[spectre] FWD: Foerderprogramm 2020 (BKM)

Andreas Broeckmann ab at mikro.in-berlin.de
Tue Nov 5 07:53:35 CET 2019


[this is an announcement for a german national funding program for 
research and events about the culture and history of regions in eastern 
europe where germans live, or used to live; i'm not sure what to make of 
this politically, but i thought it is interesting anyway...; -ab]


From: Beate Störtkuhl
Date: Nov 4, 2019
Subject: ANN: Foerderprogramm 2020 (BKM)

Deadline: Feb 1, 2020

Vielstimmige Erinnerung - gemeinsames Erbe - europäische Zukunft: Kultur 
und Geschichte der Deutschen und ihrer Nachbarn im östlichen Europa

AUSSCHREIBUNG
  Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 
fördert auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) 
Projekte zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der 
Regionen des östlichen Europas, in denen Deutsche gelebt haben bzw. 
heute noch leben. Für 2020 wird erneut ein Förderschwerpunkt zum oben 
genannten Rahmenthema ausgeschrieben, mit dem Ziel, insbesondere jüngere 
Interessenten anzusprechen.
  Es sollen Vorhaben angeregt werden, die sich innovativ und kreativ mit 
der Thematik auseinandersetzen und sich attraktiver, zeitgemäßer Formate 
bedienen. Der internationale Dialog und das europäische Verständnis 
sollen gefördert, kulturelle Verflechtungen in den Blick genommen, 
Austauschprozesse gestärkt und national beschränkte Sichtweisen 
erweitert werden. Kooperationen mit Partnern im östlichen Europa im 
Sinne des Shared Heritage sind erwünscht. Aspekte von Flucht, 
Vertreibung, Deportation und Integration sind ebenso eingeschlossen wie 
Projekte zu deutsch-jüdischen Lebenswelten im östlichen Europa.
  An den akademischen Nachwuchs wendet sich das Modul "Wissenschaft", in 
dem Summer Schools (oder vergleichbare Formate) beantragt werden können, 
die sich mit unterschiedlichen Perspektiven des gemeinsamen kulturellen 
Erbes im östlichen Europa und seiner Zukunft befassen. Das Modul 
"Kulturelle Vermittlung" für grenzüberschreitende Begegnungsformate für 
Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen Theater, Literatur, 
Kunst und Musik spricht einen allgemeinen Interessentenkreis an. Die BKM 
lässt sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine 
unabhängige Jury bzw. durch zusätzliche Experten beraten.

I. Modul Wissenschaft

  1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Veranstaltungen, die sich an Studierende und 
Nachwuchswissenschaftler/innen (Promovierende, Post-Docs) der Geistes-, 
Kultur- und Sozialwissenschaften richten, insbesondere der Geschichte, 
Germanistik, Literatur- und Sprachwissenschaft, Volkskunde/ Europäische 
Ethnologie, Museologie, Restaurierungs- und Denkmalwissenschaften, 
Archiv-, Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen und 
verwandte Fächer. Innerhalb des Rahmenthemas sind thematische, regionale 
oder zeitliche Akzentsetzungen möglich. Der Erwerb von ECTS-Credits soll 
ermöglicht werden, ist aber nicht zwingende Voraussetzung.

  2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres 
begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur 
Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die 
sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang. 
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert 
werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen 
Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die 
Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen, 
sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil 
gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen 
aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht 
zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan 
nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten 
Ausnahmefall möglich.

  3. Antragstellung
Bewerben können sich Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre 
Einrichtungen (z. B. Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen), die 
zum o.g. Themenfeld eine Summer School (oder vergleichbare Formate) 
durchführen wollen und die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland 
haben.
   Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B. 
Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).
  Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen 
beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw. 
Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.
  Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des 
Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können 
auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich 
notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben 
und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine 
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist 
förderfähig. Der früheste Projektbeginn ist der 15. Mai 2020. Ein 
Anspruch auf Förderung besteht nicht.    Die Förderanträge sind in 
digitaler Ausfertigung an folgende Anschrift zu richten:
  Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge at bkge.uni-oldenburg.de
  Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2020.
  —

II. Modul Kulturelle Vermittlung

1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden kulturelle Vorhaben, die als grenzüberschreitende 
Begegnungsformate für jüngere Menschen angelegt sind und eine zeitgemäße 
Auseinandersetzung mit der Kultur und Geschichte der Deutschen im 
östlichen Europa anregen. Dabei sollen die im europäischen Kontext zu 
behandelnden Themen Zwangsmigration (z. B. Flucht, Vertreibung, 
Deportation), Integration und Identität einen möglichen Rahmen bilden. 
Gewünscht ist dabei die Kooperation mit mindestens einer 
Partnerorganisation aus den Herkunftsgebieten der deutschen Flüchtlinge, 
Vertriebenen und (Spät)Aussiedler.

2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres 
begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur 
Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die 
sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang. 
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert 
werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen 
Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die 
Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen, 
sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil 
gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen 
aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht 
zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan 
nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten 
Ausnahmefall möglich.

3. Antragstellung
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Träger der kulturellen 
Vermittlung (z.B. Stiftungen, Vereine, Museen, Einrichtungen der Jugend- 
und Erwachsenenbildung, Begegnungszentren) in Deutschland. 
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des 
öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie kirchliche 
Träger, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.  Dem 
Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. 
Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).
  Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen 
beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw. 
Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.
  Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des 
Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können 
auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich 
notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben 
und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine 
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist 
förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.  Die 
Förderanträge sind in digitaler Ausfertigung an folgende Anschrift zu 
richten:
  Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge at bkge.uni-oldenburg.de
  Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2020.

  Weitere Erläuterungen zur Kulturförderung durch die BKM finden Sie auf 
der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen 
im östlichen Europa (BKGE) unter www.bkge.de und 
www.kulturstaatsministerin.de.

Reference / Quellennachweis:
ANN: Förderprogramm 2020 (BKM). In: ArtHist.net, Nov 4, 2019. 
<https://arthist.net/archive/21988>.


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