[rohrpost] dt. Finanzrecht versus Medienkunst 2002

Matze Schmidt matze.schmidt@n0name.de
Fri, 23 Aug 2002 22:16:06 +0200


-> http://www.ksk-consulting.de , oder etwas haeretisch gesagt: seid ihr
nicht eigentlich sozialarbeiter? 2. (ernst gemeint) empfehle ich zu jedem
von euch bisher realiserten projekt ein oelbild (im kleinstformat, um
ressourcen & zeit zu sparen) anzufertigen, um dieses dann rueckwirkend in
den werkkontext und die CV einzubinden. damit sollte sich das Finanzrecht
evtl. doch umgehen lassen. 

grusz

m

At 15:23 21.08.2002 +0200, you wrote:
>wir sind mit einem Dilemma im deutschen Finanzrecht konfrontiert 
>und  moechten Euch um Hinweise, Tips, Anregungen hierzu bitten: Medienkunst 
>gilt nach der aktuellen (Finanz-)Rechtsprechung als Kunst, die nicht mit 
>herkoemmlichen Kunsttechniken arbeitet, und ist deshalb steuerlich als 
>Nicht-Kunst einzustufen!