[spectre] (fwd) STIP: Foerderprogramm 2021, Kultur und Geschichte der Deutschen und ihrer Nachbarn im östlichen Europa (BKM)

Andreas Broeckmann broeckmann at leuphana.de
Fri Oct 30 07:35:12 CET 2020


From: PD Dr. Beate Störtkuhl
Date: Oct 29, 2020
Subject: STIP: Foerderprogramm 2021 (BKM)

Application deadline: Feb 1, 2021

Vielstimmige Erinnerung - gemeinsames Erbe - europäische Zukunft: Kultur 
und Geschichte der Deutschen und ihrer Nachbarn im östlichen Europa

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert 
auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Projekte zur 
Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Regionen des 
östlichen Europas, in denen Deutsche gelebt haben bzw. heute noch leben. 
Für 2021 wird erneut ein Förderschwerpunkt zum oben genannten 
Rahmenthema ausgeschrieben, mit dem Ziel, insbesondere einen jüngeren 
Interessentenkreis anzusprechen.
  Es sollen Vorhaben angeregt werden, die sich innovativ und kreativ mit 
der Thematik auseinandersetzen und sich attraktiver, zeitgemäßer Formate 
bedienen, die auch den aktuellen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie 
Rechnung tragen. Der internationale Dialog und das europäische 
Verständnis sollen gefördert, kulturelle Verflechtungen in den Blick 
genommen, Austauschprozesse gestärkt und national beschränkte 
Sichtweisen erweitert werden. Kooperationen mit Partnern im östlichen 
Europa im Sinne des Shared Heritage sind erwünscht, können sich 
angesichts möglicherweise anhaltender Reise- und 
Versammlungsbeschränkungen aber auf digitale Begegnungsformate 
beschränken. Aspekte von Flucht, Vertreibung, Deportation und 
Integration sind ebenso eingeschlossen wie Projekte zu deutsch-jüdischen 
Lebenswelten im östlichen Europa.

Das Modul „Kulturelle Vermittlung“ für grenzüberschreitende 
Begegnungsformate für Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen 
Theater, Literatur, Musik und bildende Kunst spricht einen allgemeinen 
Interessentenkreis an.

Speziell an den akademischen Nachwuchs wendet sich das Modul 
„Wissenschaft“, in dem „Summer Schools“ (oder vergleichbare Formate) 
beantragt werden können, die sich mit unterschiedlichen Perspektiven des 
gemeinsamen kulturellen Erbes im östlichen Europa und seiner Zukunft 
befassen.

Die BKM lässt sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine 
unabhängige Jury bzw. durch zusätzliche Expertinnen und Experten beraten.

AUSSCHREIBUNG Kulturelle Vermittlung

2021 wird im Rahmen der Förderung von Projekten der kulturellen 
Vermittlung nach § 96 BVFG wieder ein Förderschwerpunkt auf 
grenzüberschreitende Begegnungsformate für Jugendliche und junge 
Erwachsene in den Bereichen Theater, Literatur, Musik und bildende Kunst 
gelegt.

1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden kulturelle Vorhaben, die als grenzüberschreitende 
Begegnungsformate für jüngere Menschen angelegt sind und eine zeitgemäße 
Auseinandersetzung mit der Kultur und Geschichte der Deutschen im 
östlichen Europa anregen. Dabei sollen die im europäischen Kontext zu 
behandelnde Themen Zwangsmigration (z. B. Flucht, Vertreibung, 
Deportation), Integration und Identität einen möglichen Rahmen bilden. 
Gewünscht ist dabei die Kooperation mit mindestens einer 
Partnerorganisation aus den Herkunftsgebieten der deutschen Flüchtlinge, 
Vertriebenen und (Spät)Aussiedler, die sich aus gegebenem Anlass auf 
digitale bzw. hybride Begegnungsformate beschränken können. Ermöglicht 
werden soll die Förderung von Formaten, die die Einhaltung von 
Infektionsschutzmaßnahmen gewährleisten (z. B. Aufführungen im Freien, 
Ausstellungen, Videos).

2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres 
begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur 
Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die 
sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang. 
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert 
werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen 
Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die 
Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen, 
sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil 
gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen 
aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht 
zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan 
nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten 
Ausnahmefall möglich.
3. Antragstellung
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Träger der kulturellen 
Vermittlung (z.B. Stiftungen, Vereine, Museen, Einrichtungen der Jugend- 
und Erwachsenenbildung, Begegnungszentren) in Deutschland. 
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des 
öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie kirchliche 
Träger, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.  Dem 
Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. 
Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).

Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw. 
Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.

Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des 
Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können 
auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich 
notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben 
und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine 
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist 
förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderanträge sind als PDF-Datei einzureichen bei:
  Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge at bkge.uni-oldenburg.de

Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2021.

Die Antragsformulare und weitere Erläuterungen zur Kulturförderung durch 
die BKM finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und 
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) unter www.bkge.de 
und www.kulturstaatsministerin.de.

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AUSSCHREIBUNG Wissenschaft

2021 wird im Rahmen der wissenschaftlichen Projektförderung nach § 96 
BVFG wieder ein Förderschwerpunkt zu Summer Schools (oder vergleichbaren 
Formaten) ausgeschrieben, die sich mit unterschiedlichen Perspektiven 
des gemeinsamen kulturellen Erbes im östlichen Europa und seiner Zukunft 
befassen.
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Veranstaltungen, die sich an Studierende und 
Nachwuchswissenschaftler/innen (Promovierende, Post-Docs) der Geistes-, 
Kultur- und Sozialwissenschaften richten, insbesondere der Geschichte, 
Germanistik, Literatur- und Sprachwissenschaft, Volkskunde/ Europäische 
Ethnologie, Museologie, Restaurierungs- und Denkmalwissenschaften, 
Archiv-, Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen und 
verwandte Fächer. Innerhalb des Rahmenthemas sind thematische, regionale 
oder zeitliche Akzentsetzungen möglich. Der Erwerb von ECTS-Credits soll 
ermöglicht werden, ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Erwünscht 
sind flexible und innovative Formate, die auch bei möglichen 
Einschränkungen im Kontext der COVID-19-Pandemie realisiert werden 
können (z. B. digitale bzw. hybride Summer Schools). Ausgaben für 
Publikationen werden nicht bezuschusst.

2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres 
begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur 
Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die 
sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang. 
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert 
werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen 
Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die 
Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen, 
sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil 
gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen 
aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht 
zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan 
nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten 
Ausnahmefall möglich.
3. Antragstellung
Bewerben können sich Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre 
Einrichtungen (z. B. Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen), die 
zum o.g. Themenfeld eine Summer School (oder vergleichbare Formate) 
durchführen wollen und die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland 
haben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B. 
Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).

Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw. 
Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.

Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des 
Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können 
auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich 
notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben 
und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine 
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist 
förderfähig.

Der früheste Projektbeginn ist der 15. Mai 2021. Ein Anspruch auf 
Förderung besteht nicht.
Die Förderanträge sind als PDF-Datei einzureichen bei:
  Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge at bkge.uni-oldenburg.de

Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2021.

Die Antragsformulare und weitere Erläuterungen zur Kulturförderung durch 
die BKM finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und 
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) unter www.bkge.de 
und www.kulturstaatsministerin.de.

https://www.bkge.de/Foerderungen-Stipendien-BKM/Projektfoerderung.php

Reference / Quellennachweis:
STIP: Förderprogramm 2021 (BKM). In: ArtHist.net, Oct 29, 2020. 
<https://arthist.net/archive/23820>.


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