[rohrpost] F-Kurven-Bootlegs?

Peter C. Krell designs@suct.com
Thu, 28 Mar 2002 16:14:33 +0100


Bootlegs...

->Scheint als werde ein =E4hnlicher Algorithmus zur Generierung von =DCberg=E4nge=
n
von verschiedenen Motion Capture Sequenzen mit Anschlu=DFproblemen in
Softimage Xsi 2.0 benutzt, denn diese sind f=FCr den Computer nichts anderes
als Musik auch: synchrone multivariante Wellenkonstruktionen nach
Fourrier-Quantisierungen.

F-Kurven-Parameterwertangleichung. Im Grunde genommen ziemlich simpel.

(vgl. Ausf=FChrungen von Erik Beaumont [Avid] bei seiner gestrigen
Softimage-Pr=E4sentation an der Games Academy zu Berlin: www.games-academy.de=
)

Musik und nachmodellierte 3D-Bewegung, wie beispielsweise auch
Tanzbewegungen von Figuren, korrelieren miteinander im formalen
Repr=E4sentationsmodus ihrer basalen Mathematik und bringen dadurch zugleich
im Universalmedium des Computers neue =E4sthetische Spielarten hervor
(Medium verstanden hierbei: generierend im Modus eines interaktiv nutzbaren
Werkzeugs. Mit anderen Worten: Medien k=F6nnen im Seinsmodi einer imagin=E4ren
Zuhandenheit wie Werkzeuge verwendet und genutzt werden).
Der Mensch aber ist es, der die entsprechend emergierenden Loops nach
Eigenpr=E4ferenzen und im Falle von Djs nach dramaturgischen Anschlu=DF-Kalk=FCl
selektiert.=20

Wie beispielsweise auch im Hip Hop ("...will rock and shock the nation"->
Ninja Tunes, London; denn nicht die Kl=E4nge vielmehr die Theorie des Samplen=
s
und der damit einhergehende Ironisierung des Copyrights kristatlisierte sic=
h
nicht zuerst auch in den zivilisationskritischen Beni-T=E4nzen der
ostwestafrikanischen Kolonialzeit.)

see#=20
DJ Revolution
R2K Version 1.0 Mixtapes
aus der Reihe "Ill Boogie Sampler",
New York, Januar 2000:
quote:
"-- We even walk and talk mathematical".
further infos:
www.blackberrymusic.com

--

PS:
Stellt sich nur die Frage, ob man formale phasenvariabele Wertsequenzen
=FCberhaupt copyrigh-rechtlich oder besser gesagt "urheberrechtlich" sch=FCtzen
k=F6nnen sollte. Oder ob es auf der Grundlage von mathematischen Betrachtunge=
n
sich hierbei nicht eher um eine Beschneidung der geistigen Freiheit handelt=
,
wenn man es nicht darf.
H=E4lt man an der jetzigen Regelung fest, die einem das beliebige Samplen
verbietet (warum war "Die nackte Kanone" eigentlich damals komisch?), dann
w=E4ren spezielle Gangarten und Arten der Artikulation bald auch
copyrightrechtlich gesch=FCtzt und nur noch gegen Lizenzgeb=FChr legitim
nutzbar. Gewinner des gestischen Marktes: Supermodells und Schauspieler. UN=
D
coole Hip Hopper?
Ist man hingegen nicht daf=FCr und sagt Samplen geh=F6rt sich nicht: wovon
sollen dann auf lange Sicht Netartists leben, wenn jeder ihre Ideen beliebi=
g
nehmen und bis zur Besinnungslosigkeit weiterverarbeiten kann? Geh=F6ren dies=
e
nachmodernen K=FCnstler sowieso einer h=F6heren gesellschaftlichen Kaste an ode=
r
handelt es sich bei ihnen nach geltendem deutschen Recht eher um sowas wie
parasit=E4re Snobs.
Das Ende vom Lied? Die universelle Freiheit der mathematischen Anschauung
auf der Basis logischer Kalk=FCle (2+3=3D5 oder aber a+b=3Dc) visualisiert sich
wie bei F. Nietzsche vermutet in Bewegungs- und Klangformen eines
rauschhaften Fests irrationaler, individuell ekstatisch ausgelebter
Rekreationspr=E4ferenzen oder aber auch eben gerade nicht und daher erst
zwischen Sinn und Wahnsinn ; )
und dies in all ihren Wiederholungszwaengen.


Peter C. Krell