[rohrpost] Fwd: Flip-Flop ab sofort geschützter Begriff
Martin Brust at gmx.de
M.Brust at gmx.de
Fre Jun 4 10:04:42 CEST 2004
der terror geht weiter - schutzmarken part 365
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> mit sofortiger Wirkung ist die Bezeichnung Flip-Flop ein
> eingetragener lizenzrechtlich geschützter Markenname und darf nicht mehr
> allgemein für Zehen-Badesandalen genutzt werden. Darauf hat uns der
> Markeninhaber Bernd Hummer hingewiesen und mit rechtlichen Konsequenzen
> bei zukünftiger allgemeiner Verwendung des Begriffes gedroht.
>
> Ich bitte Sie deshalb, zukünftig den Begriff Flip Flop in allen
> Schreibweisen in Ihrer Berichterstattung nicht mehr zu verwenden, weder
> in den Marktberichten noch in Artikeln für SchuhMarkt News oder
> SchuhMarkt Journal. Bitte setzen Sie stattdessen Begriffe wie
> Zehengreifer, Zehenmule oder im Spezialfall auch Dianetten ein.
>
> Mit freundlichen Grüßen