[spectre] (fwd) STIP: Foerderprogramm 2021, Kultur und Geschichte der Deutschen und ihrer Nachbarn im östlichen Europa (BKM)
Andreas Broeckmann
broeckmann at leuphana.de
Fri Oct 30 07:35:12 CET 2020
From: PD Dr. Beate Störtkuhl
Date: Oct 29, 2020
Subject: STIP: Foerderprogramm 2021 (BKM)
Application deadline: Feb 1, 2021
Vielstimmige Erinnerung - gemeinsames Erbe - europäische Zukunft: Kultur
und Geschichte der Deutschen und ihrer Nachbarn im östlichen Europa
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert
auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Projekte zur
Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Regionen des
östlichen Europas, in denen Deutsche gelebt haben bzw. heute noch leben.
Für 2021 wird erneut ein Förderschwerpunkt zum oben genannten
Rahmenthema ausgeschrieben, mit dem Ziel, insbesondere einen jüngeren
Interessentenkreis anzusprechen.
Es sollen Vorhaben angeregt werden, die sich innovativ und kreativ mit
der Thematik auseinandersetzen und sich attraktiver, zeitgemäßer Formate
bedienen, die auch den aktuellen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie
Rechnung tragen. Der internationale Dialog und das europäische
Verständnis sollen gefördert, kulturelle Verflechtungen in den Blick
genommen, Austauschprozesse gestärkt und national beschränkte
Sichtweisen erweitert werden. Kooperationen mit Partnern im östlichen
Europa im Sinne des Shared Heritage sind erwünscht, können sich
angesichts möglicherweise anhaltender Reise- und
Versammlungsbeschränkungen aber auf digitale Begegnungsformate
beschränken. Aspekte von Flucht, Vertreibung, Deportation und
Integration sind ebenso eingeschlossen wie Projekte zu deutsch-jüdischen
Lebenswelten im östlichen Europa.
Das Modul „Kulturelle Vermittlung“ für grenzüberschreitende
Begegnungsformate für Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen
Theater, Literatur, Musik und bildende Kunst spricht einen allgemeinen
Interessentenkreis an.
Speziell an den akademischen Nachwuchs wendet sich das Modul
„Wissenschaft“, in dem „Summer Schools“ (oder vergleichbare Formate)
beantragt werden können, die sich mit unterschiedlichen Perspektiven des
gemeinsamen kulturellen Erbes im östlichen Europa und seiner Zukunft
befassen.
Die BKM lässt sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine
unabhängige Jury bzw. durch zusätzliche Expertinnen und Experten beraten.
AUSSCHREIBUNG Kulturelle Vermittlung
2021 wird im Rahmen der Förderung von Projekten der kulturellen
Vermittlung nach § 96 BVFG wieder ein Förderschwerpunkt auf
grenzüberschreitende Begegnungsformate für Jugendliche und junge
Erwachsene in den Bereichen Theater, Literatur, Musik und bildende Kunst
gelegt.
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden kulturelle Vorhaben, die als grenzüberschreitende
Begegnungsformate für jüngere Menschen angelegt sind und eine zeitgemäße
Auseinandersetzung mit der Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa anregen. Dabei sollen die im europäischen Kontext zu
behandelnde Themen Zwangsmigration (z. B. Flucht, Vertreibung,
Deportation), Integration und Identität einen möglichen Rahmen bilden.
Gewünscht ist dabei die Kooperation mit mindestens einer
Partnerorganisation aus den Herkunftsgebieten der deutschen Flüchtlinge,
Vertriebenen und (Spät)Aussiedler, die sich aus gegebenem Anlass auf
digitale bzw. hybride Begegnungsformate beschränken können. Ermöglicht
werden soll die Förderung von Formaten, die die Einhaltung von
Infektionsschutzmaßnahmen gewährleisten (z. B. Aufführungen im Freien,
Ausstellungen, Videos).
2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres
begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur
Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die
sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang.
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert
werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen
Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die
Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen,
sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil
gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen
aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht
zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan
nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten
Ausnahmefall möglich.
3. Antragstellung
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Träger der kulturellen
Vermittlung (z.B. Stiftungen, Vereine, Museen, Einrichtungen der Jugend-
und Erwachsenenbildung, Begegnungszentren) in Deutschland.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des
öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie kirchliche
Träger, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dem
Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B.
Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).
Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw.
Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.
Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des
Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können
auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich
notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben
und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist
förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderanträge sind als PDF-Datei einzureichen bei:
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge at bkge.uni-oldenburg.de
Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2021.
Die Antragsformulare und weitere Erläuterungen zur Kulturförderung durch
die BKM finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) unter www.bkge.de
und www.kulturstaatsministerin.de.
——
AUSSCHREIBUNG Wissenschaft
2021 wird im Rahmen der wissenschaftlichen Projektförderung nach § 96
BVFG wieder ein Förderschwerpunkt zu Summer Schools (oder vergleichbaren
Formaten) ausgeschrieben, die sich mit unterschiedlichen Perspektiven
des gemeinsamen kulturellen Erbes im östlichen Europa und seiner Zukunft
befassen.
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Veranstaltungen, die sich an Studierende und
Nachwuchswissenschaftler/innen (Promovierende, Post-Docs) der Geistes-,
Kultur- und Sozialwissenschaften richten, insbesondere der Geschichte,
Germanistik, Literatur- und Sprachwissenschaft, Volkskunde/ Europäische
Ethnologie, Museologie, Restaurierungs- und Denkmalwissenschaften,
Archiv-, Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen und
verwandte Fächer. Innerhalb des Rahmenthemas sind thematische, regionale
oder zeitliche Akzentsetzungen möglich. Der Erwerb von ECTS-Credits soll
ermöglicht werden, ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Erwünscht
sind flexible und innovative Formate, die auch bei möglichen
Einschränkungen im Kontext der COVID-19-Pandemie realisiert werden
können (z. B. digitale bzw. hybride Summer Schools). Ausgaben für
Publikationen werden nicht bezuschusst.
2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres
begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur
Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die
sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang.
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert
werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen
Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die
Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen,
sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil
gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen
aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht
zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan
nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten
Ausnahmefall möglich.
3. Antragstellung
Bewerben können sich Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre
Einrichtungen (z. B. Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen), die
zum o.g. Themenfeld eine Summer School (oder vergleichbare Formate)
durchführen wollen und die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
haben.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B.
Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).
Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw.
Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.
Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des
Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können
auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich
notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben
und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist
förderfähig.
Der früheste Projektbeginn ist der 15. Mai 2021. Ein Anspruch auf
Förderung besteht nicht.
Die Förderanträge sind als PDF-Datei einzureichen bei:
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge at bkge.uni-oldenburg.de
Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2021.
Die Antragsformulare und weitere Erläuterungen zur Kulturförderung durch
die BKM finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) unter www.bkge.de
und www.kulturstaatsministerin.de.
https://www.bkge.de/Foerderungen-Stipendien-BKM/Projektfoerderung.php
Reference / Quellennachweis:
STIP: Förderprogramm 2021 (BKM). In: ArtHist.net, Oct 29, 2020.
<https://arthist.net/archive/23820>.
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