[Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen

Olaf Koglin ok@opensourcerecht.de
Wed, 10 Oct 2001 11:52:15 +0200


Hallo zusammen,

ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine Zusammenfassung der
OPL, der OpenMusic License(s) und der IFL-Text geschrieben (und wünsche
natürlich, wie immer, eine angeregte Diskussion).

Wer von den Listenteilnehmern kommt denn 

	a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1)

	b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00,
Theatersaal)?

Grüße,

Olaf



I. OpenContent License (OPL)

URL:	http://opencontent.org/opl.shtml

Die OPL ist - zum Teil wörtlich - der GPL entlehnt. Ziffer 1 der OPL
enstspricht Sec. 1 GPL ("verbatim copies" wurde durch "exact replicas"
ersetzt) und erlaubt VErvielfältigen und Verbreiten und (wie bei der
GPL), hierfür und für Support, Garantie etc. Geld zu verlangen.

Erlaubt werden (Ziffer 2) auch das Bearbeiten und das Verbreiten der
Bearbeitung, wenn entsprechende Hinweise auf die Veränderung und auf die
OPL angebracht werden. Die Verbreitung muss wieder unter der OPL
geschehen (also ein copyleft).

Fazit: Quasi eine GPL für Content, enthält copyleft, nur der
Software-spezifische Kram in er GPL (Quellcode) ist entfernt.



II. OpenMusic License(s) (Green, Yellow, Red, Rainbow)

URL:	http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang=

Ist, wie der Name schon sagt, auf Musik ausgerichtet. Sie hat die drei
unterschiedlich restriktiven Grundvarianten Green, Yellow, Red und
zusätzlich die Rainbow-Variante, bei der man sich nach dem
Baukastenprinzip seine openMusic License zusammenstellen kann.

Bei allen Varianten kann man eine "MEdia Locking Option" wählen, mit der
man zB die Verbreitung über CD oder Internet untersagen kann. 

Kurze Zusammenfassung:
Green:	Erlaubt Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und
Verbreitung der Bearbeitung einschließlich kommerzieller Verwertung.
Bearbeitungen müssen unter dieser Lizenz herausgegeben werden (IV.) -
copyleft. Sie müssen deutlich gekenntzeichnet werden, und es muss die
Fundstelle des Originals angegeben werden.

Yellow:	dito, allerdings ist die Veröffentlichung des Originalwerkes und
der Bearbeitung nicht zu kommerziellen Zwecken gestattet. Kommerziell
ist schon "broadcasting via commercial networks" (VI.); aus meiner Sicht
ist das Internet ein kommerzielles Netzwerk.

Red:	Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung, aber nicht bei
Bearbeitungen, und ohnehin (IV.) nicht für kommerzielle Zwecke (die wie
in der gelben Lizenz definiert wird).

Nicht vergessen, dass bei allen Varianten die Media Locking Option
hinzukommen kann.

Fazit: Der Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. OML kann, da sie zig
Optionen hat, nicht generell bezüglich ihrer Freiheit beurteilt werden.
Reicht von ziemlich frei (green ohne Media Locking Option) bis
fast-gar-nichts-dürfen bei der roten und Media Locking Options. 



III. IFL-Text

URL:	http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html

Ist auf Textdokumente spezialisert. Vervielfältigung, Verbreitung etc.
sind erlaubt. "Lizenzgebühren" dafür sind verboten. (§ 1)

Der TExt darf ergänzt und gekürzt (und damit Textstellen ersetzt)
werden, was durch abweichende Schrift bzw. Auslassungszeichen kenntlich
gemacht werden muss (§ 2). Damit ist die IFLT für nicht-Texte unanwenbar
(während man die GPL und OML auch für Werke benutzen kann, für die sie
nicht gedacht sind, wenn man das für klug hält). Aber Spezialisierung
halte ich nicht für einen Nachteil. Der bearbeitete Text darf wieder
verbreitet etc. werden, wobei der Ort des Originaltextes angegeben
werden muss (§ 2 Abs. 4). Und die Bearbeitung muss wieder der IFLT
unterliegen (§ 3), also auch hier ein copyleft. §§ 6 ff. erweitern das
Ganze auf daraus erstellte Datenbanken.

Fazit: Ausschließlich für Texte anwendbare copyleft-Lizenz. Vorteil
gegenüber der OPL ist, dass die Änderungen direkt im TExt auffällig
sichtbar sind.

-- 
Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin
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