[rohrpost] EU vereinheitlicht Künstler-Recht bei Verkäufen
tigerkruemel at web.de
tigerkruemel at web.de
Don Jan 26 08:48:14 CET 2006
Berlin - Bildende Künstler sollen künftig EU-weit an Verkaufserlösen ihrer Werke beteiligt werden. Deutschland hat eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, wie das Justizministerium mitteilte.
Demnach erhalten Künstler, deren Werke in Deutschland von Kunsthändlern, Galerien oder Auktionshäusern verkauft werden, bei einem Verkaufserlös zwischen 1000 und 50 000 Euro eine Beteiligung von vier Prozent. Bei höheren Erlösen sinkt der Prozentsatz. Maximal erhält ein Künstler 12 500 Euro pro Verkauf. Auch alle anderen EU-Staaten müssen künftig dieses so genannte Folgerecht anwenden. Die EU gibt dazu Rahmenwerte vor.
In der EU existierten bislang unterschiedliche Regelungen. In Großbritannien, Österreich, Irland und den Niederlanden gab es nach Angaben des Ministeriums bislang keine Beteiligung für Künstler. Die übrigen Länder hatten unterschiedliche Prozentsätze und Grenzwerte. In Deutschland galt bisher eine Fünf-Prozent-Beteiligung für alle Verkäufe ab 50 Euro. Die neue Regelung bedeutet hier also eine gewisse Verschlechterung.
Mit der einheitlichen Regelung wird jedoch nach Darstellung von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Deutschland als Kunstmarkt gestärkt. Bisher sei Deutschland für den internationalen Kunsthandel weniger attraktiv gewesen, weil Händler in Ländern ohne Erlösbeteiligung ihren Gewinn nicht mit dem Künstler teilen mussten. «Diese Wettbewerbsverzerrung wird jetzt beseitigt», sagte Zypries. Die Senkung von fünf auf vier Prozent Beteiligung in Deutschland werde dadurch kompensiert, dass Künstler künftig in allen anderen EU-Ländern eine Beteiligung erhielten.
© dpa - Meldung vom 25.01.2006 16:52 Uhr