[rohrpost] Re: [museums-themen] Mannheim vs. Wikimedia

Karl Dietz karl.dz at gmail.com
Die Nov 24 22:18:28 CET 2015


Gemeinfrei aber nicht gemeinsam?
Stadt Mannheim klagt gegen
@Wikimedia und at WikimediaDE:
blog.wikimedia.de



weitere infos via museums-themen et al.



>>>
>>> http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/
>>>
>
>>>
>>> Klaus Graf: Reproduktionen historischer Fotos - Kulturgut, keine Ware!
>>> Rundbrief Fotografie N.F. 2, 1. Mai 1994, S. 17-21
>>> http://web.archive.org/web/20070609170246/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
>>>
>
> Kulturgut in Archiven, Bibliotheken oder Museen wird bewahrt, damit es
> genutzt, also der Öffentlichkeit, den Medien oder der Wissenschaft zur
> Verfügung steht. Angesichts der zunehmenden konservatorischen Probleme
> gewinnen Nutzungsformen, die auf Reproduktionen oder
> Vervielfältigungen basieren, mehr und mehr an Bedeutung. Hinsichtlich
> der rechtlichen Ausgestaltung des Zugangs zu Kulturgut und der
> Verwertung seines Informationsgehalts herrscht jedoch in den genannten
> ABM-Institutionen nicht selten Unsicherheit vor, mitunter gepaart mit
> der Vorstellung, die Betreuer der Kulturgüter könnten nach Gutdünken
> dem Benutzer oder sogar Dritten vorschreiben, in welcher Weise
> Kulturgut der Institution verwertet werden darf. Fundierte Kenntnisse
> des Urheberrechts sind nicht allzu häufig anzutreffen.
>
> Angesichts der zahlreichen offenen Fragen hat eine 1994/95 geführte
> Diskussion unter Bibliotheksjuristen, die noch dazu im Internet über
> den Server des Deutschen Bibliotheks-Instituts ( Hauptseite der
> Rechtskommission ) bequem zugänglich ist, exemplarische Bedeutung.
>
> In Bibliotheken erhält man bei der Benutzung von Handschriften in der
> Regel einen sogenannten Verpflichtungsschein vorgelegt, der die
> Veröffentlichung aus Handschriften von der Zustimmung der Bibliothek
> abhängig macht und zugleich ein unentgeltliches Belegexemplar der
> Publikation (Näheres zur Belegexemplar-Problematik, 1991/August 2000)
> fordert. Der Bibliotheksjurist Jürgen Christoph Gödan hat für die
> Rechtskommission des DBI diese Praxis kritisch unter die Lupe
> genommen. Er hält diese üblichen Vorschriften der Benutzungsordnungen
> von Handschriftenbibliotheken für in der Regel unzulässig. Jürgen
> Zander und Ralf Michael Thilo haben dazu kritisch, ich selbst im
> wesentlichen zustimmend Stellung genommen ( mein Beitrag im Volltext
> beim DBI).
>
> ...
>
> die links im artikel zb der zum dbi tut halt nicht mehr. nicht mal via
> archive org. schade.
> s.a. http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/DBI ... rip.