[Lizenzen] AW: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen

RA Jüdt ra.juedt@haasl-juedt.de
Wed, 10 Oct 2001 14:03:10 +0200


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ich komme am Donnerstag und am Samstag
=:-)

Mit freundlichen Grüßen
Marc Jüdt
Rechtsanwalt
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Haasl&Jüdt
Rechtsanwaltskanzlei
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> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: lizenzen-admin@post.openoffice.de
> [mailto:lizenzen-admin@post.openoffice.de]Im Auftrag von Olaf Koglin
> Gesendet: Mittwoch, 10. Oktober 2001 11:52
> An: Lizenzen WOS
> Betreff: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen
>
>
> Hallo zusammen,
>
> ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine
> Zusammenfassung der
> OPL, der OpenMusic License(s) und der IFL-Text geschrieben
> (und wünsche
> natürlich, wie immer, eine angeregte Diskussion).
>
> Wer von den Listenteilnehmern kommt denn
>
> 	a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1)
>
> 	b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00,
> Theatersaal)?
>
> Grüße,
>
> Olaf
>
>
>
> I. OpenContent License (OPL)
>
> URL:	http://opencontent.org/opl.shtml
>
> Die OPL ist - zum Teil wörtlich - der GPL entlehnt. Ziffer 1 der OPL
> enstspricht Sec. 1 GPL ("verbatim copies" wurde durch
> "exact replicas"
> ersetzt) und erlaubt VErvielfältigen und Verbreiten und (wie bei der
> GPL), hierfür und für Support, Garantie etc. Geld zu verlangen.
>
> Erlaubt werden (Ziffer 2) auch das Bearbeiten und das Verbreiten der
> Bearbeitung, wenn entsprechende Hinweise auf die
> Veränderung und auf die
> OPL angebracht werden. Die Verbreitung muss wieder unter der OPL
> geschehen (also ein copyleft).
>
> Fazit: Quasi eine GPL für Content, enthält copyleft, nur der
> Software-spezifische Kram in er GPL (Quellcode) ist entfernt.
>
>
>
> II. OpenMusic License(s) (Green, Yellow, Red, Rainbow)
>
> URL:	http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang=
>
> Ist, wie der Name schon sagt, auf Musik ausgerichtet. Sie
> hat die drei
> unterschiedlich restriktiven Grundvarianten Green, Yellow, Red und
> zusätzlich die Rainbow-Variante, bei der man sich nach dem
> Baukastenprinzip seine openMusic License zusammenstellen kann.
>
> Bei allen Varianten kann man eine "MEdia Locking Option"
> wählen, mit der
> man zB die Verbreitung über CD oder Internet untersagen kann.
>
> Kurze Zusammenfassung:
> Green:	Erlaubt Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und
> Verbreitung der Bearbeitung einschließlich kommerzieller Verwertung.
> Bearbeitungen müssen unter dieser Lizenz herausgegeben
> werden (IV.) -
> copyleft. Sie müssen deutlich gekenntzeichnet werden, und
> es muss die
> Fundstelle des Originals angegeben werden.
>
> Yellow:	dito, allerdings ist die Veröffentlichung des
> Originalwerkes und
> der Bearbeitung nicht zu kommerziellen Zwecken gestattet.
> Kommerziell
> ist schon "broadcasting via commercial networks" (VI.); aus
> meiner Sicht
> ist das Internet ein kommerzielles Netzwerk.
>
> Red:	Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung, aber nicht bei
> Bearbeitungen, und ohnehin (IV.) nicht für kommerzielle
> Zwecke (die wie
> in der gelben Lizenz definiert wird).
>
> Nicht vergessen, dass bei allen Varianten die Media Locking Option
> hinzukommen kann.
>
> Fazit: Der Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. OML
> kann, da sie zig
> Optionen hat, nicht generell bezüglich ihrer Freiheit
> beurteilt werden.
> Reicht von ziemlich frei (green ohne Media Locking Option) bis
> fast-gar-nichts-dürfen bei der roten und Media Locking Options.
>
>
>
> III. IFL-Text
>
> URL:	http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html
>
> Ist auf Textdokumente spezialisert. Vervielfältigung,
> Verbreitung etc.
> sind erlaubt. "Lizenzgebühren" dafür sind verboten. (§ 1)
>
> Der TExt darf ergänzt und gekürzt (und damit Textstellen ersetzt)
> werden, was durch abweichende Schrift bzw.
> Auslassungszeichen kenntlich
> gemacht werden muss (§ 2). Damit ist die IFLT für
> nicht-Texte unanwenbar
> (während man die GPL und OML auch für Werke benutzen kann,
> für die sie
> nicht gedacht sind, wenn man das für klug hält). Aber
> Spezialisierung
> halte ich nicht für einen Nachteil. Der bearbeitete Text darf wieder
> verbreitet etc. werden, wobei der Ort des Originaltextes angegeben
> werden muss (§ 2 Abs. 4). Und die Bearbeitung muss wieder der IFLT
> unterliegen (§ 3), also auch hier ein copyleft. §§ 6 ff.
> erweitern das
> Ganze auf daraus erstellte Datenbanken.
>
> Fazit: Ausschließlich für Texte anwendbare copyleft-Lizenz. Vorteil
> gegenüber der OPL ist, dass die Änderungen direkt im TExt auffällig
> sichtbar sind.
>
> --
> Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin
> Tel. +49-(0)30-440 317 33
> Fax +49-(0)30-440 317 34
> http://www.opensourcerecht.de/ok/
> _______________________________________________
> Lizenzen mailing list
> Lizenzen@post.openoffice.de
> http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/lizenzen
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