[rohrpost] Re:modocom: Interessante Informationen

Ralf Hellmann info.4kw at t-online.de
Mit Sep 24 17:55:13 CEST 2003


Hallo,
ja, das ist ein Djungel. In dem von Ihnen erwähnten Artikel

> Urteil: Zwei Klicks zum Webimpressum sind statthaft
> http://www.heise.de/newsticker/data/ad-17.09.03-001/ 

heißt es auch:
 >>Das hielt schon die Bezeichnung des Links als "Kontakt" für 
unzulässig. In dem damaligen Urteil hieß es: Unter einem Button 
"Kontakt" würde der Surfer eher ein Kontaktformular als eine 
Anbieterkennzeichnung erwarten.<<

Ich kann mich erinnern, daß vor 2-3 Monaten ein Urteil die Runde machte, 
daß das Impressum nicht "impressum" heißen darf, da
1. der Begriff aus Druckmedien käme und deshalb im Netz  nicht 
verstanden würde, und
2. beim durchschnittlichen Netzbenutzer die Kenntnis des Wortes 
"Impressum" nicht vorausgesetzt werden dürfe.

Aber wie gesagt zur Zeit wird kräftig abgemahnt und es soll gerade jetzt 
ein paar Leute aus der dresdner Kunscht-Scene erwischt haben (wurde mir 
erzählt).
Für beides hab ich auf die Schnelle keine Quellen.
mfg

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