[rohrpost] Aufruf zur Protestaktion

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Mit Aug 18 11:49:20 CEST 2004


Am 27. August wollen »Hartz«-Gegner und das Berliner Sozialbündnis das 
40jährige Jubiläum der Deutschen Bank stören. Der weltweit größte 
Geldgeber von Wirtschaft und Politik hat an dem Tag 16 öffentliche 
Gebäude in der Stadt gemietet, darunter den Berliner Dom und die drei 
größten Museen. Mit rund 5000 geladenen Gästen, darunter auch Minister 
Wolfgang Clement, soll gefeiert werden. »Während die Menschen kaum noch 
genug zum Leben haben, tafeln die Superreichen in geschlossener 
Gesellschaft«, erklärte der Berliner Professor Peter Grottian, der die 
Proteste unterstützt. »Wir werden am 27. mit Tausenden von Menschen 
versuchen, an den Festbanketten teilzunehmen, weil es unser Recht ist«.

Bereits im Jahr 1993 legte die Bundesregierung einen Entwurf zu einem 
Arbeitsschutzgesetz vor, das unter anderem die genetische Analyse in 
Unternehmen mit wenigen Einschränkungen erlaubte. Dieser 
Gesetzesentwurf scheiterte allerdings im Bundesrat. Aber er 
signalisierte für viele Kritiker einen Paradigmenwechsel vom 
Risikofaktoren- zum Risikopersonenkonzept, und das heißt: nicht mehr 
die Arbeitsbedingungen stehen im Vordergrund unternehmerischen Handelns 
sondern die arbeitende Person, die innerbetrieblich zu einem 
Risikofaktor werden könnte, indem sie durch Erkrankung erhöhte Kosten 
verursacht.

Es bestehen einige Zweifel, ob die 70er und 80er Jahre tatsächlich die 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt stellten. Denn 
auch schon zu dieser Zeit wurden bei den Beschäftigten (vor allem in 
der chemischen Industrie) Blut- und Urinuntersuchungen im Rahmen des 
Bio-Monitoring vorgenommen, um Beschäftigte möglichst frühzeitig 
mittels Untersuchung ihrer körperlichen Verfassung zu ermitteln.

Die Beschäftigten mit ihrer Verwertbarkeit und Arbeitsfähigkeit standen 
und stehen im Mittelpunkt betrieblicher Interventionen. War die 
"Humanisierung der Arbeit" konzeptionell zumindest in jener Zeit 
verankert, so spielt sie heute nur noch eine nachrangige Rolle.

Aus Sicht der Unternehmen bedeutet die Entwicklung der Gentechnologie 
aber einen qualitativen Sprung, nämlich die Konzentration auf die 
"anfällige" Person, bei der eine Krankheit noch gar nicht festzustellen 
ist, die aber zukünftig zu einem kostenintensiven Faktor werden könnte. 
Mittels DNA-Analysen werden dabei Veränderungen einzelner Gene 
festgestellt.

Ausgangspunkt müssen die Grundrechte des Beschäftigten sein. Die 
genetische Beschaffenheit gehört zum Kernbereich der menschlichen 
Persönlichkeit. Dem bisher bestehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht 
müsste deshalb ein "genetisches Selbstbestimmungsrecht" hinzugefügt 
werden. Offizielle Delegationen erwarten die Menschenrechtler aus 
achtzehn meist afrikanischen Ländern, aber auch aus Frankreich, 
Deutschland, Russland, VR China, den USA sowie Indien und Pakistan.

Arbeitgeber bzw. Betriebsärzte dürfen keine genetischen Analysen 
durchführen. Das unternehmerische Risiko darf nicht auf die 
Beschäftigten umgeschichtet werden. Auch der Entwurf der 
Datenschutzbeauftragten zu einem Gentest-Gesetz sieht ein vollständiges 
Verbot vor. Aber sie eröffnen die Möglichkeit, dass der Betriebsarzt in 
seiner beratenden Funktion im Risikofall einen zugelassenen 
Humangenetiker benennt. Berücksichtigt man die bisherige Praxis, so 
böte dieser Weg eine Tür zu genetischen Untersuchungen, die dann 
außerhalb des Betriebes vorgenommen werden könnten.

Die Speicherung, Übermittlung und Nutzung genetischer Daten durch 
Dritte ist datenschutzrechtlich unzulässig. Vorrang muss der 
Arbeitschutz am Arbeitsplatz haben. Es muss verhindert werden, dass 
Arbeitgeber durch die Selektion nach Erbanlagen auf die 
gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen verzichten.

Quelle:
http://blogwar.org/index.php?option=content&task=view&id=13&Itemid=2