[rohrpost] RAF-Anwalt: Bekenntnis zu Nationalsozialismus freigeben
Andreas Röhler
andreas.roehler at online.de
Don Jun 26 12:19:19 CEST 2008
Hallo Liste,
um es sinngemäß mit Sebastian Haffner zu sagen:
der Nationalsozialismus war die falsche Antwort auf
eine berechtigte Frage.
(vielleicht kann jemand das korrekte Zitat liefern...)
Eine Antwort, die vor 75 Jahren zur Niederlage führte,
ist heute nicht richtiger.
Daß Horst Mahler von Ulrike Meinhoff über Gerhard
Schröder und Otto Schily zu dieser so irrigen wie
verhängnisvollen Position gelangte, sollte zu denken
geben: Es ist höchste Zeit, die dümmliche Dämonisierung
zu beenden und zu einem ernsthaften Studium der
Geschichte zu kommen.
Grüße
Andreas Röhler
Anhang:
Im Strafverfahren gegen
Horst Mahler
wegen Entbietens des „Hitlergrußes“ vor der
Justizvollzugsanstalt Cottbus anläßlich des Antritts
einer neunmonatigen Freiheitsstrafe findet die
Berufungsverhandlung am 22 Juli 2008 um 10:00 Uhr
statt vor der 25. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Cottbus,
im Verhandlungssaal 4 im Hause 1 des Landgerichts Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus.
Das Amtsgericht Cottbus hatte am 23. November 2007 eine
Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung
verhängt. Gegen das Urteilhaben sowohl der Angeklagte
als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Horst Mahler erstrebt einen Freispruch, während die
Staatsanwaltschaft eine höhere Freiheitsstrafe
erreichen will.
Er beruft sich auf Artikel 4 Grundgesetz bestimmt: „Die
Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit
des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind
unverletzlich.“.
Mahler erklärt, daß der Nationalsozialismus eine
Weltanschauung und der „Hitlergruß“ das kultische
Bekenntnis zu ihr sei.
Er habe mit dem „Hitlergruß“ nicht Deutsches
Recht gebrochen, sondern sich einer Anordnung der
Fremdherrschaft widersetzt, die das Ziel verfolgt,
das Deutsche Volk auszulöschen.