From ok@opensourcerecht.de Wed Oct 10 10:52:15 2001 From: ok@opensourcerecht.de (Olaf Koglin) Date: Wed, 10 Oct 2001 11:52:15 +0200 Subject: [Lizenzen] =?iso-8859-1?Q?=DCberblick=20=FCber?= einige Lizenzen Message-ID: <3BC41A4F.43BA8F0F@opensourcerecht.de> Hallo zusammen, ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine Zusammenfassung der OPL, der OpenMusic License(s) und der IFL-Text geschrieben (und wünsche natürlich, wie immer, eine angeregte Diskussion). Wer von den Listenteilnehmern kommt denn a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1) b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00, Theatersaal)? Grüße, Olaf I. OpenContent License (OPL) URL: http://opencontent.org/opl.shtml Die OPL ist - zum Teil wörtlich - der GPL entlehnt. Ziffer 1 der OPL enstspricht Sec. 1 GPL ("verbatim copies" wurde durch "exact replicas" ersetzt) und erlaubt VErvielfältigen und Verbreiten und (wie bei der GPL), hierfür und für Support, Garantie etc. Geld zu verlangen. Erlaubt werden (Ziffer 2) auch das Bearbeiten und das Verbreiten der Bearbeitung, wenn entsprechende Hinweise auf die Veränderung und auf die OPL angebracht werden. Die Verbreitung muss wieder unter der OPL geschehen (also ein copyleft). Fazit: Quasi eine GPL für Content, enthält copyleft, nur der Software-spezifische Kram in er GPL (Quellcode) ist entfernt. II. OpenMusic License(s) (Green, Yellow, Red, Rainbow) URL: http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang= Ist, wie der Name schon sagt, auf Musik ausgerichtet. Sie hat die drei unterschiedlich restriktiven Grundvarianten Green, Yellow, Red und zusätzlich die Rainbow-Variante, bei der man sich nach dem Baukastenprinzip seine openMusic License zusammenstellen kann. Bei allen Varianten kann man eine "MEdia Locking Option" wählen, mit der man zB die Verbreitung über CD oder Internet untersagen kann. Kurze Zusammenfassung: Green: Erlaubt Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Verbreitung der Bearbeitung einschließlich kommerzieller Verwertung. Bearbeitungen müssen unter dieser Lizenz herausgegeben werden (IV.) - copyleft. Sie müssen deutlich gekenntzeichnet werden, und es muss die Fundstelle des Originals angegeben werden. Yellow: dito, allerdings ist die Veröffentlichung des Originalwerkes und der Bearbeitung nicht zu kommerziellen Zwecken gestattet. Kommerziell ist schon "broadcasting via commercial networks" (VI.); aus meiner Sicht ist das Internet ein kommerzielles Netzwerk. Red: Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung, aber nicht bei Bearbeitungen, und ohnehin (IV.) nicht für kommerzielle Zwecke (die wie in der gelben Lizenz definiert wird). Nicht vergessen, dass bei allen Varianten die Media Locking Option hinzukommen kann. Fazit: Der Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. OML kann, da sie zig Optionen hat, nicht generell bezüglich ihrer Freiheit beurteilt werden. Reicht von ziemlich frei (green ohne Media Locking Option) bis fast-gar-nichts-dürfen bei der roten und Media Locking Options. III. IFL-Text URL: http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html Ist auf Textdokumente spezialisert. Vervielfältigung, Verbreitung etc. sind erlaubt. "Lizenzgebühren" dafür sind verboten. (§ 1) Der TExt darf ergänzt und gekürzt (und damit Textstellen ersetzt) werden, was durch abweichende Schrift bzw. Auslassungszeichen kenntlich gemacht werden muss (§ 2). Damit ist die IFLT für nicht-Texte unanwenbar (während man die GPL und OML auch für Werke benutzen kann, für die sie nicht gedacht sind, wenn man das für klug hält). Aber Spezialisierung halte ich nicht für einen Nachteil. Der bearbeitete Text darf wieder verbreitet etc. werden, wobei der Ort des Originaltextes angegeben werden muss (§ 2 Abs. 4). Und die Bearbeitung muss wieder der IFLT unterliegen (§ 3), also auch hier ein copyleft. §§ 6 ff. erweitern das Ganze auf daraus erstellte Datenbanken. Fazit: Ausschließlich für Texte anwendbare copyleft-Lizenz. Vorteil gegenüber der OPL ist, dass die Änderungen direkt im TExt auffällig sichtbar sind. -- Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin Tel. +49-(0)30-440 317 33 Fax +49-(0)30-440 317 34 http://www.opensourcerecht.de/ok/ From detlef@topspin.de Wed Oct 10 11:00:48 2001 From: detlef@topspin.de (Detlef Borchers) Date: Wed, 10 Oct 2001 12:00:48 +0200 Subject: [Lizenzen] =?ISO-8859-1?Q?=DCberblick=20=FCber?= einige Lizenzen References: <3BC41A4F.43BA8F0F@opensourcerecht.de> Message-ID: <3BC41C50.2030709@topspin.de> Olaf Koglin wrote: > Hallo zusammen, > Wer von den Listenteilnehmern kommt denn > > a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1) > > b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00, > Theatersaal)? > > Leider, leider schaffe ich es nicht zum Workshop am Donnerstag, weil ich noch durch eine Pressekonferenz in Düsseldorf blockiert bin und erst abends in Bwerlin eintrudele. Ich hoffe dennoch, annehmbar moderieren zu können. Wer Fragen/Anmerkungen hat, die in der Diskussion am Samstag aufgegriffen werden sollen, kann sie hier stellen. --Detlef (Moderator am Sonnabend) From TillJaeger@ifross.de Wed Oct 10 11:15:00 2001 From: TillJaeger@ifross.de (Till Jaeger) Date: Wed, 10 Oct 2001 12:15:00 +0200 Subject: [Lizenzen] =?iso-8859-1?Q?AW:_=5BLizenzen=5D_=DCberblick_=FCber_einige_Lizenzen?= In-Reply-To: <3BC41A4F.43BA8F0F@opensourcerecht.de> Message-ID: Hallo! Werde am Donnerstag kommen. Viele Grüße Dr. Till Jaeger ________________________________________________ Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) Prenzlauer Allee 226 | 10405 Berlin Tel.: +49.30.443 765 27 | www.ifross.de ________________________________________________ ------Ursprüngliche Nachricht----- -Von: lizenzen-admin@post.openoffice.de -[mailto:lizenzen-admin@post.openoffice.de]Im Auftrag von Olaf Koglin -Gesendet: Mittwoch, 10. Oktober 2001 11:52 -An: Lizenzen WOS -Betreff: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen - - -Hallo zusammen, - -ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine Zusammenfassung der -OPL, der OpenMusic License(s) und der IFL-Text geschrieben (und wünsche -natürlich, wie immer, eine angeregte Diskussion). - -Wer von den Listenteilnehmern kommt denn - - a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1) - - b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00, -Theatersaal)? - -Grüße, - -Olaf - - - -I. OpenContent License (OPL) - -URL: http://opencontent.org/opl.shtml - -Die OPL ist - zum Teil wörtlich - der GPL entlehnt. Ziffer 1 der OPL -enstspricht Sec. 1 GPL ("verbatim copies" wurde durch "exact replicas" -ersetzt) und erlaubt VErvielfältigen und Verbreiten und (wie bei der -GPL), hierfür und für Support, Garantie etc. Geld zu verlangen. - -Erlaubt werden (Ziffer 2) auch das Bearbeiten und das Verbreiten der -Bearbeitung, wenn entsprechende Hinweise auf die Veränderung und auf die -OPL angebracht werden. Die Verbreitung muss wieder unter der OPL -geschehen (also ein copyleft). - -Fazit: Quasi eine GPL für Content, enthält copyleft, nur der -Software-spezifische Kram in er GPL (Quellcode) ist entfernt. - - - -II. OpenMusic License(s) (Green, Yellow, Red, Rainbow) - -URL: http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang= - -Ist, wie der Name schon sagt, auf Musik ausgerichtet. Sie hat die drei -unterschiedlich restriktiven Grundvarianten Green, Yellow, Red und -zusätzlich die Rainbow-Variante, bei der man sich nach dem -Baukastenprinzip seine openMusic License zusammenstellen kann. - -Bei allen Varianten kann man eine "MEdia Locking Option" wählen, mit der -man zB die Verbreitung über CD oder Internet untersagen kann. - -Kurze Zusammenfassung: -Green: Erlaubt Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und -Verbreitung der Bearbeitung einschließlich kommerzieller Verwertung. -Bearbeitungen müssen unter dieser Lizenz herausgegeben werden (IV.) - -copyleft. Sie müssen deutlich gekenntzeichnet werden, und es muss die -Fundstelle des Originals angegeben werden. - -Yellow: dito, allerdings ist die Veröffentlichung des -Originalwerkes und -der Bearbeitung nicht zu kommerziellen Zwecken gestattet. Kommerziell -ist schon "broadcasting via commercial networks" (VI.); aus meiner Sicht -ist das Internet ein kommerzielles Netzwerk. - -Red: Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung, aber nicht bei -Bearbeitungen, und ohnehin (IV.) nicht für kommerzielle Zwecke (die wie -in der gelben Lizenz definiert wird). - -Nicht vergessen, dass bei allen Varianten die Media Locking Option -hinzukommen kann. - -Fazit: Der Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. OML kann, da sie zig -Optionen hat, nicht generell bezüglich ihrer Freiheit beurteilt werden. -Reicht von ziemlich frei (green ohne Media Locking Option) bis -fast-gar-nichts-dürfen bei der roten und Media Locking Options. - - - -III. IFL-Text - -URL: http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html - -Ist auf Textdokumente spezialisert. Vervielfältigung, Verbreitung etc. -sind erlaubt. "Lizenzgebühren" dafür sind verboten. (§ 1) - -Der TExt darf ergänzt und gekürzt (und damit Textstellen ersetzt) -werden, was durch abweichende Schrift bzw. Auslassungszeichen kenntlich -gemacht werden muss (§ 2). Damit ist die IFLT für nicht-Texte unanwenbar -(während man die GPL und OML auch für Werke benutzen kann, für die sie -nicht gedacht sind, wenn man das für klug hält). Aber Spezialisierung -halte ich nicht für einen Nachteil. Der bearbeitete Text darf wieder -verbreitet etc. werden, wobei der Ort des Originaltextes angegeben -werden muss (§ 2 Abs. 4). Und die Bearbeitung muss wieder der IFLT -unterliegen (§ 3), also auch hier ein copyleft. §§ 6 ff. erweitern das -Ganze auf daraus erstellte Datenbanken. - -Fazit: Ausschließlich für Texte anwendbare copyleft-Lizenz. Vorteil -gegenüber der OPL ist, dass die Änderungen direkt im TExt auffällig -sichtbar sind. - --- -Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin -Tel. +49-(0)30-440 317 33 -Fax +49-(0)30-440 317 34 -http://www.opensourcerecht.de/ok/ -_______________________________________________ -Lizenzen mailing list -Lizenzen@post.openoffice.de -http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/lizenzen - From ra.juedt@haasl-juedt.de Wed Oct 10 13:03:10 2001 From: ra.juedt@haasl-juedt.de (=?iso-8859-1?B?UkEgSvxkdA==?=) Date: Wed, 10 Oct 2001 14:03:10 +0200 Subject: [Lizenzen] =?iso-8859-1?Q?AW:_=5BLizenzen=5D_=DCberblick_=FCber_einige_Lizenzen?= In-Reply-To: <3BC41A4F.43BA8F0F@opensourcerecht.de> Message-ID: -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 ich komme am Donnerstag und am Samstag =:-) Mit freundlichen Grüßen Marc Jüdt Rechtsanwalt - ------------------------------------------------ Haasl&Jüdt Rechtsanwaltskanzlei Diakonissenstrasse 4 - 76199 Karlsruhe Fon +49.721.893060 Fax +49.721.8930628 E-Mail ra.juedt@haasl-juedt.de PGP-Fingerprint: CF4C 95F4 DB1D C39A 8415 C47D 11FD 15D0 3077 687D - ------------------------------------------------ > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: lizenzen-admin@post.openoffice.de > [mailto:lizenzen-admin@post.openoffice.de]Im Auftrag von Olaf Koglin > Gesendet: Mittwoch, 10. Oktober 2001 11:52 > An: Lizenzen WOS > Betreff: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen > > > Hallo zusammen, > > ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine > Zusammenfassung der > OPL, der OpenMusic License(s) und der IFL-Text geschrieben > (und wünsche > natürlich, wie immer, eine angeregte Diskussion). > > Wer von den Listenteilnehmern kommt denn > > a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1) > > b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00, > Theatersaal)? > > Grüße, > > Olaf > > > > I. OpenContent License (OPL) > > URL: http://opencontent.org/opl.shtml > > Die OPL ist - zum Teil wörtlich - der GPL entlehnt. Ziffer 1 der OPL > enstspricht Sec. 1 GPL ("verbatim copies" wurde durch > "exact replicas" > ersetzt) und erlaubt VErvielfältigen und Verbreiten und (wie bei der > GPL), hierfür und für Support, Garantie etc. Geld zu verlangen. > > Erlaubt werden (Ziffer 2) auch das Bearbeiten und das Verbreiten der > Bearbeitung, wenn entsprechende Hinweise auf die > Veränderung und auf die > OPL angebracht werden. Die Verbreitung muss wieder unter der OPL > geschehen (also ein copyleft). > > Fazit: Quasi eine GPL für Content, enthält copyleft, nur der > Software-spezifische Kram in er GPL (Quellcode) ist entfernt. > > > > II. OpenMusic License(s) (Green, Yellow, Red, Rainbow) > > URL: http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang= > > Ist, wie der Name schon sagt, auf Musik ausgerichtet. Sie > hat die drei > unterschiedlich restriktiven Grundvarianten Green, Yellow, Red und > zusätzlich die Rainbow-Variante, bei der man sich nach dem > Baukastenprinzip seine openMusic License zusammenstellen kann. > > Bei allen Varianten kann man eine "MEdia Locking Option" > wählen, mit der > man zB die Verbreitung über CD oder Internet untersagen kann. > > Kurze Zusammenfassung: > Green: Erlaubt Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und > Verbreitung der Bearbeitung einschließlich kommerzieller Verwertung. > Bearbeitungen müssen unter dieser Lizenz herausgegeben > werden (IV.) - > copyleft. Sie müssen deutlich gekenntzeichnet werden, und > es muss die > Fundstelle des Originals angegeben werden. > > Yellow: dito, allerdings ist die Veröffentlichung des > Originalwerkes und > der Bearbeitung nicht zu kommerziellen Zwecken gestattet. > Kommerziell > ist schon "broadcasting via commercial networks" (VI.); aus > meiner Sicht > ist das Internet ein kommerzielles Netzwerk. > > Red: Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung, aber nicht bei > Bearbeitungen, und ohnehin (IV.) nicht für kommerzielle > Zwecke (die wie > in der gelben Lizenz definiert wird). > > Nicht vergessen, dass bei allen Varianten die Media Locking Option > hinzukommen kann. > > Fazit: Der Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. OML > kann, da sie zig > Optionen hat, nicht generell bezüglich ihrer Freiheit > beurteilt werden. > Reicht von ziemlich frei (green ohne Media Locking Option) bis > fast-gar-nichts-dürfen bei der roten und Media Locking Options. > > > > III. IFL-Text > > URL: http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html > > Ist auf Textdokumente spezialisert. Vervielfältigung, > Verbreitung etc. > sind erlaubt. "Lizenzgebühren" dafür sind verboten. (§ 1) > > Der TExt darf ergänzt und gekürzt (und damit Textstellen ersetzt) > werden, was durch abweichende Schrift bzw. > Auslassungszeichen kenntlich > gemacht werden muss (§ 2). Damit ist die IFLT für > nicht-Texte unanwenbar > (während man die GPL und OML auch für Werke benutzen kann, > für die sie > nicht gedacht sind, wenn man das für klug hält). Aber > Spezialisierung > halte ich nicht für einen Nachteil. Der bearbeitete Text darf wieder > verbreitet etc. werden, wobei der Ort des Originaltextes angegeben > werden muss (§ 2 Abs. 4). Und die Bearbeitung muss wieder der IFLT > unterliegen (§ 3), also auch hier ein copyleft. §§ 6 ff. > erweitern das > Ganze auf daraus erstellte Datenbanken. > > Fazit: Ausschließlich für Texte anwendbare copyleft-Lizenz. Vorteil > gegenüber der OPL ist, dass die Änderungen direkt im TExt auffällig > sichtbar sind. > > -- > Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin > Tel. +49-(0)30-440 317 33 > Fax +49-(0)30-440 317 34 > http://www.opensourcerecht.de/ok/ > _______________________________________________ > Lizenzen mailing list > Lizenzen@post.openoffice.de > http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/lizenzen -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: PGPfreeware 6.0.2i iQA/AwUBO8QqhBH9FdAwd2h9EQJAlACg/fLws4TLYGURlkNMvpmqsbk8lIwAoMim mQEs/JmN8C6cQnJwXJD2rb7M =tOv8 -----END PGP SIGNATURE----- From sloyment@gmx.net Thu Oct 11 01:32:22 2001 From: sloyment@gmx.net (Thomas Uwe Gruettmueller) Date: Thu, 11 Oct 2001 02:32:22 +0200 Subject: [Lizenzen] =?iso-8859-1?q?=DCberblick=20=FCber=20einige?= Lizenzen In-Reply-To: <3BC41A4F.43BA8F0F@opensourcerecht.de> References: <3BC41A4F.43BA8F0F@opensourcerecht.de> Message-ID: <01101102275700.05178@WintelPC> On Wednesday, 10. October 2001 11:52, Olaf Koglin wrote: > Hallo zusammen, Hi > ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine > Zusammenfassung der OPL, der OpenMusic License(s) und der > IFL-Text geschrieben (und wünsche natürlich, wie immer, eine > angeregte Diskussion). Wichtig finde ich in dieser Aufreihung ausserdem die GFDL, sowie die OAL und die DSL (alles Copyleft-Lizenzen). Die GNU Free Documentation License ist eine Lizenz für Bedienungsanleitungen und Lehrbücher benutzt "Invarint Sections", die nicht entfernt oder verändert werden dürfen (z.B. "Der Autor der ursprünglichen Version distanziert sich inhaltlich von allen veränderten Versionen.") und "Endorsements", die in Derivaten verschwinden müssen (z.B. "Dies ist Hugos offizielle Ausgabe"). Der Titel des Werkes muß (optional) beibehalten werden. Sourcecode-Zwang. Die EFF Open Audio License ist eine Musiklizenz und stellt klar, daß die Lizenz sowohl für die Komposition als auch für die Aufnahme gilt. Damit geht sie (aus deutscher Sicht) sowohl auf Urheber- als auch Leistungsschutzrechte ein. Sie enthält eine Erlaubnis, das Werk zu "perform"en. (Das heißt wörtlich übersetzt "aufführen". Das klingt für mich nach "nur bühnenmäßig". Ob also damit auch Funksendung oder öffentliches Abspielen vom Tonträger miteingeschlossen ist, halte ich für fragwürdig.) Die Design Science License ist eine freie Content-Lizenz für jede Art von Content. Dies ist IMHO gut wegen der Möglichkeit, den Werkstyp zu wechseln (z.B. Gedicht->Musikstück oder Musikstück->Filmwerk). Problematisch an der DSL ist, daß software-untypische Rechte nicht eingeräumt werden und daß es einen Sourcecode-Zwang gibt. Optimal wäre IMHO eine Mischung dieser drei Lizenzen. > Wer von den Listenteilnehmern kommt denn > > a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1) > > b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00, > Theatersaal)? Ich habe vor, zu beiden zu kommen. Aber wenn ich jetzt nicht gleich ins Bett gehe, verschlafe ich morgen den Zug. ;o) Tschüß, Thomas }:o{# From jaeger@jbb-berlin.de Thu Oct 11 12:54:33 2001 From: jaeger@jbb-berlin.de (Dr. Till Jaeger) Date: Thu, 11 Oct 2001 13:54:33 +0200 Subject: [Lizenzen] =?iso-8859-1?Q?AW:_=5BLizenzen=5D_=DCberblick_=FCber_einige_Lizenzen?= In-Reply-To: <01101102275700.05178@WintelPC> Message-ID: Hallo, kannst Du diese Lizenzen als Ausdruck heute mitbringen? Ich kümmere mich um IFL-Text, OPL und die Linuxtag-Lizenzen. Till ------Ursprüngliche Nachricht----- -Von: lizenzen-admin@post.openoffice.de -[mailto:lizenzen-admin@post.openoffice.de]Im Auftrag von Thomas Uwe -Gruettmueller -Gesendet: Donnerstag, 11. Oktober 2001 02:32 -An: Lizenzen WOS -Betreff: Re: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen - - -On Wednesday, 10. October 2001 11:52, Olaf Koglin wrote: -> Hallo zusammen, - -Hi - -> ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine -> Zusammenfassung der OPL, der OpenMusic License(s) und der -> IFL-Text geschrieben (und wünsche natürlich, wie immer, eine -> angeregte Diskussion). - -Wichtig finde ich in dieser Aufreihung ausserdem die GFDL, sowie -die OAL und die DSL (alles Copyleft-Lizenzen). - -Die GNU Free Documentation License ist eine Lizenz für -Bedienungsanleitungen und Lehrbücher benutzt "Invarint -Sections", die nicht entfernt oder verändert werden dürfen (z.B. -"Der Autor der ursprünglichen Version distanziert sich -inhaltlich von allen veränderten Versionen.") und -"Endorsements", die in Derivaten verschwinden müssen (z.B. "Dies -ist Hugos offizielle Ausgabe"). Der Titel des Werkes muß -(optional) beibehalten werden. Sourcecode-Zwang. - -Die EFF Open Audio License ist eine Musiklizenz und stellt klar, -daß die Lizenz sowohl für die Komposition als auch für die -Aufnahme gilt. Damit geht sie (aus deutscher Sicht) sowohl auf -Urheber- als auch Leistungsschutzrechte ein. - -Sie enthält eine Erlaubnis, das Werk zu "perform"en. (Das heißt -wörtlich übersetzt "aufführen". Das klingt für mich nach "nur -bühnenmäßig". Ob also damit auch Funksendung oder öffentliches -Abspielen vom Tonträger miteingeschlossen ist, halte ich für -fragwürdig.) - -Die Design Science License ist eine freie Content-Lizenz für -jede Art von Content. Dies ist IMHO gut wegen der Möglichkeit, -den Werkstyp zu wechseln (z.B. Gedicht->Musikstück oder -Musikstück->Filmwerk). Problematisch an der DSL ist, daß -software-untypische Rechte nicht eingeräumt werden und daß es -einen Sourcecode-Zwang gibt. - -Optimal wäre IMHO eine Mischung dieser drei Lizenzen. - -> Wer von den Listenteilnehmern kommt denn -> -> a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1) -> -> b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00, -> Theatersaal)? - -Ich habe vor, zu beiden zu kommen. Aber wenn ich jetzt nicht -gleich ins Bett gehe, verschlafe ich morgen den Zug. ;o) - -Tschüß, -Thomas - }:o{# -_______________________________________________ -Lizenzen mailing list -Lizenzen@post.openoffice.de -http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/lizenzen - From ok@opensourcerecht.de Mon Oct 15 00:27:48 2001 From: ok@opensourcerecht.de (Olaf Koglin) Date: Mon, 15 Oct 2001 01:27:48 +0200 Subject: [Lizenzen] Zusammenfassung WOS2 Message-ID: <3BCA1F74.5016D521@opensourcerecht.de> Ich habe die Ergebnisse des Freie Content-Lizenzen-Panels gerade auf http://www.ifross.de zusammengefasst - Nachdruck und Diskussion gestattet. Grüße, Olaf -- Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin Tel. +49-(0)30-440 317 33 Fax +49-(0)30-440 317 34 http://www.opensourcerecht.de/ok/ From sloyment@gmx.net Mon Oct 15 01:15:03 2001 From: sloyment@gmx.net (Thomas Uwe Gruettmueller) Date: Mon, 15 Oct 2001 02:15:03 +0200 Subject: [Lizenzen] The Conceited Artists' License Message-ID: <01101500084700.00369@WintelPC> Disclaimer: IANAL. Hi! Wie wärs hiermit, hm? (siehe unten) Kommentare willkommen. Tschüß, Thomas }:o{# - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - The Conceited Artists' License ============================== Preamble - -------- This license is supposed to be suitable for artwork, such as music, pictures or computer games. However, it is not fully compliant to "The Free Software Definition" or to "The Open Source Definition", as one could exspect in the first case, because there is one major difference: While coding programs is a monotonous job with no feelings involved, creating artwork is more like building furniture with an axe. That is why artists usually don't want you to change, remix or perform their work. Maybe they don't even want you to use it commercially. Therefore, this license will only grant you some very basic rights, only. If you want more, please feel free to ask the artist for a special permission. Granted Rights - -------------- Permission is granted to any member of the public, to copy, distribute, broadcast and publically play back the unchanged work, for non-commercial purposes, as long as the requirements of this license are followed. Requirements - ------------ When the work is presented to the public, the artist has to be credited. Also, all people who receive or percept the work, have to be informed about their rights under this license. The work must not be exported to Iraq, be distributed together with pornography or communistic propaganda on the same medium or be used for genetical engineering. Meta License - ------------ (C) 2001 Thomas Uwe Gruettmueller The license text of the "Conceited Artists' License" is licensed under three different licenses in parallel: a) under itself b) under ifrOSS' Free License for Texts and Data Bases (IFL), version 1.0 c) under the GNU Free Documentation License (GFDL), version 1.1 or any later version, with no cover texts, endorsements or invariant sections.