[wos] Einstweilige Verfügung gegen einen link auf www.wmg-seminar.de

Tanja Klostermann Tanja.Klostermann at iao.fhg.de
Wed Aug 17 11:50:43 CEST 2005


Eine Riesensauerei das Ganze! Tut mir leid, dass ich in dieser Sache 
rechtlich nicht helfen kann.

Viel Glück!
Tanja

neuemethode at kein.org wrote:
> Tiamat Verlag verbietet link auf einem Internetseminar
> 250.000 Euro für einen link
> 
> In unserem Internetseminar (www.wmg-seminar.de), das wir in Zusammenarbeit
> mit der Freien Universität Berlin, der Humboldt Universität Berlin und der
> Universität der Künste Berlin durchführen, haben wir uns bemüht, einige
> Texte den Studenten zugänglich zu machen. In einen Fall haben wir einen
> Link auf eine Seite eines Dritten gesetzt, auf dem der Text "Die
> Gesellschaft des Spektakels" von Guy Debord herunterzuladen war. Vom
> Tiamat Verlag (Grimmstr. 26, 10967 Berlin)  vertreten durch Klaus
> Bittermann, der nach eigenen Angaben Rechteinhaber des betreffenden Textes
> ist, bekamen wir nun eine email, dass wir den Text von der Homepage
> herunterzunehmen hätten. Da wir ihn aber gar nicht hochgeladen hatten,
> konnten wir ihn auch nicht herunter nehmen. Stattdessen machten wir ihn
> zunächst einmal darauf aufmerksam, dass es sich hier um ein akademisches
> Seminar handle, in dem es ja auch üblich sei, Texte zu kopieren.
> 
> Klaus Bittermann: es ist mir ziemlich egal, ob es sich bei Ihrer Seite um
> ein akademisches
> Seminar handelt. Die Seite steht im Internet und ist deshalb allen und
> nicht nur
> Studenten zugänglich. Und "in diesem Kontext" "Studenten Texte zugänglich zu
> machen" ist nicht "durchaus üblich", sondern illegal, d.h. juristisch
> handelt es
> sich um eine Urheberrechtsverletzung. Und damit einem solche dummen Fehler
> nicht unterlaufen, erkundigt man sich vorher, wo die Rechte liegen. Wenn man
> selber nicht in der Lage ist zu bibliographieren, kann man auch in eine
> Buchhandlung gehen und sich nach diesem Titel erkundigen. (...)
> 
> Klaus Bittermann
> P.S. Was studiert man eigentlich als Medienwissenschaftler?
> 
> Wir erklärten Herrn Bittermann, dass man als Medienwissenschaftler
> beispielsweise die Aufgabe habe, auf den Unterschied von Urheberrecht und
> Copyright hinzuweisen und dass man als  Urheberrecht das Recht eines
> Urhebers an seinem Werk bezeichnet, welches unveräußerbar sei und deshalb
> auch nicht bei einem Verlag liegen könne.
> 
> Daraufhin bekamen wir eine einstweilige Verfügung, in der uns eine Strafe
> von 250.000 (Zweihundertfünfzigtausend) Euro Strafe oder eine Haftstrafe
> bis zu sechs Monaten angedroht wurde: „Der Antraggegnerin wird im Wege der
> einstweiligen Verfügung (...) untersagt, auf der Internetseite
> www.wmg-seminar.de einen Link zu dem Buch des Autors Guy Debord mit dem
> Titel „Die Gesellschaft des Spektakels“ zu unterhalten und/oder zu setzen
> (...).
> 
> Das Kosten des Verfahrens hätten wir zu tragen. Streitwert: 50.000 Euro.
> 
> Unser Problem ist, dass wir derzeit kein Geld haben, einen Anwalt zu nehmen.
> Till von Heiselers Rechtsschutzversicherung hat ihm mitgeteilt, dass dies
> ein Fall für die Haftpflicht wäre, die er nicht besitzt.
> Er muss sich jetzt wohl selbst verteidigen müssen. Oder hat jemand eine
> andere Idee?
> 
> Es handelt sich um den Link auf der Seite
> http://www.wmg-seminar.de/colloquium.htm
> Erste Spalte
> nach « : La Société du Spectacle von Guy Debord »
> und vor « Technische Voraussetzungen »
> 
> dort steht [text] und [Film] beide Links funktionieren indes nicht mehr.
> Ich hoffe, wir sind daran nicht schuld...
> 
> Die einstweilige Verfügung, habe ich dazu gestellt, direkt:
> http://www.wmg-seminar.de/verboten/tiamat-verfuegung.pdf
> 
> unter dem Betreff:
> [rohrpost] Tiamat Verlag verbietet link auf einem Internetseminar
> bisherige Kommunikation auf rohrpost zu verfolgen
> http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/2005-August/subject.html
> 
> Heise Newsticker-Meldung vom 15.08.2005
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/62829
> 
> 
> Glück zu allen!
> Daniela Schiffer
> 
> 




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