassende und progressive regelung des umgangs mit dem material zu finden. meines wissens gibt es kaum einen vergleichbaren ansatz im filmbereich, der gerade in europa von einem sehr ressentimentgeladenen umgang mit bildern geprägt ist. weiss jemand von entsprechenden versuchen eine open content/ open publication lizenz fuer solche zwecke abzuwandeln? haette jemand zeit und lust, mit uns so eine lizenz zu schreiben -- inklusive der option auf ein winziges stueck fernsehgeschichte ;) um hinweise und antworten wuerde mich sehr freuen! herzliche gruesse florian ------- End of forwarded message ------- ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| Wizards of OS 2 -- offene Kulturen & Freies Wissen October 11-13, Haus der Kulturen der Welt Berlin http://wizards-of-os.org http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| From sloyment@gmx.net Sun Jul 22 21:21:07 2001 From: sloyment@gmx.net (Thomas Uwe Gruettmueller) Date: Sun, 22 Jul 2001 22:21:07 +0200 Subject: [Lizenzen] Open-Content-Lizenz Message-ID: <01072222210700.03757@WintelPC> Hi Ich habe mich vor ein paar Tagen in diese Liste eingetragen, da hier angeblich eine Open-Content-Lizenz erstellt werden soll. Erfahren habe ich davon im Oekonux-Forum¹, welches die Möglichkeiten der Übertragung der Prinzipien freier Software auf andere Bereiche diskutiert. An der Oekonux-Diskussion nehme ich seit Januar 2000 teil, dem Zeitpunkt meines GNU/Linux-Komplettumstiegs. Ich habe seit etwa August 2000 vor, die Prinzipien freier Software auf Musik zu übertragen und beteilige mich seit Februar 2001 an einem entsprechenden Projekt². Die Vorhaben liegen jedoch bislang auf Eis, da eine entsprechende Lizenz (also die Übertragung der rechtlichen Grundlage freier Software auf Musik) noch nicht bereitsteht. Ich selbst sehe mich nicht in der Lage, eine derartige Lizenz zu verfassen, da ich kein Anwalt bin und mir das Erstellen einer freien Musiklizenz (oder sogar Content-Lizenz) um einige Grade schwerer erscheint als das Erstellen einer Softwarelizenz. Die Musiklizenzen, die derzeit zu finden sind, gehen mir nicht weit genug: Den Machern ist es wohl wichtiger eine Option gegen kommerzielle Nutzung einzubauen als die Rundfunksendung oder persönliche Darbietung einzuräumen. Anhängend noch ein selbstgestrickter Entwurf einer freien Musiklizenz, der zunächst ein paar Überlegungen verdeutlichen soll. Tschüß, Thomas }:o{# - - - ¹) http://www.oekonux.de ²) http://gaos.org/freemusic - - - License Draft ------------- Preamble: For software, there is the GPL, but for music... Definitions: Everybody is a licensee of this license, and is addressed as "You". A "Work" can be one of: tune, lyrics, performed work, recording or collective work. Granted Rights: copy the Work 1 2 . distribute copies 1 . . change the Work . 2 3 perform the Work publically . . 3 record the Work . 2 3 include it into a collection . 2 3 make it publically perceptable 1 . . play the Work on radio 1 . . 1) You are allowed to do these activities on the unchanged Work. 2) You are allowed to do these activities in Your privacy. 3) These activities create a derived Work. You are allowed to do them, provided that you grant everybody the same rights You got with the original work, under the terms of this license. None of the rights granted above requires You to pay any royalty. Activities other than the ones listed above are outside the scope of this license. Endorsement: A Work can have endorsements applied (some text written on its physical medium, or in a text file). When you make a derived Work, you have to make sure to remove such endorsements. Termination: If you do not stay in compliance with this license, all the rights it gives you will be revoked. Nothing but this license grants you these rights. Applicability: If under a certain jurisdiction some parts of this license are void, all the other parts shall stay valid, and the license shall be interpreted as it was meant. New Versions: From time to time we publish new versions of this license... No Warranty: The Work comes "as is". There is no warranty... Example, how to use this license: Long version: "Drink Coke to Belch" Lyrics, tune, original recording: (C) 2000 Wenzenslaus Wurdalakoff Remix: (C) 2001 Kenny Schleuder (DJ Foobar) Permission is granted to copy, distribute, change, publically perform, record, radio-broadcast and publically play the Work under the terms of the (still nameless) license, version 1 or any later version. This work comes without any warranty. Additional documentation about this Work can be found on http://members.freemusic.org/~DJTrashcan/Belch/ Endorsement: This is the official DJ Foobar version. Short version: "Drink Coke to Belch" distributed under the (still nameless) license, version >=1. http://members.freemusic.org/~DJTrashcan/Belch/ From ok@opensourcerecht.de Mon Jul 23 22:29:35 2001 From: ok@opensourcerecht.de (Olaf Koglin) Date: Mon, 23 Jul 2001 23:29:35 +0200 Subject: [Lizenzen] Open-Content-Lizenz References: <01072222210700.03757@WintelPC> Message-ID: <3B5C973F.3E3CBA71@opensourcerecht.de> Hallo Thomas, hallo Listenleser, schön, dass Du (Thomas) die Liste mit einer so ausführlichen Mail wiederbelebt und bei der Vorbereitung einer Open-Content-Lizenz gleich mit einem eigenen Entwurf vorgelegt hast. Ich werde die Gelegenheit erst einmal nutzen, mich selber vorzustellen: Ich bin Jurist und promoviere neben dem Referndariat über Rechtsfragen der GPL, also über Urheber- und Lizenzrecht. Außerdem bin ich Mitarbeiter im Institut für Rechtsfragen von Open-Source-Software (http://www.ifross.de), und zu guter letzt helfe ich ein wenig bei Wizars-of-OS mit, die Erstellung einer Open-Content-Lizenz im Vorfeld der Veranstaltung zu koordinieren. Thomas Uwe Gruettmueller wrote: ... > Ich selbst sehe mich nicht in der Lage, eine derartige Lizenz zu > verfassen, da ich kein Anwalt bin und mir das Erstellen einer > freien Musiklizenz (oder sogar Content-Lizenz) um einige Grade > schwerer erscheint als das Erstellen einer Softwarelizenz. Hm, ist es wirklich unterschiedlich schwer? Immerhin muss man sich bei Musik nicht mit Quellcode und Binaries ´rumschlagen und damit, wie man den Quellcode erhält, wenn man nur ein Binary bekommen hat. > Die Musiklizenzen, die derzeit zu finden sind, gehen mir nicht > weit genug: Den Machern ist es wohl wichtiger eine Option gegen > kommerzielle Nutzung einzubauen als die Rundfunksendung oder > persönliche Darbietung einzuräumen. > License Draft ... und ein paar kleine Anmerkungen/Nachfragen von mir: > Granted Rights: > > copy the Work 1 2 . > distribute copies 1 . . > change the Work . 2 3 > perform the Work publically . . 3 > record the Work . 2 3 > include it into a collection . 2 3 > make it publically perceptable 1 . . > play the Work on radio 1 . . Eine sehr gute Idee finde ich eine solche Matrix, um die erlaubten bzw. unerwünschten Handlungen darzustellen. Ich verstehe aber nicht, wieso recording the Work ein abhängiges Werk (Punkt 3) schaffen soll. > 2) You are allowed to do these activities in Your privacy. Soll es heißen, dass man es *nur* privat (d.h. nicht kommerziell) machen darf? > Activities other than the ones listed above are outside the > scope of this license. Vielleicht sollten dann die aufgelisteten Handlungen etwas weiter gefasst werden, z.B. nicht nur "play the work on radio", sondern auf auf TV etc. Grüße, Olaf -- Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin Tel. +49-(0)30-440 317 33 Fax +49-(0)30-440 317 34 http://www.opensourcerecht.de/ok/ From sloyment@gmx.net Mon Jul 30 22:09:19 2001 From: sloyment@gmx.net (Thomas Uwe Gruettmueller) Date: Mon, 30 Jul 2001 23:09:19 +0200 Subject: [Lizenzen] Open-Content-Lizenz In-Reply-To: <3B5C973F.3E3CBA71@opensourcerecht.de> References: <01072222210700.03757@WintelPC> <3B5C973F.3E3CBA71@opensourcerecht.de> Message-ID: <01073023091901.05485@WintelPC> Huch, diese Mail habe ich versehentlich direkt an Olaf geschickt; die sollte aber in die Liste: ---------------------------------------------------------------- Hi Olaf und alle! On Monday, 23. July 2001 23:29, Olaf Koglin wrote: > Ich werde die Gelegenheit erst einmal nutzen, mich selber > vorzustellen: Ich bin Jurist und promoviere neben dem > Referndariat über Rechtsfragen der GPL, also über Urheber- und > Lizenzrecht. SUPER :o) > Außerdem bin ich Mitarbeiter im Institut für > Rechtsfragen von Open-Source-Software (http://www.ifross.de), BTW: Herzlichen Glückwunsch, zu dem, was ihr mit dem neuen Urheberrechtsentwurf gemacht hat. Zwar nur ein kleiner Schritt, aber immerhin ist damit die Möglichkeit, *jedermann* ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen, gesetzlich anerkannt. :o) Das hat echt mein Weltbild verändert: Wie war das mit der Macht großer Konzerne? Hätte M$ so leicht eine Änderung zu seinen Gunsten bewirken können? Mir scheint eher, M$ steht als Beispiel dafür, daß man mit Geld *nicht alles* kaufen kann. > und zu guter letzt helfe ich ein wenig bei Wizars-of-OS mit, > die Erstellung einer Open-Content-Lizenz im Vorfeld der > Veranstaltung zu koordinieren. 11.--13.10. in Berlin? Ich hoffe doch, daß die Betaversion schon wesentlich früher fertig wird, damit es auf der Konferenz auch praktische Beispiele zu sehen oder zu hören gibt. ;o) > Thomas Uwe Gruettmueller wrote: > > Ich selbst sehe mich nicht in der Lage, eine derartige > > Lizenz zu verfassen, da ich kein Anwalt bin und mir das > > Erstellen einer freien Musiklizenz (oder sogar > > Content-Lizenz) um einige Grade schwerer erscheint als das > > Erstellen einer Softwarelizenz. > > Hm, ist es wirklich unterschiedlich schwer? Eine Freie-Software-Lizenz deckt nur eine Werksform ab, nämlich Software. Zustimmungsbedürftige Handlungen sind das Vervielfältigen, Verändern und Verbreiten. Eine Open-Content-Lizenz muß verschiedenste Werksformen abdecken, bei denen die zustimmungsbedürftigen Handlungen sehr variieren. Eine Lizenz im BSD-Stil (alles erlauben + Haftungsauschluß) zu schreiben wäre sicher vergleichbar einfach. Bei einer Copyleftlizenz (die jegliche Wiederunfreimachung verbietet) müssen jedoch auch alle Fälle, bei denen das Werk von einer Werksform in eine andere übertritt, berücksichtigt werden. Beispiel: > Ich > verstehe aber nicht, wieso recording the Work ein abhängiges > Werk (Punkt 3) schaffen soll. Wenn das Werk vorher schon eine Aufnahme war, die nur 1:1 kopiert wurde, dann ist es das nicht. Wenn aber der Lizenzgeber z.B. ein ausübender Künstler (s. §73 ff.) ist und einer der Konzertbesucher das vorgetragene Werk auf Band aufnimmt, dann ist er ein "Hersteller eines Tonträgers" (s. §85 f.) und hat an der Aufnahme vergleichbare Rechte, wie ein Urheber am Werk. Eine Copyleftlizenz, die ein Komponist für sein Werk verwendet, müßte, wenn sie werksformübergreifend arbeitet, vom ausübenden Künstler verlangen, das immaterielle Werk zu copyleften, und diese Lizenz wiederum müßte dem Tonträgerhersteller ein Copyleft aufdrücken. Dies alles in einen Vertragstext zu gießen, dürfte schwer sein. Vor allem sprachlich, denn das Herstellen eines Tonträgers ist eine Sonderform der Vervielfältigung. > > License Draft > > ... und ein paar kleine Anmerkungen/Nachfragen von mir: > > Granted Rights: > > > > copy the Work 1 2 . > > distribute copies 1 . . > > change the Work . 2 3 > > perform the Work publically . . 3 > > record the Work . 2 3 > > include it into a collection . 2 3 > > make it publically perceptable 1 . . > > play the Work on radio 1 . . > > Eine sehr gute Idee finde ich eine solche Matrix, um die > erlaubten bzw. unerwünschten Handlungen darzustellen. Ich nicht; zumindest nicht für die Endfassung der Lizenz. Hmmm, vielleicht sollten wir mal das Urheberrecht in Form einer solchen Matrix darstellen? ;o) > > 2) You are allowed to do these activities in Your privacy. > > Soll es heißen, dass man es *nur* privat (d.h. nicht > kommerziell) machen darf? Nein, das soll heißen, daß man es *auch* privat (d.h. nicht öffentlich(!)) machen darf. In dem Fall braucht man natürlich nicht Nutzungsrechte an jedermann einräumen -- erst dann wenn man das Ergebnis veröffentlichen will. Nicht-kommerzielle Nutzung sollte in der Lizenz m.E. gar nicht vorgesehen sein. > > > Activities other than the ones listed above are outside > > the scope of this license. > > Vielleicht sollten dann die aufgelisteten Handlungen etwas > weiter gefasst werden, z.B. nicht nur "play the work on > radio", sondern auf auf TV etc. Stimmt. Der Entwurf ist ja auch noch im Pre-Alpha-Stadium. - - - Hmmm... Vielleicht sehe ich ja wegen der Komplexität der Aufgabe zu schwarz. Wie rechtlich sicher ist eigentlich die "or any later version"-Klausel in der GPL? BTW: Wie ist eigentlich die Rechtslage bei Samples? Es gehen Gerüchte um, bis zu drei Sekunden seien Aufnahmen nicht geschützt und ähnliches, aber nichts konkretes. Im Urheberrecht steht dazu nichts. In welchem Gesetz ist eigentlich definiert, was urheberrechtlich schützenswert ist und was nicht? Tschüß, Thomas }:o{#