[rohrpost] G8-Gipfel und Einreiseverbot gegen deutsche Staatsbürger

cenjur eupol@t-online.de
Mon, 13 Aug 2001 22:58:56 +0200


Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilt am 13. August
2001 mit:

Einreiseverbote nach Italien gegen deutsche Staatsbürger

Im Anschluss an die gewalttätigen Ausschreitungen beim G8-Gipfel in
Genua (20.-22. Juli 2001) waren auch deutsche Staatsangehörige aus
Italien ausgewiesen und zunächst mit einem fünfjährigen
(Wieder-)einreiseverbot belegt worden. Ein generelles fünfjähriges
Einreiseverbot ist für EU-Staatsangehörige unzulässig. Nach
Intervention der deutschen Botschaft in Rom hat es die italienische
Regierung auch wieder zurückgenommen.

Allerdings muss jeder Ausgewiesene vor Wiedereinreise nach Italien beim
italienischen Innenministerium individuell seine Wiedereinreise
beantragen. Das italienische Innenministerium entscheidet dann über den
Antrag nach Prüfung jeden Einzelfalles. Dies kommt einem faktischen
Einreiseverbot gleich.

In der Frage der Einreiseverbote gegen deutsche Staatsbürger im
Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Genua hat die Bundesregierung mehrfach
- auch durch offizielle Demarchen der deutschen Botschaft in Rom -
versucht, die italienischen Behörden zu einer Rücknahme zu bewegen.
Sollte dies nicht zum Erfolg führen, erwägt das Auswärtige Amt, sich mit
einem Vertragsverletzungsverfahren an die EU-Kommission als Hüterin der
Verträge zu wenden.

Einreiseverbote innerhalb der Europäischen Union sind nur dann zulässig,
wenn im jeweiligen Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung besteht. Dies geht aus den Artikeln 18, 39 Abs. 3 und 46
Abs. 1 des EG-Vertrags hervor und wird in der Richtlinie RL 64/221/EWG
näher ausgeführt. Eine solche Gefahr ergibt sich nach Auffassung der
Bundesregierung nicht automatisch und pauschal bereits durch eine
Verhaftung.

Im Zweifel muss in der EU die Grundfreiheit der Freizügigkeit Vorrang
haben.

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