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Mon Oct 5 19:14:13 CEST 2009


=-| n0name nachrichten #143 Mo., 05.10.2009 11:34 CET

ACHTUNG! Umlaute

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b

2.

Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 41


Aristoteles und die soziale Nutzung des gesellschaftlich erarbeiteten 
Reichtums.

"Ausgangspunkt in seiner Zeit ist die

Polis, die Gemeinschaft und das individuelle Eigentum wird hinzu 
gedacht als Institution, die das gemeinschaftliche Gefüge eher 
festigt. Reflektiert man nicht die verschiedenen Horizonte, in denen 
die Subjekte der verschiedenen Epochen stehen, versteht man also das 
Privateigentum bei Aristoteles mit unseren heutigen Kategorien, stößt 
man unweigerlich auf Widersprüche:

„Ein Privateigentum, das als Gemeineigentum genutzt wird, wäre, würde 
diese Nutzung zur gesetzlichen Verpflichtung, kein Privateigentum 
mehr, da dessen Kriterium ja das exklusive private Verfügungsrecht 
des ius utendi et abutendi ist, wie es dann später formu-
liert wurde" (Künzli 1986: 101)."

Was heisst ius utendi et abutendi? Dazu Marx:

"Das jus utendi et abutendi selbst spricht einerseits die Tatsache 
aus, daß das Privateigentum vom Gemeinwesen durchaus unabhängig 
geworden ist, und andererseits die Illusion, als ob das 
Privateigentum selbst auf dem bloßen Privatwillen, der willkürlichen 
Disposition über die Sache beruhe." (Karls Marx. _Die deutsche 
Ideologie_, Kapitel "Verhältnis von Staat und Recht zum Eigentum". 
z.B. hier http://www.mlwerke.de/me/me03/me03_017.htm#I_I_B_2)

Das "ius utendi" (oder "jus utendi") ist das Recht auf Gebrauch einer 
Sache, das "ius abutendi" ist das Recht auf Veraeusserung, zum Verkauf 
einer Sache.

Und dann kommt das beruehmte Motiv des _Ausschluss_, von dem momentan 
gerne in softlinken Kreisen die Rede ist, wobei der Begriff 
_Eigentum_ zumeist ausgeschlossen wird:


"6.3 Das römische Recht oder die erstmalige Kodifikation 
     des Ausschlusses

Das römische Recht ist deshalb von besonderer Relevanz, weil der 
moderne Eigentumsbegriff „in der Tat erst in dem Augenblick entstanden 
[ist], in dem rö-misch-rechtliches Abstraktionsvermögen mit den 
Anfängen der modernen Waren-produktion zusammentraf" (Kirchheimer 
1972: 10).13 Es gehört heute zum Allge-meinplatz, dass die Wiege des 
modernen Rechts im alten Rom liege: „Im Zivilrecht haben die Römer 
das Weltmuster eines Rechts geschaffen, das gegründet ist auf das 
Privateigentum und den freien Willen" (Wesel 1997b: 156). Ueber 
komplexe Rezeptionsvorgänge ist es seit dem ausgehenden 13. Jh. in 
die „deutschen Territo-rien" gelangt, nahezu überall in 
Kontinentaleuropa fand es als ius commune Gel-tung: „Von Europa aus 
ist es dann um die Welt gegangen; fast alle Rechtsordnun-gen sind von 
ihm und seiner Methode mehr oder minder stark geprägt" (Behrends, 
et al. 1993: V). Die Römer waren die ersten, die das Eigentum 
juristisch gefasst bzw. die Rechtsverhältnisse von Privateigentümern 
kodifiziert haben:

„Bei ihnen ist das entstanden, was wir heute Eigentum nennen, nämlich 
die Zuordnung einer Sache einzig und allein zu einer Person in der 
Weise, daß ausschließlich sie darüber völlig frei verfügen kann" 
(Wesel 1997b: 185).

Allerdings bedeutet dies weder, dass das römische Eigentumsrecht 
kategorial und praktisch identisch ist mit dem modernen, noch gibt es 
bezüglich der Eigentums-konzeption seit dem alten Rom bis heute eine 
Kontinuität. Schon das tausendjäh-
_______________
13 Das römische Recht ist überliefert im Corpus iuris civilis, in 
   welchem der oströmische Kaiser Justinian zwischen 528 und 533 die 
   noch gültigen Gesetze sammeln, ordnen und überarbeiten ließ. Es 
   besteht aus drei Teilen, den „Institutionen" (das maßgebli-che 
   Lehrbuch des römischen Rechts, ein Lehrbuch für Anfänger), den 
   „Digesten" oder „Pandekten" (eine umfangreiche Zusammenstellung 
   von Fragmenten aus Lehrwerken, Kommentaren und Gutachten der 
   großen römischen Juristen aus der Zeit vom 1. Jh. v.u.Z. bis etwa 
   zur Mitte des 3. Jh. n.u.Z.) und den Konstitutionen (eine 
   überarbeitete Sammlung von Kaisergesetzen).

143

rige Bestehen des altrömischen Rechts selbst war nicht statisch, 
sondern - begin-nend mit dem Zwölftafelgesetz (451 v.u.Z.) bis hin zu 
Justinians Kodifikationen (534 n.u.Z.) - einem Wandel unterworfen. 
So schimmert beispielsweise in den äl-teren Urteilssprüchen und Klagen 
noch die „Relativität des Eigentums" durch, das heißt Vorstellungen 
von Mehrfachberechtigungen auf eine Sache, wie man sie von 
Stammesgesellschaften her noch kennt. Erst später dann entwickelt 
sich das „abs-trakte Eigentum" (vgl. Wesel 1997b: 186-188),14 welches 
zwischen Besitz und Ei-gentum zu unterscheiden weiß und weniger 
nachbarschaftliche Einschränkungen kennt, wobei die Zuordnung von 
Sachen zu einzelnen Personen nur auf bewegli-ches Vermögen bezogen war 
und das wichtigste Produktionsmittel - Grund und Boden - lange noch 
in verwandtschaftlicher Bindung stand. Geistiges Eigentum war 
unbekannt, was wiederum auf den niedrigeren Abstraktionsgrad der 
Eigentums-beziehungen im römischen Recht verweist und entsprechend auf 
die Produktions-verhältnisse Rückschlüsse zulässt (siehe hierzu 
ausführlicher Kapitel 8 über die Voraussetzungen für die 
Herausbildung von geistigem Eigentum).
   Die Trennung von Besitz und Eigentum findet sich in der Tat zuerst 
bei den Römern. Um die „volle Härte des Eigentums juristisch auf den 
Begriff" (Wesel 1997b: 186) bringen zu können, mussten die Römer den 
Besitz „erfinden". Nun sagt dies noch nichts über die Modalitäten 
dieses Eigentums und schon gar nichts über jene des davon 
abzugrenzenden Besitzes aus: „Fragen des Besitzrechts spie-len heute 
keine große Rolle. Im römischen Recht war das anders (...) Die römi-
sche possessio ist also fester, enger, konkreter als unser Besitz" 
(Wesel 1997b: 191, 195; vgl. auch Mann 1994: 204).15

   Begriffe, die mit „Eigentum" übersetzt werden können, tauchen im 
römischen Recht in verschiedenen Kontexten auf, in den einschlägigen 
Quellen jedoch fin-det sich keine Definition des Eigentumsrechts:"

Als erste 'Lehre' bezogen auf Creative Common Lizenzen (vgl. n0name 
newsletter #110 http://www.n0name.de/news/news110.txt) und die darin 
enthaltene neuerliche Feinabstimmung des Eigentumrechts kann man 
sagen, dass man es dabei mit einem Anpassungsvorgang zu tun hat. Ganz 
so wie das roemische Recht an die neuen de facto-Besitzverhaeltnisse 
vor 2000 Jahren und fortfolgende immer wieder angepasst werden musste. 
Immer vor dem Hintergrund, dass Recht und seine Sprechung 
(Rechtsprechung) unkontrollierte Gewalt verhindern soll und den 
Handel foerdern. Bei den CC-Lizensen erhoffen sich viele jedoch 
eine Aufweichung oder wenigstens Lockerung des Eigentums. Das wird 
meist zusammengefasst unter der sogenannten "Krise des Copyright".

"_______________
14 „Der Weg zum vollausgebildeten `abstrakten' Eigentumsbegriff 
   dauerte ebenso lange wie die Machtergreifung des Bürgertums selbst; 
   erst die Revolution von 1918 beseitigte die letzten Reste feudalen 
   Eigentums" (Däubler, et al. 1976: 8).
15 Heinsohn/Steiger sehen alle Konfusion darin begründet, dass nicht 
   getrennt werden würde zwischen Eigentum und Besitz. So habe es in 
   Stammesgesellschaften und Feu-dalismus gar kein Eigentum gegeben, 
   sondern nur Besitz, „das heißt die durch Sitte oder Herrschaft 
   angewiesene Nutzung materieller Güter" (Heinsohn/Steiger 2002). 
   Hingegen seien Eigentumsgesellschaften dadurch gekennzeichnet, dass 
   sie Geld und Zins erzeugen würden: „Die Eigentumsgesellschaft als 
   System von Freien regelt Pro-duktion, Verteilung und Konsumtion 
   nicht nach den traditionellen Regelwerken von Sitte und Befehl, 
   sondern steuert diese Größen durch Zins und Geld" (Heinsohn/Stei-
   ger 1998: 91, Herv. i.O.) Allerdings setzt die Trennung von Besitz 
   und Eigentum eine Abstraktionsebene voraus, die einer spezifischen 
   Gesellschaftsform entstammt und daher ist auch Besitz keine 
   überhistorische Kategorie.

144

„Hier begegnen uns lediglich zwei Rechtswörter, die von der Forschung 
für Synonyme eines und desselben, erst aus dem Zusammenhang der 
einzelnen Quellentexte zu erschlie-ßenden Eigentumsbegriffs erachtet 
werden: dominium und proprietas” (Willoweit 1974: 132).

Es werden allerdings auch andere lateinische Begriffe mit Eigentum 
übersetzt, beispielsweise occupatio, wobei es hier um das konkrete 
„Besetzen" einer Sache oder Land geht. Darauf gründet auch die These, 
dass bezüglich der Legitimation des Eigentums im alten Rom das 
Okkupationsrecht gegolten habe16 (vgl. Brocker 1992).
   Es ist zwar richtig, dass das römische Recht erstmals kodifiziert, 
dass einzelnen Menschen etwas zugehörig sein kann. Allerdings gibt es 
die unterschiedlichsten Regeln darüber, wie etwas zum Eigentum wird, 
wie lange dieser Eigentumsstatus anhält und wovon dies abhängig ist, 
also wie absolut solch ein Status ist. Je nach konkreter Situation 
wird der Eigentumsbegriff und seine Reichweite angepasst und erreicht 
so nie den Abstraktionsgrad, der heute so selbstverständlich ist. Die 
sozioökonomische Grundlage eines solchen Eigentumsverständnisses liegt 
in ei-nem einerseits zwar weit entwickeltem Warenverkehr und einer 
Geldwirtschaft, allerdings war eine der zentralen Voraussetzungen 
des modernen Kapitalismus nicht gegeben: der doppelt freie Arbeiter, 
der weder über Produktionsmittel ver-fügt, noch über kodifizierte 
Bande ökonomisch einer superioren Instanz (z.B. Lehnsherr, Kirche, 
Sklavenhalter) fest verpflichtet ist. Das heißt nicht, dass es nicht 
auch doppelt freie Arbeiter gegeben hätte, nämlich arme Bürger, die 
ihr Dasein als Tagelöhner fristeten. Allerdings gibt es zwei 
Unterschiede: die Bürger/Tage-löhner erwarteten den Unterhalt oder 
einen guten Teil davon vom „Staat"17 oder von der Gemeinschaft und 
bekamen das zum Teil auch („Brot und Spiele"). Sie
_______________
16 Marcus Tullius Cicero gehört nach Brocker zu den ersten Autoren, 
   die die Frage nach der Entstehung des Privateigentums und dessen 
   Verteilung stellen. Cicero begründet das Recht auf Privateigentum 
   mit der occupatio, das heißt, mit der physischen Inbe-sitznahme. 
   Cicero beschreibt die Entwicklung von Privateigentum historisch. 
   Zu Be-ginn, so seine These, habe es kein Privateigentum gegeben, 
   alle Güter der Erde seien im Gemeinbesitz der Menschen gewesen. 
   Von Natur aus gebe es daher kein Privateigen-tum. Erst mit dem 
   Sesshaft-Werden der Menschen habe sich Eigentum entwickelt, indem 
   unbewohnte Gebiete dauerhaft besiedelt wurden und durch diese 
   Okkupation schließlich sei „Privateigentum" an diesem Grund und 
   Boden begründet worden (Brocker 1992: 30 ff.). Es ist anzumerken, 
   dass diese Eigentumskonzeption sehr gut zu einem expan-siven 
   politischen Gebilde wie dem römischen Reich passt, dessen Reichtum 
   maßgeb-lich durch Eroberung geschaffen wurde.
17 „Staat” setze ich hier in Anlehnung an Gerstenberger in 
   Anführungszeichen, da sol-chen „Begriffen im angesprochenen 
   historischen Zusammenhang noch keine (vollstän-dige) empirische 
   Strukturwirklichkeit" entspricht (Gerstenberger 1990: 41).

145

wurden aber auch nicht im selben Ausmaß benötigt wie unter modernen 
kapita-listischen Verhältnissen, weil es Sklaven gab. Der doppelt 
freie Arbeiter hatte damit eine (gewisse) Alternative zum Verkauf der 
Arbeitskraft, und der „antike Kapita-list" hatte eine Alternative zum 
Kauf der Arbeitskraft, er konnte den ganzen Ar-beiter kaufen. Während 
es im Kapitalismus um die Akkumulation von Wert geht, war die römische 
Gesellschaft viel stärker orientiert am konkreten Ergebnis der 
Produktion, an der Produktion von Gebrauchswerten und wenn sie am 
Tausch-wert orientiert war, dann in seiner Gestalt als Rente, d.h. als 
kontinuierliches Ein-kommen, nicht aber an der beständigen Maximierung 
des Überschusses. Die Gesellschaft des alten Roms war eine 
Sklavenhaltergesellschaft, agrarwirtschaftliche Subsistenz bildete die 
Existenzgrundlage. Religiöse, naturrechtliche und verwandt-schaftliche 
Bindungen hemmten die Entstehung eines freien Arbeitsmarktes. Erst 
die soziale Wirklichkeit der modernen Warenproduktion schafft die 
Bewusstseins-form, die ausnahmslos alles unter Eigentum subsumiert.


6.4 Mittelalter: vom Eigen, fahrende Habe, Leihen und Lehen

In Gesellschaften, die geprägt sind von persönlichen 
Abhängigkeitsverhältnissen und agrarwirtschaftlicher Subsistenz, sind 
die Voraussetzungen für die Entwick-lung des absoluten Eigentums nicht 
gegeben. Dies gilt auch für das Mittelalter. Das frühe Mittelalter war 
gekennzeichnet von einem drastischen Rückfall großer Teile Westeuropas 
in ausschließliche Landwirtschaft. Auf Grund des geringen Handels nahm 
der Geldumlauf stark ab, die Abgaben der Leibeigenen und höri-gen 
Bauern erfolgten in erster Linie in Gestalt von Naturalien und 
Frondiensten. Der Charakter des frühmittelalterlichen Eigentums blieb 
entsprechend diffus, „ohne harten und klaren Begriff wie bei Römern 
oder heute" (Wesel 1997b: 322). Den Zusammenhang von Entwicklung der 
Produktionsverhältnisse, Zweck der gesell-schaftlichen Produktion und 
Eigentumsform beschreibt Rosa Luxemburg anhand der germanischen 
Markgenossenschaft: In jedem Geschlecht erhielt jeder Famili-envater 
eine Bau-Stelle nebst Hofraum zugewiesen, um darauf Haus und Hof ein-
zurichten. Ein Teil des Gebietes wurde zum Ackerbau verwendet, jede 
Familie erhielt ein Los darauf (Luxemburg 1972: 69). Dieses Stück Land 
erhielt die Fami-lie jedoch nicht exklusiv. In bestimmten Abständen 
war die Neuverteilung der Lose üblich, je nach Zeit und Ort alle 3, 
4, 9, 12, 14 oder 18 Jahre. „Alle Lose waren ursprünglich ganz gleich 
und in ihrer Größe den durchschnittlichen Be-dürfnissen einer Familie 
sowie der Ertragsfähigkeit des Bodens und der damaligen Arbeit 
angepasst" (Luxemburg 1972: 69). Der Rest des Landes wurde 
gemeinschaft-lich genutzt. Doch auch für den Zeitraum der Zuteilung 
konnte die Familie über „ihren" Boden nicht frei verfügen, denn das 
Mark-Eigentum war dem Zweck der

146

Güterproduktion gewidmet und die Arbeit des Einzelnen daher 
eingebunden in einen Gesamtplan. Folge: „Wer seinen Anteil eine Reihe 
von Jahren hindurch nicht bebaute, verlor ihn ohne weiteres und die 
Mark konnte ihn einem anderen zur Bearbeitung geben" (Luxemburg 1972: 
70). Auf dem eigenen Losgut durfte zudem keiner Tiere jagen, ohne die 
anderen in Kenntnis zu setzen. „Auch gehör-ten Erze und dergleichen, 
die sich, tiefer als die Pflugschar reichte, in der Erde befanden, 
(...) der Gemeinschaft und nicht dem einzelnen Finder" (Luxemburg 
1972: 71). Die Produktion der besonders wertvollen tierischen 
Erzeugnisse wurde den Privatinteressen von Eigentümern entzogen, 
„die Viehzucht wurde gemein-sam betrieben, das Einzelhüten von Herden 
war den Markgenossen verboten" (Luxemburg 1972: 70). Zweck des 
Wirtschaftens war das Überleben der eigenen Genossenschaft, daher 
durften sich Fremde auch nicht ohne weiteres niederlas-sen, sondern 
benötigten die einstimmige Erlaubnis der Markgenossen.

   Luxemburg findet die Dominanz ähnlich strukturierter Gemeinwesen in 
Australien, Lateinamerika oder Asien und nennt sie „urkommunistische" 
Gesell-schaften, in denen den zerstörerischen Wirkungen des 
Privateigentums auf die Produktion durch vielfältige, detaillierte 
Regeln vorgebeugt wird.18 Sie macht sich über diese scheinbare Idylle 
des „Urkommunismus" allerdings keine Illusionen:

„Es war nicht die Hingebung an abstrakte Grundsätze der Gleichheit und 
Freiheit, was dem Urkommunismus zugrunde lag, sondern die eherne 
Notwendigkeit der niedrigen Entwicklung der menschlichen Kultur, der 
Hilflosigkeit der Menschen der äußeren Natur gegenüber, die ihnen das 
feste Zusammenhalten in größeren Verbänden und das planmä-ßige 
vereinigte Vorgehen bei der Arbeit, bei dem Kampfe um die Existenz, 
als absolute Existenzbedingung aufzwangen...Der primitive Stand der 
Landwirtschaft gestattete damals keine größere Kultur als die einer 
Dorfmark, und damit steckte sie dem Spielraum der 
Interessensolidarität ganz enge Schranken" (Luxemburg 1972: 76, 77).

Während in den „urkommunistischen" Gesellschaften also nicht der 
Kontrakt isolierter Privateigentümer die Produktion und Verteilung 
regelte, sondern ein
_______________
18 Im Bericht der englischen Steuerbehörde aus Indien vom Jahre 1845 
   heißt es: „Wir sehen keine ständigen Anteile. Jeder besitzt den 
   bebauten Anteil nur so lange, wie die Ackerbauarbeiten dauern. Wird 
   ein Anteil unbebaut gelassen, so fällt er ins Gemeinde-land zurück 
   und kann von jedem anderen genommen werden unter der Bedingung, daß 
   er bebaut wird'" (zitiert nach Luxemburg 1972: 19). Diese 
   Eigentumsformen ha-ben bei Reisenden und Eroberern aus Europa so 
   manche Verwirrung ausgelöst. So schreibt James Mill, Vater des 
   berühmten Ökonomen John Stuart Mill, in seiner Ge-schichte 
   Britisch-Indiens: „Auf Grund aller von uns betrachteten Tatsachen 
   können wir nur zu dem einen Schlusse gelangen, dass das 
   Grundeigentum in Indien dem Herrscher zukam; denn wollten wir 
   annehmen, dass nicht er der Eigentümer des Grund und Bodens war, 
   dann wäre es uns unmöglich zu sagen, wer denn der Eigentümer sei" 
   (zitiert nach: Luxemburg, Seite 24).

147"

Matze Schmidt/Ali Emas

Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches
Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006

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3.

Debord - La Société du spectacle.srt als .txt 7 und Ende


1223
01:18:54,507 --> 01:18:56,041
Émile Pouget, Le Sabotage

1224
01:18:57,192 --> 01:18:59,223
Aus den neuen

1225
01:18:59,459 --> 01:19:03,038
unbegriffenen und von der spektakulären Ordnung verfälschten Zeichen 
der Negation,

1226
01:19:03,201 --> 01:19:06,688
die sich in den ökonomisch fortgeschrittensten Ländern mehren,

1227
01:19:06,900 --> 01:19:08,932
lässt sich bereits diese Folgerung ziehen,

1228
01:19:09,113 --> 01:19:11,256
dass eine neue Epoche begonnen hat.

1229
01:19:11,545 --> 01:19:15,087
Nach dem ersten Versuch der Arbeitersubversion

1230
01:19:15,267 --> 01:19:18,978
ist es jetzt der kapitalistische Überfluss, der gescheitert ist.

1231
01:19:19,348 --> 01:19:22,632
Wenn die antigewerkschaftlichen Kämpfe der westlichen Arbeiter

1232
01:19:22,779 --> 01:19:25,182
zunächst von den Gewerkschaften unterdrückt werden

1233
01:19:25,372 --> 01:19:27,643
und wenn die aufständischen Strömungen der Jugend

1234
01:19:27,821 --> 01:19:30,592
einen ersten formlosen Protest erheben,

1235
01:19:30,765 --> 01:19:32,094
in dem jedoch die Verweigerung

1236
01:19:32,241 --> 01:19:34,840
der alten spezialisierten Politik,

1237
01:19:35,001 --> 01:19:38,435
der Kunst und des Alltagslebens unmittelbar eingeschlossen ist,

1238
01:19:38,615 --> 01:19:41,917
sind das schon die beiden Gesichter eines neuen

1239
01:19:42,015 --> 01:19:45,354
spontanen Kampfes, der unter verbrecherischer Erscheinungsform beginnt.

1240
01:19:45,520 --> 01:19:47,675
Es sind die ersten Vorzeichen

1241
01:19:47,822 --> 01:19:52,122
des zweiten proletarischen Ansturms gegen die Klassengesellschaft.

1242
01:20:19,111 --> 01:20:20,240
Sie müssen sich an mich erinnern

1243
01:20:20,241 --> 01:20:22,787
Ich erinnere mich nie an hübsche Frauen, dass ist mir zu kostspielig !

1244
01:20:24,500 --> 01:20:28,420
Van Stratten? Hat er ein neues Boot ?

1245
01:20:28,421 --> 01:20:29,958
Es geht nicht um Geschäfte, Mr. Tadeus.

1246
01:20:30,959 --> 01:20:32,000
Wir möchten Sie nur um eine Gefälligkeit bitten.

1247
01:20:32,101 --> 01:20:33,001
Ich leiste keine Gefälligkeiten

1248
01:20:33,202 --> 01:20:35,602
Wir möchten nur eine kleine Auskunft über Polen.

1249
01:20:36,003 --> 01:20:38,003
Ich gebe nie Auskü ... Polen ?

1250
01:20:41,755 --> 01:20:45,172
Wieder einmal ist Polen von einem blutigen Leichentuch bedeckt,

1251
01:20:45,417 --> 01:20:49,136
und wir sind ohnmächtige Zuschauer geblieben.

1252
01:20:49,348 --> 01:20:52,903
Erklärung der französischen Arbeiter in der Gründungs-Versammlung

1253
01:20:53,116 --> 01:20:56,598
der Internationalen, den 28. September 1864.

1254
01:21:01,179 --> 01:21:02,994
Da die auf allen Ebenen

1255
01:21:03,075 --> 01:21:06,138
immer weitergetriebene Verwirklichung der kapitalistischen Entfremdung

1256
01:21:06,289 --> 01:21:08,997
es den Arbeitern immer schwieriger macht,

1257
01:21:09,139 --> 01:21:12,044
ihr eigenes Elend zu erkennen und zu benennen

1258
01:21:12,225 --> 01:21:14,465
und sie dadurch vor die Alternative stellt,

1259
01:21:14,596 --> 01:21:17,162
entweder die Gesamtheit ihres Elends oder nichts abzulehnen,

1260
01:21:17,374 --> 01:21:21,354
hat die revolutionäre Organisation lernen müssen,

1261
01:21:21,501 --> 01:21:25,147
dass sie die Entfremdung nicht mehr in entfremdeten Formen bekämpfen 
kann.

1262
01:21:26,790 --> 01:21:29,949
Die eigene Entwicklung der Klassengesellschaft

1263
01:21:30,153 --> 01:21:33,349
zur spektakulären Organisation des Nicht-Lebens

1264
01:21:33,546 --> 01:21:37,310
bringt also das revolutionäre Projekt dazu,

1265
01:21:37,473 --> 01:21:40,514
das sichtbar zu werden, was es wesentlich bereits war.

1266
01:21:41,064 --> 01:21:42,875
Die revolutionäre Theorie

1267
01:21:43,024 --> 01:21:47,052
ist jetzt jeder revolutionären Ideologie feindlich gesonnen

1268
01:21:47,260 --> 01:21:49,071
und sie weiß, dass sie es ist.

1269
01:21:51,426 --> 01:21:54,418
Betrachten wir jedoch

1270
01:21:54,941 --> 01:21:59,012
den Inhalt dieser Erfahrung in seiner Vollständigkeit,

1271
01:21:59,502 --> 01:22:02,666
<i>so ist er das verschwindende Werk ...</i>

1272
01:22:03,042 --> 01:22:06,736
das Verschwinden ist selbst wirklich

1273
01:22:07,014 --> 01:22:11,264
und an das Werk geknüpft und verschwindet selbst mit diesem;

1274
01:22:12,285 --> 01:22:16,912
[?]das Negative geht mit dem Positiven, dessen Negation es ist, selbst 
zugrunde.[?]

1275
01:22:20,809 --> 01:22:25,272
»Die Weltgeschichte wäre allerdings sehr bequem zu machen,

1276
01:22:25,533 --> 01:22:29,490
wenn der Kampf nur unter der Bedingung

1277
01:22:29,767 --> 01:22:34,026
unfehlbar günstiger Chancen aufgenommen würde.«

1278
01:22:34,271 --> 01:22:38,064
Um diese Gesellschaft vollständig zu zerstören,

1279
01:22:38,276 --> 01:22:41,513
müssen wir zehnmal oder öfter einen Ansturm wagen,

1280
01:22:41,791 --> 01:22:45,044
der dem des Mai 68 nicht nachstehen darf; und als unvermeidliche

1281
01:22:45,248 --> 01:22:49,008
unangenehme Nachteile wird es eine Anzahl von Niederlagen und

1282
01:22:49,237 --> 01:22:52,859
Bürgerkriegen geben. Die Ziele, die in der Weltgeschichte zählen 
sollen,

1283
01:22:53,022 --> 01:22:56,701
müssen mit Energie und Willen vertreten werden.

1284
01:23:47,657 --> 01:23:52,465
Nein, keine Reden. Wir stossen an. Auf georgianischen Art, Luigi.

1285
01:23:55,672 --> 01:23:59,898
Erhebt Eure Gläser, meine Freunde. In georgianischen Toasts kommt 
immer eine kleine Geschichte zuerst.

1286
01:24:02,000 --> 01:24:05,000
Ich hatte einen Traum. Ich war auf einem Friedhof,

1287
01:24:06,000 --> 01:24:09,000
wo alle Grabsteine merkwürdige Jahreszahlen trugen:

1288
01:24:13,999 --> 01:24:17,202
Und so weiter. Immer eine sehr kurze Zeit zwischen Geburt und Tod.

1289
01:24:19,202 --> 01:24:22,202
Auf dem Friedhof war ein sehr alter Mann.

1290
01:24:22,502 --> 01:24:27,202
Ich fragte ihn wie es kam, dass er so lange gelebt hat, wo sonst alle 
in seinem Dorf so jung gestorben waren.

1291
01:24:27,501 --> 01:24:31,411
Aber nein: Er sagte mir »Das bedeutet nicht, dass wir jung sterben. 
Es ist nur so,

1292
01:24:31,511 --> 01:24:34,777
dass wir hier auf unseren Grabsteinen nicht  die Jahre zählen, die 
einer gelebt hat,

1293
01:24:35,555 --> 01:24:38,111
sondern die Zeit, die er einen Freund gehabt hat.

1294
01:24:39,175 --> 01:24:40,913
Auf die Freundschaft !

1295
01:25:42,614 --> 01:25:47,714
»Logik,« schrie der sterbende Frosch, als er anfing unterzugehn, den 
Skorpion mit herabnehmend.

1296
01:25:47,715 --> 01:25:49,715
»Das hat keine Logik.«

1297
01:25:51,039 --> 01:25:53,222
»Ich weiß,« sagte der Skorpion, »aber ich kann nicht anders. 

1298
01:25:53,444 --> 01:25:55,000
Es ist mein Charakter.«

1299
01:25:55,222 --> 01:25:56,999
Auf den Charakter !

1300
01:26:33,839 --> 01:26:37,600
Was im Gegenteil den Verdienst unserer Theorie darstellt, 

1301
01:26:37,812 --> 01:26:41,597
ist die Tatsache, nicht eine gerechte Idee gehabt zu haben, 

1302
01:26:41,760 --> 01:26:45,667
sondern natürlich veranlasst worden zu sein, diese Idee zu entwerfen. 

1303
01:26:45,912 --> 01:26:49,623
Man kann nicht oft enug wiederholen, 

1304
01:26:49,843 --> 01:26:53,628
dass die Theorie eher das Urteil des Praktikers schärfen 

1305
01:26:53,791 --> 01:26:57,575
und ihn ausbilden soll, als dass sie für jeden einzelnen seiner 
Schritte 

1306
01:26:57,886 --> 01:27:01,915
auf dem Weg zum Ziel unerlässliches Orientierungsmittel wäre.

1307
01:27:02,177 --> 01:27:06,820
Clausewitz, Der Feldzug von 1814



Hyperlinks
http://theoriepraxislokal.org

http://www.si-revue.de/situationistische-internationale

------------------------------------------------------------------------

4.

(Ein zu entwickelndes) Oekonomisch politisches FQA* zur 
Piratenpartei 1.0
__________
* Frequently Questioned Answers
http://www.n0name.de/news/piratenpartei-fqa1.0.txt

VORSICHT! Tippfehler

Der Piratenpartei Sachsen war der Text "sehr lang und verdreht", ca. 
15 DIN A4-Seiten, darum hier nur als Verknuepfung und nicht der 
Volltext. Dass solche 'langen' Texte in Mailinglisten auch aufgrund 
von Datenmengenbeschraenkungen nicht mehr gerne gesehen/gelesen 
werden geht einher mit der neuerlichen Verschiebung der 
schriftlichen Diskussionsplattformen am Netz hin zu Blogs und Wikis. 
Die Pressestelle der (Bundes-)Piratenpartei mochte damit auch nichs 
anfangen und verludt, wie die Sachsen, aufs hauseigene Wiki. Warum 
also noch an der 1995 vielleicht noch modernen Form des Rundbriefs 
festhalten? Aus Gruenden der Distribution? Denn Mails erscheinen im 
"sozialen Netz" bereits individualistisch persoenlich und 
Elektropostlisten verkommen zu Speichern von Ankuendigungen. Dass 
Diskussion aber nicht zwingend 'im' Netz stattfinden muss und 
Blogs nicht unbedingt die Konkurrenz zur etablierten Presse bilden, 
zeigen Twitter und Facebook als Peergroupkanalisierung. 

Die Nachricht "A New York-based anarchist has been arrested by the 
FBI and charged with hindering prosecution after he allegedly used 
the social networking site Twitter to help protesters at the G20 
summit in Pittsburgh evade the police." (E-Mail von Felix Stalder 
vom 4. Oktober 2009) bedeutet noch lange keine "Twitter Revolution" 
wie in Stalders E-Post steht oder eben hoechstens eine Revolution 
fuer die subkulturelle Marke Twitter. Auch in Wien zu den 
Anti-Haiderprotesten um 1999 herum galt SMS als die soziale 
Nachrichtentechnik von unten und die Mobiltelefone wurden einfach 
auf der Strasse von der Polizei konfisziert. Moeglicherweise kommt 
es auf den Mix der Infotechniken an, Radio war 2001 mitten in den 
Strassen(ab)schlachten in Genua offenbar das einzige Medium, um 
einen gewissen Ueberblick zu bewahren. Wenn es denn mal soweit ist. 
Aber beim G20 oder G8 oder G2 ist es nie soweit. Und die Claims, die 
die Wikis und die Kurznachrichtenhackepeters der Parteien und NGOs 
und Grueppchen dieser Netzwelt bedeuten, muessen nicht taeglich 
beschickt werden. Aus Zeitoekonomie heraus nicht und aus Adressen- und 
Adressierungsverweigerung heraus nicht. Die alles beantwortenden FAQs 
auf genau diesen Seiten sind so skeptisch zu betrachten wie Wikipedia 
informativ, aber auch Kopie buergerlichen Objektivitaetsgebarens ist.

Zur Zeit wird Twitter zum Beispiel mit Kleinanzeigenscheiss 
gleichgeschaltet, MySpace IST lange schon der Markt zur 
Selbstvermarktung und alle die 2.0-Techniken bieten dennoch, wie 
die neuste Backstube, alles zur Entwicklung fort davon.

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