[rohrpost] Fwd: Flip-Flop ab sofort geschützter Begriff

Martin Brust at gmx.de M.Brust at gmx.de
Fre Jun 4 10:04:42 CEST 2004


der terror geht weiter - schutzmarken part 365


>         Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
>         mit sofortiger Wirkung ist die Bezeichnung  Flip-Flop  ein 
> eingetragener lizenzrechtlich geschützter Markenname und darf nicht mehr 
> allgemein für Zehen-Badesandalen genutzt werden. Darauf hat uns der 
> Markeninhaber Bernd Hummer hingewiesen und mit rechtlichen Konsequenzen 
> bei zukünftiger allgemeiner Verwendung des Begriffes gedroht.
>
>         Ich bitte Sie deshalb, zukünftig den Begriff Flip Flop in allen 
> Schreibweisen in Ihrer Berichterstattung nicht mehr zu verwenden, weder 
> in den Marktberichten noch in Artikeln für SchuhMarkt News oder 
> SchuhMarkt Journal. Bitte setzen Sie stattdessen Begriffe wie 
> Zehengreifer, Zehenmule oder im Spezialfall auch Dianetten ein.
>
>         Mit freundlichen Grüßen