[rohrpost] n0name newsletter #125

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Fre Feb 29 16:38:03 CET 2008


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n0name newsletter #125 Fr., 29.02.2008 16:31 CET

*Inhalt/Contents*
1. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 84 & 85
2. Ideologische Militarisierung des Inneren
   "Das kauf ich euch ab"
3. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 28

16 KB, ca. 6 DIN A4-Seiten

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Edit/non-or(i)al

Beim allgemeinen Versand des letzten n0name #124 fehlte der 
vierundachtzigste Teil von Nick. _Roman_. Er wird hier zusammen mit 
dem fuendundachtzigsten Teil nachgeliefert.

die Red.

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1.

Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 84 & 85

Teil 84

Es blitzte!


Teil 85

Es donnerte! Romans gruenes T-Shirt erzitterte.

Teil 86 im n0name newsletter #126

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3.

Ideologische Militarisierung des Inneren

"Das kauf ich euch ab"

Im Fernsehen von "Sat 1" rasen schwarze Limousinen der "GSG 9" durch 
die Strassen der deutschen Hauptstadt. In "Folge: 3 Todesspiel" vom 
"Do., 28.02.2008" um "20:15" geraten jugendliche Hacker zwischen die 
gute heimische Staatsmacht und eine kriminelle auslaendische Macht.
Kurz nach der Sendung sagte der Komiker Olli Dittrich fuer den 
Media Markt "Das kauf ich euch ab".
Das Unheil (http://www.sat1.de/filme_serien/gsg9/folgen/), welches 
die Elitetruppe verhindern soll, kommt einem Heil der zu verdummenden 
Bevoelkerung gleich.

Zitat:
Die GSG 9 wurde nach der blutig verlaufenen Geiselnahme von München 
bei den Olympischen Spielen (Angriff am 5. September 1972) am 26. 
September 1972 aufgestellt. Während der Spiele nahm ein 
palästinensisches Terrorkommando israelische Sportler als Geiseln. 
Beim misslungenen Zugriff durch reguläre Polizeikräfte [...] am 
Flugplatz Fürstenfeldbruck starben alle neun Geiseln, fünf der acht 
Terroristen und ein Polizeibeamter. Ulrich Wegener, Offizier im 
Bundesgrenzschutz, wurde daraufhin von Innenminister Hans-Dietrich 
Genscher mit der Aufstellung einer schlagkräftigen Antiterroreinheit 
beauftragt. (http://de.wikipedia.org/wiki/GSG_9_der_Bundespolizei)

Zitat:
Mit Erlaß des Bundesinnenministeriums vom September 1972 wurde die 
Aufstellung der "Anti-Terror"-Einheit beim Bundesgrenzschutz (BGS), 
der paramilitärischen Truppenpolizei des Bundes, angeordnet; laut 
Dienstanweisung soll die Truppe vor allem auf die Bekämpfung von 
"Mord und Totschlag, Menschenraub, Geiselnahme und räuberische 
Erpressung" spezialisiert sein. Aber auch bei "schweren 
Ausschreitungen, Demonstrationen und zum Schutz besonders gefährdeter 
Staatsgäste und deutscher Politiker" wird die GSG 9 eingesetzt. 
Sie hat einen "offensiven Zugriffsauftrag in Fällen von besonderer 
Bedeutung" und ist in ständiger Alarmbereitschaft. Sie besteht 
ausschließlich aus Freiwilligen und hat eine Soll-Stärke von 220 
Mann; die Ist-Stärke 1992: 180; inzwischen sollen auch Frauen 
zugelassen werden, was die Sache nicht besser machen wird. Der 
damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) gilt als 
"Vater" der Spezialtruppe. Einem anderen hohen Verfassungsschützer 
(nicht Genscher, wie vielfach behauptet) werden die aufmunternden 
Worte zugeschrieben: die GSG 9 müsse "Elitebewußtsein entwickeln" 
und "mit dem Willen kämpfen, den Gegner zu vernichten" - 
"kampfunfähig schießen ist Quatsch". Und Hessens früherer 
FDP-Innenminister Hanns-Heinz Bielefeld ergänzte einfühlsam: "Auch 
Terroristen sind Menschen, sie totzuschießen will geübt und gelernt 
sein". Solchermaßen moralisch gestärkt ging die GSG 9 unter Führung 
ihres ersten Kommandeurs Ulrich Wegener ans Werk. Bald war sie die 
bestausgerüstete und -ausgebildete Spezialeinheit der Bundesrepublik 
und auch international gehörte sie zur "Spitze" ihrer Spezies.
Vier GSG-9-Einheiten wurden aufgestellt: zwei Observationseinheiten, 
eine Fallschirmspringer-Einheit und später die nach der Entführung 
des italienischen Luxus-Kreuzfahrtschiffes "Achille Lauro" (1985) 
geschaffene "GSG-9-Marine" - GSG 9 also zu Wasser, zu Lande und in 
der Luft. Die Einheiten sind gegliedert in Führungs- und 
Spezialeinsatztrupps mit jeweils fünf Leuten; dieses operative 
Konzept mit kleinsten taktischen Einheiten ist dem "Minihandbuch des 
Stadtguerilleros" des Brasilianers Carlos Marighella entlehnt. Hinzu 
kommen technische Einheiten, wie die "Fernmelde- und 
Dokumentationseinheit", der auch die Beweissicherung und 
Einsatz-Dokumentation per Video obliegt [...].
(http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/bad_kleinen/30pannen.
html)

Ulrich Wegener - Gruender GSG9
http://www.sat1.de/imperia/md/images/filme_serien/gsg9/content/
making_of/bilder/making_of_21_500_404_Sat1.jpg

Die Gemeinde Bischofsgruen unterhaelt eine Patenschaft zur GSG 9.
(http://www.gsg9.de/cms/front_content.php?idart=94#Grusswort)

Bilder von der GSG 9 / 070812_11_Ladiescup Bischofsgrün 039
Skiclub Bischofsgrün
18.08.2007 
http://www.oka-service.de/SCB/180807/GSG9/pages/070812_11_Ladiescup%
20Bischofsgr%FCn%20039.htm

In Minute 30:31 der Folge geht der Terrorist am S-Bahnhof Wahrschauer 
Strasse in Berlin direkt an den als 'normale Menschen' getarnten 
Paramilitaers vor einer Imbissbude, die nur im Film dort steht, vorbei 
auf eine Plakatwerbung von irgendwas fuer 88,- des Media Markt zu.

Ist das der deutsche Militaerisch-Konsumistische Komplex? Bin ich die 
Komparsin im weiszen Kleid, die die Szene umkreist? Die einmal wie 
zufaellig hinter dem Polizisten in Zivil und mit dem Ruecken zu diesem 
steht, vor dem Terroristen in gleicher Laufrichtung durchs Bild geht 
und ihm dann entgegenkommt?
Die Frage ist, ob die Leute das tatsaechlich abkaufen.

Susi Meyer

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3. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 28


Erleben wir eine wirkliche Verschiebung vom Industriekapitalismus zum 
Dienstleistungs- oder Konsumkapitalismus?

"Ein neues Eigentumssystem entsteht, das eher die Produkte der 
Subjektivitäten der immateriellen ArbeiterInnen kontrolliert als die 
Produktionsmittel, die die Subjektivität der immateriellen 
ArbeiterInnen als solche ist (der Konsumkapitalismus ist zu einem 
großen Teil das Resultat dieser Entwicklung)."
http://eipcp.net/transversal/1106/tsianospapadopoulos/de

Damit waeren die Koepfe und Herzen und Koerper der Konsumentinnen und 
Arbeiter (der konsumierenden Arbeiter und arbeitenden Konsumenten) im 
Feld des Konsums, also die aufgewendeten psychosomatischen Energien 
waehrend oder im Verbund mit der Konsumierung (Verzehr und Genuss) 
Produktionsmittel, und die konsumierten Produkte waeren die Produkte, 
wobei die letzteren im Kapitalismus ja schon immer vom Arbeiter eben 
nicht kontrolliert wurden[1]. Hier wird nichts mehr auseinandergehalten 
aber verwechselt. Also bleibt es bei der Enteignung der Arbeiter, wobei 
die Produktionsmittel zwar auch die Arbeitskraft (die Arbeitszeit) der 
Arbeiterinnen ist, was aber lediglich die (zur Produktion notwendige) 
Arbeit ist. Die restlichen Produktionsmittel (Maschinen, Fabriken, 
Netze) bleiben Eigentum des Kapitals. Es entsteht also kein neues 
Eigentumssystem, es entsteht eine neue Verwirrung aufbauende 
Pseudoanalyse des Systems aus privatem Eigentum, abhaengiger 
Lohnarbeit und Verwertung des Werts, die behauptet, die Produkte der 
Subjektivitaeten am Bildschirm oder im Freizeitpark waeren Produkte 
der Arbeiter, wobei es doch Dienstleistungen sind, die von den 
Arbeitern bezahlt werden aus ihren Lohnbudgets.
Alle "sozialen Netze" und Web 2.0-Blasen (Facebook) sind bezahlte 
Dienstleistung und die Nutzer nutzen diese offenbar bis zur 
Ununterscheidbarkeit von Konsum und Arbeit, doch beziehen sie 
keinerlei Lohn und erzielen nie Profite, stattdessen bezahlen sie 
ihre DSL-Leitungen und ihre Konsummaschinen, sprich PCs. Dass mit 
diesen privaten Maschinen hier und da kleine Kapitalien aufgebaut 
werden koennen, speist die utopische Kreativen-Juristerei.

Ist es eine Fetischisierung der sog. Koerpermaechte zu behaupten, 
"Der verkörperte Kapitalismus arbeitet mit Körpern, nicht mit 
Geistern." (ebda.)? Denn er arbeitet mit beidem!

Alle Verkehrsnetze, informatorisch-medial oder physikalisch, sind 
grundsaetzlich und unaufhebbar gekoppelt an Netze der Energiezufuhr 
und weiterer materieller Netze. Die im Fruehjahr 2008 wohl abgewendete 
Zerschlagung groesser europaeischer Stromkonzerne wie e.on -- weil der 
die Trennung von Stromerzeugung und -transport zu vollziehen bereit 
ist[2] -- zeigt das hohe, letztlich notwendige Masz der Intergrierung 
von Produktion und Distribution der Ware in der Zentralisierung und 
wie zwar die eigentums*rechtlichen* Verhaeltnisse, nicht aber die 
Eigentumsverhaeltnisse unter der staatlichen Aufsicht der Kartelle 
veraendert werden.

So ist auch die Lessig'sche Logik aufgebaut, sie kann in der 
kapitalistischen Produktionsweise nicht vom national(!)staatlich 
garantierten Privateigentum absehen, weil die Grundlagen der privaten 
Produktion -- hier des Creative Commons-Mittelstandes -- damit 
verloren gingen:

"[Ver]fechter eines schrankenärmeren Informationsflusses das 
Anreizargument, so zum Beispiel Lessig, der sich gegen ein 
vollständig privatisiertes Eigentumsregime im Netz wendet:

„Auch wenn manche Autoren ohne Bezahlung schreiben, brauchen wir 
dennoch gewisse Urheberrechte. Wenn das Recht den Autor gar nicht 
schützte, gäbe es bald weniger Auto-ren. Das Recht hat einen Grund, 
Urheberrechte zu schützen, und sei es nur, um den Autoren einen 
gewissen Anreiz zu bieten" (Lessig 2001: 237, Herv. i. 0.; vgl. auch 
Steinvorth 2004; Liebig 2001).40"

Wobei zu fragen ist, ob es sich hier um ein philosophisches 
"Paradigma" handelt, etwa im Sinn von Thomas Kuhn's sich 
abwechselnder Vorbildmuster, wie Sabine Nuss scheinbar referiert, 
oder um etwas ganz anderes, naemlich eine Gesetzmaeszigkeit aus den 
Bedingungen der in die Zirkelprozesse verquickten Produktion und 
Distribution fuer Profit heraus -- oder entsteht Eigentum im Kopf?:

Hier wird klar, wenn auch in abgemilderter Form, von einer 
Anreiztheorie ausge-gangen. Diese wird nicht prinzipiell hinterfragt, 
sondern nur graduell schwächer vertreten.41 Dies macht deutlich, was 
generell für die Debatte um geistiges Eigen-tum gilt: Die beiden Pole 
der Auseinandersetzung um geistiges Eigentum im Zeit-alter unendlicher 
Reproduzierbarkeit von Informationen und Wissen liegen gar nicht so 
weit auseinander, wie es die Heftigkeit des Konflikts vermuten lassen 
würde. Die Uneinigkeit besteht in einem Mehr oder Weniger an Schranken 
für das private Eigentum an geistig-kreativer Schöpfung, nicht aber in 
einer grundsätzlichen Infra-gestellung von Privateigentum überhaupt. 
Gemeinsam ist beiden Positionen das vorherrschende Eigentumsparadigma 
(wie im Verlauf der Untersuchung noch deut-licher werden wird). Dieses 
Paradigma findet sich ausformuliert in der maßgeblich von John Locke 
begründeten bürgerlichen Eigentumstheorie. Die moderne Fas-sung hat in 
der Property Rights Theorie ihren Ausdruck gefunden.
_______________
40 So auch Lunney: „(w)idespread private copying in the aggregate 
   could radically reduce the incentive to create any given work of 
   authorship" (Lunney 2001: 818).
41 So auch Patterson: „With the specific intent of encouraging the 
   production and distribution of new works for the public, copyright 
   provides incentive for creators by granting them exclusive rights 
   to reproduce and distribute their work. But these rights are 
   subject to important limitations - nearly all of them related to 
   the basic purpose of advancing knowledge for the general welfare 
   of society" (Patterson/Lindberg 1991: 2).

112

                    Teil II           
          Die historische Spezifik des
             bürgerlichen Eigentums

4 Das herrschende eigentumstheoretische Paradigma

Die Analyse von Eigentum ist nicht einer bestimmten wissenschaftlichen 
Diszi-plin vorbehalten. U.a. die Sozialanthropologie, die 
Geschichtswissenschaften, die Soziologie, die Politikwissenschaften, 
die Wirtschaftswissenschaften und allen voran die Rechtswissenschaften 
setzen sich aus je verschiedener Perspektive und Er-kenntnisinteresse 
mit Eigentum auseinander. Die Ideen- und Philosophiegeschichte des 
Eigentums, in denen untersucht wird, welches Eigentumsverständnis 
beispiels-weise Aristoteles, Platon, Locke, Hume, Rousseau, Kant etc. 
formuliert haben, zeigt, dass die Auseinandersetzung mit Eigentum 
häufig einer Erörterung über die best mögliche Gesellschaftsordnung 
gleichkommt (vgl. eine Auswahl solcher Abhandlungen: Brandt 1974; 
Kessler/Loos 2000; Brocker 1987; 1992; Margedant/Zimmer 1993; Künzli 
1986; Hecker 1990). Dies ist auch in den modernen Ab-handlungen nicht 
anders. Die Frage „was ist Eigentum" und die Frage „wie soll die 
Eigentumsordnung beschaffen sein" werden zumeist nicht streng getrennt.
   Grundsätzlich hat sich bei den modernen Abhandlungen der westlich 
liberale Eigentumsbegriff als herrschendes Paradigma durchgesetzt: „Er 
(dieser Begriff, SN) existiert in unzähligen Varianten, im Kern meint 
er jedoch die absolute, ungeteil-te, willkürliche und souveräne 
Herrschaft einer natürlichen Person über Sachen" (Siegrist/Sugarman 
1999: 23). Verbunden ist dieser Eigentumsbegriff untrennbar mit einer 
Konzeption von Freiheit,' welche ihre Wurzeln in der mit der französi-
schen Revolution herauf ziehenden bürgerlichen Gesellschaft hat. 
Dieses bürger-liche, moderne westlich-liberale Eigentumsverständnis 
hat mit dem Ende des Ost-West-Konflikts in den 90er Jahren endgültig 
die Vorherrschaft gewonnen. Die Transformation in den Ländern des 
ehemaligen Ostblocks hin zu „Demokratie und Marktwirtschaft" war 
wesentlich ein Wandel der Eigentumsverhältnisse und das liberale 
Eigentumsverständnis stellte in Gestalt der Property Rights Theorie 
die Folie dar, vor welcher diese Eigentumsverhältnisse umgestaltet 
wurden (vgl. Nuss 1999). Sie kann als wirkmächtiger Ausdruck der 
modernen, bürgerlichen Eigentumstheorie gelesen werden, wobei neben 
der analytischen auch die norma-tive Dimension eine zentrale Rolle 
spielt: Die Property Rights Theorie analysiert nicht nur private 
Eigentumsrechte sondern legitimiert sie zugleich.
_______________
1 Vertragsfreiheit, Freiheit des Willens, Freiheit mit seinem Eigentum 
  nach freiem Willen zu verfahren usw.

114
_____
[1] Gab es da vor ein paar Wochen nicht diese Autowerbung mit dem 
    Spruch, das Auto die Kontrolle uebernehmen zu lassen? Und 
    rebellieren neue Oekos nicht momentan gegen das 
    Grossverbraucher-Auto welches das Allgemeingut Luft verpeste?
[2] "Deutschland und sieben weitere EU-Mitglieder wollen dagegen eine 
    eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Produktion verhindern."
    (Deutschlandradio 18 Uhr Nachrichten vom 28. Februar 2008)

Ali Emas/Matze Schmidt


Auf dieses OCR wie immer keine Gewaehr.

Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges 
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches 
Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006

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