[rohrpost] Re: Open Content: ein juristischer Computer-Virus
Ingrid Strauch
ingrid.strauch@berlin.de
Sat, 7 Jul 2001 11:13:02 +0200
<color><param>7F00,0000,0000</param>> Closed: Wissen unter Ausschluss der =
=D6ffentlichkeit
>
> F=FCr Privatleute sind die oben aufgef=FChrten Einschr=E4nkungen bei
> der Nutzung digitaler Inhalte ja eventuell hinzunehmen. F=FCr
> Bibliotheken jedoch bedeuten diese Regelungen und technischen
> Ma=DFnahmen, dass sie die entsprechenden Medien oft =FCberhaupt nicht
> zur Ausleihe oder auch nur Nutzung in den R=E4umen der Bibliothek
> anbieten k=F6nnen. Die Programme, Texte, Lieder, Filme und Bilder
> sind also von einem =F6ffentlichen Zugang ausgeschlossen.
</color>Hier sind einige Antworten aus Bibliothekskreisen nachzulesen:
Internationale Links zu Lizenzierungsrichtlinien, Beispielen von
Lizenzvertraegen.
http://www.eblida.org/ecup/licensing/
Lizenzierung digitaler Ressourcen: Wie k=F6nnen rechtliche Fallen
vermieden werden? / Europaeische Kommission und EBLIDA
Enth. einleitend auch eine kurze Info zu ECUP und EBLIDA.
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/aw/1999/eblida/warndeut.htm
Mueller, Harald: Angebote im Netz Was ist bei Lizenzvertraegen zu
beachten?
In: Bibliotheksdienst. - 1999,7
http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_99/99_07_06.htm
Mueller, Isolde: Lizenzen fuer elektronische Medien
In: B.I.T. online. - 1999,3
International Coalition of Library Consortia (ICOLC)
Statement of Current Perspective and Preferred Practices
for the Selection and Purchase of Electronic Information
http://www.library.yale.edu/consortia/statement.html
Gruesse, Ingrid
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ingrid.strauch@berlin.de
VAB - Virtuelle Allgemeinbibliothek
http://bibliothek.freepage.de
Berlin-Tempelhof online
http://bibliothek.freepage.de/TEMPELH/