[WOS] (Fwd) ifROSS: Urhebervertragsrecht
Volker Grassmuck
wos@mikrolisten.de
Fri, 1 Jun 2001 22:32:35 +0200
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From: "Institutsleitung" <Institutsleitung@ifross.de>
To: "Interessenten des ifrOSS" <mail@ifross.de>
Subject: Urhebervertragsrecht
Date sent: Thu, 31 May 2001 21:19:04 +0200
IfrOSS-Pressemitteilung N=B0 6
Bundesregierung =FCbernimmt Vorschlag des ifrOSS in geplantes
Urhebervertragsgesetz
Der am 30. Mai 2001 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf f=FCr e=
in
"Gesetz zur St=E4rkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und aus=FC=
benden
K=FCnstlern" hat die Ergebnisse einer ifrOSS-Stellungnahme zu den
Anforderungen der Freien und Open Source Software an das k=FCnftige
Urhebervertragsrecht =FCbernommen.
Der urspr=FCnglich Entwurf der Professoren Dietz, Loewenheim, Nordemann,
Schricker und Vogel hatte in =A7 32 Abs. 1,2 des Entwurfes vorgesehen, d=
ass
der Urheber bei jeder Nutzung seines Werkes einen unverzichtbaren
Verg=FCtungsanspruch einfordern kann.
Auf Anfrage des Bundesjustizministerium hatte das ifrOSS in einer
Stellungnahme Bedenken zu dieser Entwurfsvorschrift ge=E4u=DFert, da im B=
ereich
der Freien Software - aber auch bei sonstigem Open Content - von den Urhe=
ber
auf freiwillige Lizenzgeb=FChren verzichtet wird. Eine Ausnahme f=FCr Fre=
ie und
Open Source
Software m=FCsse deswegen in den Gesetzestext aufgenommen werden. Die
Formulierung des ifrOSS lautete: "Auf den Verg=FCtungsanspruch kann im Vo=
raus
nicht verzichtet werden, es sei denn, der Urheber gew=E4hrt unentgeltlich=
ein
einfaches Nutzungsrecht an jedermann." Die Stellungnahme ist im Wortlaut
abrufbar unter www.ifross.de/ifross_html/urhebervertragsrecht.pdf
Der Regierungsentwurf hat diesen Vorschlag jetzt im Wesentlichen =FCberno=
mmen:
http://www.bmj.bund.de/ggv/urhebver.pdf.
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