[rohrpost] Abmahnwahn

Joerg-Olaf Schaefers listen at fx3.de
Don Nov 6 17:45:35 CET 2003


Hallo Liste,

Thursday, November 6, 2003, 5:22:08 PM, Jörg Kantel wrote:

[..]

> Abgesehen davon, daß eine Retourkutsche auf  diese Meldung 
> <http://eleg.antville.org/stories/523035/> vermutet werden kann, wer
> legt eigentlich die Grenze zwischen "geschäftsäßig" und "privat" fest?
> Und wie soll ein Hobby-Webseitenbetreiber -- wie Nina -- da noch 
> durchblicken?

So wirklich blickt da niemand mehr durch. Ich habe mich mal an einer
moeglichst einfachen FAQ/Linksammlung (Ohne MDStV) versucht, viel-
leicht hilft sie euch weiter (Verbesserungsvorschlaege erbeten, es
war urspruenglich nur als Haftzettelchen fuer zwei Links gedacht):

--snip-- http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php

Seit dem 1. Januar 2002 verlangt das TDG [1] von geschäftsmäßigen
Internetangeboten eine Anbieterkennzeichnung [2]. Einer der
Knackpunkte liegt dabei im Wort "geschäftmäßig". Viele Internetnutzer
sind der Meinung, die "Impressumspflicht" würde damit nur für
kommerzielle Seiten gelten. Also für Seiten, mit denen/über die
Umsätze generiert werden. Teilweise wird diese Ansicht sogar von
Fachanwälten vertreten [3]. Dies ist aber wohl leider falsch, wie RA
Dr. Klaus Sakowski bei legamedia [4] erklärt:

    "Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger
    Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt
    werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter
    die Kennzeichnungspflicht."

Joerg Heidrich, Justitiar des Hannover Heise Verlags, ist der gleichen
Meinung [5]:

    "Die Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht im
    Sinne von "kommerziell" zu verstehen, sondern umfasst alle
    Angebote, die "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne
    Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden".

    Es gilt damit auch für alle privaten Websites, die sich einem
    Thema "nachhaltig" widmen, also unter Umständen auch einer
    Rezeptsammlung von Tante Erna, da ja kein kommerzielles Interesse
    nötig ist [..]

    Die Definitionen sind leider so dermaßen unbrauchbar, dass ich
    eigentlich für fast jede Website, auf der nicht gerade nur ein
    Baustellenschild ist, empfehlen würde, ein Impressum
    einzurichten..


Ich habe auf dieser Seite einige Links zusammengetragen, die bei der
Orientierung im Paragraphendschungel hilfreich sind [6]:

--snip--

[1] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
[2] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
[3] http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm
[4] http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus/2002/02-01/02-01_sakowski_klaus_impressum-websites.php
[5] http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=3783570&forum_id=44798
[6] http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php

MfG
 Olaf