Re: [rohrpost] Fwd: Flip-Flop ab sofort geschützter Begriff

gelingen onomastik at braan.org
Fre Jun 4 11:00:25 CEST 2004


ich fände es besser, wenn das tragen verboten würde.



Am 04.06.2004 um 10:04 schrieb Martin Brust at gmx.de:

> der terror geht weiter - schutzmarken part 365
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>>         Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>>
>>         mit sofortiger Wirkung ist die Bezeichnung  Flip-Flop  ein 
>> eingetragener lizenzrechtlich geschützter Markenname und darf nicht 
>> mehr allgemein für Zehen-Badesandalen genutzt werden. Darauf hat uns 
>> der Markeninhaber Bernd Hummer hingewiesen und mit rechtlichen 
>> Konsequenzen bei zukünftiger allgemeiner Verwendung des Begriffes 
>> gedroht.
>>
>>         Ich bitte Sie deshalb, zukünftig den Begriff Flip Flop in 
>> allen Schreibweisen in Ihrer Berichterstattung nicht mehr zu 
>> verwenden, weder in den Marktberichten noch in Artikeln für 
>> SchuhMarkt News oder SchuhMarkt Journal. Bitte setzen Sie stattdessen 
>> Begriffe wie Zehengreifer, Zehenmule oder im Spezialfall auch 
>> Dianetten ein.
>>
>>         Mit freundlichen Grüßen
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