[rohrpost] GPL-unklarheit, WAR: Creative Common Misunderstanding
Florian Cramer
fc-rohrpost at plaintext.cc
Sam Okt 14 20:30:58 CEST 2006
Am Samstag, 14. Oktober 2006 um 12:57:20 Uhr (+0200) schrieb martin rumori:
> eine unklarheit, die mir die gpl-experten auf dieser liste vielleicht
> ausräumen können:
In der Tat eine Unklarheit meines Texts. Da hätte ich genauer
formulieren sollen.
> On Mon, Oct 09, 2006 at 11:36:57PM +0200, Florian Cramer wrote:
> > The GNU copyleft works on the premise that modifications are also
> > contributions. If, for example, a company like IBM choses to modify
> > the Linux kernel to run on its own servers, the GNU license forces
> > it to give back the added code to the development community. And the
>
> ich finde im gpl-text keinen hinweis, daß die bloße modifikation einer
> gpl-codebase (gpl abschnitt 2) bereits zur veröffentlichung zwingt,
So ist es auch. Der Zwang zur Veröffentlichung tritt erst ein, wenn die
modifizierte Software an Dritte vertrieben wird; z.B. wenn ein
Hersteller von DSL/WLAN-Routern in seinen Geräten intern ein
modifiziertes Linux verwendet und diese Geräte auf den Markt bringt.
(Beispiele dafür, wie solche Hersteller juristisch zur Veröffentlichung
des modifizierten Quellcodes gezwungen wurden, finden sich auf
http://www.gpl-violations.org.)
Werden die Modifikationen nur "in-house", also firmen-, institutionen-
oder haushaltsintern eingesetzt, besteht keine Veröffentlichungspflicht.
> wenn ich also auf meinem rechner von mir veränderte
> gpl-software laufen habe, ist das mein privatvergnügen. die
> änderungen muß ich erst weitergeben, wenn ich auch die
> lauffähige/binäre version weitergebe. ist das soweit richtig?
Ja, mit der Einschränkung, daß es nicht nur für die Binärversion,
sondern auch für den Quellcode gilt. D.h. die bloße Weitergabe des
Quellcodes genügt nicht, sondern es auch der GPL-Vermerk muß
weitergegeben werden.
Florian
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