[rohrpost] BGH-Urteil zu gemeinfreier Kunst

Mirko Fichtner macro at c-base.org
Do Dez 20 18:00:18 CET 2018


Es wurden ja auch im Museum gemachte fotografien kassiert, weil das Museum fotografieren verboten Schilder hat. Damit ist ohne Erlaubnis gemeinfreie Kunst nicht zeigbar geworden. 
Der ander Teil ist aber auch strittig. Klar fotografiert wer, ob da aber von Schöpfungshöhe zu sprechen ist bei geradliniger Abbildung eines Bildes finde ich zwiespältig. Und ob Fotograf*innen an solchen Jobs Spaß haben weiß ich nicht. Ich finde der Schutz kann weg. 

⁣Viele Grüße 
macro​

Am 20. Dez. 2018, 17:26, um 17:26, Manuel Bonik <manuel at nightacademy.net> schrieb:
>Nun ja, Fotografen wollen halt auch von irgendwas leben.
>
>Was hindert Wikimedia daran, eigene Leute loszuschicken, die das
>umsonst
>fotografieren? Was, die gibt es nicht? Ist es auch verboten?
>
>Frage ich als langjähriger Wikipedia-Autor.
>-- 
>Manuel Bonik <manuel at nightacademy.net>
>
>
>> Urteil zu gemeinfreier Kunst: Kulturerbe für alle, aber nicht im Netz
>> 
>> Im Rechtsstreit um Digitalisate gemeinfreier historischer Kunstwerke
>> auf Wikimedia Commons hat der Bundesgerichtshof heute seine lang
>> erwartete Entscheidung verkündet. Museen können demnach die Nutzung
>> der von ihnen bewahrten urheberrechtsfreien Werke umfassend
>> kontrollieren und beschränken. Das Urteil ist ein Rückschlag für die
>> Rechte der Allgemeinheit am gemeinsamen Kulturerbe.
>> 
>> Mit dem heutigen Urteil ist nun für den deutschen Rechtsraum vorerst
>> geklärt, dass auch 1-zu-1-Reproduktionen urheberrechtsfreier
>> Kunstwerke nicht ohne Zustimmung derjenigen gezeigt oder verbreitet
>> werden dürfen, die diese Reproduktionen angefertigt haben. Die
>> reproduzierten Werke mögen als Teil des Kulturerbes also schon lange
>> Allgemeingut geworden sein, ihre Darstellung in Form von Repro-Fotos
>> jedoch unterliegt laut BGH denselben Lichtbildrechten wie sie auch an
>> anderen Fotografien automatisch entstehen.
>> 
>> Das Urteil macht deutlich, dass angesichts der momentanen Rechtslage
>> gesetzgeberisches Eingreifen nötig ist: Wenn urheberrechtsfreies
>> Kulturerbe mittels Fotorechten unter Verschluss gehalten werden kann,
>> gibt es heute  – und wegen der Schutzfristen bis weit ins 21.
>> Jahrhundert hinein – keine digitale Gemeinfreiheit in Deutschland.
>> 
>> Wikimedia sieht in der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen ein sehr
>> problematisches Verständnis des öffentlichen Auftrags
>> staatlich-geförderter Kulturinstitutionen:
>> „Museen sollten alles daran setzen, Kunst und Kultur der vergangenen
>> Jahrhunderte so leicht zugänglich zu machen wie möglich. Dazu gehört
>> selbstverständlich, dass diese Werke in der Wikipedia zu sehen sein
>> müssen. Wenn Museen das rechtlich unterbinden, versagen sie in ihrem
>> gesellschaftlichen Auftrag”, erklärt John Weitzmann, Leiter Politik &
>> Recht bei Wikimedia Deutschland.
>> 
>> Für die ehrenamtliche Wikipedia-Community bedeutet dieses Urteil nun
>> erhebliche Mehrarbeit; für die Nutzerinnen und Nutzer ist es ein
>> bedauernswerter Verlust an frei verfüg- und nutzbarem Wissen.
>> Eine ausführliche Erläuterung unserer Position finden Sie unter
>>
>https://blog.wikimedia.de/2018/12/20/urteil-zu-gemeinfreier-kunst-kulturerbe-fuer-alle-aber-nicht-im-netz/.
>> 
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>> Mitgliedern, der sich für die Förderung Freien Wissens einsetzt. Seit
>> der Gründung im Jahr 2004 unterstützt der Verein verschiedene
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