[rohrpost] AW: [privatkopie] Nachtrag: US: freie Nutzung von Copyrights fuer Bildung

Till Jaeger Till.Jaeger@ifross.de
Wed, 20 Nov 2002 16:14:08 +0100


-Wunderbar. Wenn da nicht ein Hintertürchen wäre:
-
-§ 95b (3) "Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Werke und
-sonstige Schutzgegenstände der Öffentlichkeit
-aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise
-zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der
-Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind."
-
-"der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass
-sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten
-und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind" ist Juristenkauderwelsch
-für "online angeboten". Kommerzielle
-Downloads werden immer unter einer lizenzvertraglichen
-Vereinbarung angeboten. Wird also der Inhalt der CD-
-ROM parallel auf einer Website oder der Film in einem
-Video-on-Demand-System angeboten -- haben Lehrer und
-Forscherin ein Recht, von dem sie dank Technologie und Vertrag
-leider keinen Gebrauch machen können. Ergo
-eine Situation, die sich die USA gerade gezwungen sahen zu korrigieren.


Das ist eine Vorgabe der EU-RL, an der der deutsche Gesetzgeber leider nicht
vorbeikommt. Hat erhebliches Schadenspotenzial. Nach unserer Ansicht gilt
diese Regelung nur für streaming Medien bzw. für das Online-Angebot so
lange, wie keine Kopie beim Nutzer entsteht (ausführlich:
http://www.ifross.de/ifross_html/art14.pdf, S. 10 ff.). Eine Klarstellung
bei der Gesetzesbegründung wäre schön, aber vermutlich muss auf die ersten
Gerichtsentscheidungen gewartet werden.

Grüße

Till Jaeger

________________________________________________

Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS)
	Blücherstraße 7 | 80634 München
	Tel.: +49.89.139 583 67 | www.ifross.de
________________________________________________