[rohrpost] Aufruf zur Protestaktion
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Mit Aug 18 11:49:20 CEST 2004
Am 27. August wollen »Hartz«-Gegner und das Berliner Sozialbündnis das
40jährige Jubiläum der Deutschen Bank stören. Der weltweit größte
Geldgeber von Wirtschaft und Politik hat an dem Tag 16 öffentliche
Gebäude in der Stadt gemietet, darunter den Berliner Dom und die drei
größten Museen. Mit rund 5000 geladenen Gästen, darunter auch Minister
Wolfgang Clement, soll gefeiert werden. »Während die Menschen kaum noch
genug zum Leben haben, tafeln die Superreichen in geschlossener
Gesellschaft«, erklärte der Berliner Professor Peter Grottian, der die
Proteste unterstützt. »Wir werden am 27. mit Tausenden von Menschen
versuchen, an den Festbanketten teilzunehmen, weil es unser Recht ist«.
Bereits im Jahr 1993 legte die Bundesregierung einen Entwurf zu einem
Arbeitsschutzgesetz vor, das unter anderem die genetische Analyse in
Unternehmen mit wenigen Einschränkungen erlaubte. Dieser
Gesetzesentwurf scheiterte allerdings im Bundesrat. Aber er
signalisierte für viele Kritiker einen Paradigmenwechsel vom
Risikofaktoren- zum Risikopersonenkonzept, und das heißt: nicht mehr
die Arbeitsbedingungen stehen im Vordergrund unternehmerischen Handelns
sondern die arbeitende Person, die innerbetrieblich zu einem
Risikofaktor werden könnte, indem sie durch Erkrankung erhöhte Kosten
verursacht.
Es bestehen einige Zweifel, ob die 70er und 80er Jahre tatsächlich die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt stellten. Denn
auch schon zu dieser Zeit wurden bei den Beschäftigten (vor allem in
der chemischen Industrie) Blut- und Urinuntersuchungen im Rahmen des
Bio-Monitoring vorgenommen, um Beschäftigte möglichst frühzeitig
mittels Untersuchung ihrer körperlichen Verfassung zu ermitteln.
Die Beschäftigten mit ihrer Verwertbarkeit und Arbeitsfähigkeit standen
und stehen im Mittelpunkt betrieblicher Interventionen. War die
"Humanisierung der Arbeit" konzeptionell zumindest in jener Zeit
verankert, so spielt sie heute nur noch eine nachrangige Rolle.
Aus Sicht der Unternehmen bedeutet die Entwicklung der Gentechnologie
aber einen qualitativen Sprung, nämlich die Konzentration auf die
"anfällige" Person, bei der eine Krankheit noch gar nicht festzustellen
ist, die aber zukünftig zu einem kostenintensiven Faktor werden könnte.
Mittels DNA-Analysen werden dabei Veränderungen einzelner Gene
festgestellt.
Ausgangspunkt müssen die Grundrechte des Beschäftigten sein. Die
genetische Beschaffenheit gehört zum Kernbereich der menschlichen
Persönlichkeit. Dem bisher bestehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht
müsste deshalb ein "genetisches Selbstbestimmungsrecht" hinzugefügt
werden. Offizielle Delegationen erwarten die Menschenrechtler aus
achtzehn meist afrikanischen Ländern, aber auch aus Frankreich,
Deutschland, Russland, VR China, den USA sowie Indien und Pakistan.
Arbeitgeber bzw. Betriebsärzte dürfen keine genetischen Analysen
durchführen. Das unternehmerische Risiko darf nicht auf die
Beschäftigten umgeschichtet werden. Auch der Entwurf der
Datenschutzbeauftragten zu einem Gentest-Gesetz sieht ein vollständiges
Verbot vor. Aber sie eröffnen die Möglichkeit, dass der Betriebsarzt in
seiner beratenden Funktion im Risikofall einen zugelassenen
Humangenetiker benennt. Berücksichtigt man die bisherige Praxis, so
böte dieser Weg eine Tür zu genetischen Untersuchungen, die dann
außerhalb des Betriebes vorgenommen werden könnten.
Die Speicherung, Übermittlung und Nutzung genetischer Daten durch
Dritte ist datenschutzrechtlich unzulässig. Vorrang muss der
Arbeitschutz am Arbeitsplatz haben. Es muss verhindert werden, dass
Arbeitgeber durch die Selektion nach Erbanlagen auf die
gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen verzichten.
Quelle:
http://blogwar.org/index.php?option=content&task=view&id=13&Itemid=2