Re: [rohrpost] Fwd: Flip-Flop ab sofort geschützter Begriff
gelingen
onomastik at braan.org
Fre Jun 4 11:00:25 CEST 2004
ich fände es besser, wenn das tragen verboten würde.
Am 04.06.2004 um 10:04 schrieb Martin Brust at gmx.de:
> der terror geht weiter - schutzmarken part 365
>
>
>> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>>
>> mit sofortiger Wirkung ist die Bezeichnung Flip-Flop ein
>> eingetragener lizenzrechtlich geschützter Markenname und darf nicht
>> mehr allgemein für Zehen-Badesandalen genutzt werden. Darauf hat uns
>> der Markeninhaber Bernd Hummer hingewiesen und mit rechtlichen
>> Konsequenzen bei zukünftiger allgemeiner Verwendung des Begriffes
>> gedroht.
>>
>> Ich bitte Sie deshalb, zukünftig den Begriff Flip Flop in
>> allen Schreibweisen in Ihrer Berichterstattung nicht mehr zu
>> verwenden, weder in den Marktberichten noch in Artikeln für
>> SchuhMarkt News oder SchuhMarkt Journal. Bitte setzen Sie stattdessen
>> Begriffe wie Zehengreifer, Zehenmule oder im Spezialfall auch
>> Dianetten ein.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
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