[rohrpost] Abmahnwahn
Joerg-Olaf Schaefers
listen at fx3.de
Don Nov 6 17:45:35 CET 2003
Hallo Liste,
Thursday, November 6, 2003, 5:22:08 PM, Jörg Kantel wrote:
[..]
> Abgesehen davon, daß eine Retourkutsche auf diese Meldung
> <http://eleg.antville.org/stories/523035/> vermutet werden kann, wer
> legt eigentlich die Grenze zwischen "geschäftsäßig" und "privat" fest?
> Und wie soll ein Hobby-Webseitenbetreiber -- wie Nina -- da noch
> durchblicken?
So wirklich blickt da niemand mehr durch. Ich habe mich mal an einer
moeglichst einfachen FAQ/Linksammlung (Ohne MDStV) versucht, viel-
leicht hilft sie euch weiter (Verbesserungsvorschlaege erbeten, es
war urspruenglich nur als Haftzettelchen fuer zwei Links gedacht):
--snip-- http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php
Seit dem 1. Januar 2002 verlangt das TDG [1] von geschäftsmäßigen
Internetangeboten eine Anbieterkennzeichnung [2]. Einer der
Knackpunkte liegt dabei im Wort "geschäftmäßig". Viele Internetnutzer
sind der Meinung, die "Impressumspflicht" würde damit nur für
kommerzielle Seiten gelten. Also für Seiten, mit denen/über die
Umsätze generiert werden. Teilweise wird diese Ansicht sogar von
Fachanwälten vertreten [3]. Dies ist aber wohl leider falsch, wie RA
Dr. Klaus Sakowski bei legamedia [4] erklärt:
"Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger
Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt
werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter
die Kennzeichnungspflicht."
Joerg Heidrich, Justitiar des Hannover Heise Verlags, ist der gleichen
Meinung [5]:
"Die Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht im
Sinne von "kommerziell" zu verstehen, sondern umfasst alle
Angebote, die "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne
Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden".
Es gilt damit auch für alle privaten Websites, die sich einem
Thema "nachhaltig" widmen, also unter Umständen auch einer
Rezeptsammlung von Tante Erna, da ja kein kommerzielles Interesse
nötig ist [..]
Die Definitionen sind leider so dermaßen unbrauchbar, dass ich
eigentlich für fast jede Website, auf der nicht gerade nur ein
Baustellenschild ist, empfehlen würde, ein Impressum
einzurichten..
Ich habe auf dieser Seite einige Links zusammengetragen, die bei der
Orientierung im Paragraphendschungel hilfreich sind [6]:
--snip--
[1] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
[2] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
[3] http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm
[4] http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus/2002/02-01/02-01_sakowski_klaus_impressum-websites.php
[5] http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=3783570&forum_id=44798
[6] http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php
MfG
Olaf