[wos] Einstweilige Verfügung gegen einen link auf www.wmg-seminar.de
neuemethode at kein.org
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Tue Aug 16 17:45:10 CEST 2005
Tiamat Verlag verbietet link auf einem Internetseminar
250.000 Euro für einen link
In unserem Internetseminar (www.wmg-seminar.de), das wir in Zusammenarbeit
mit der Freien Universität Berlin, der Humboldt Universität Berlin und der
Universität der Künste Berlin durchführen, haben wir uns bemüht, einige
Texte den Studenten zugänglich zu machen. In einen Fall haben wir einen
Link auf eine Seite eines Dritten gesetzt, auf dem der Text "Die
Gesellschaft des Spektakels" von Guy Debord herunterzuladen war. Vom
Tiamat Verlag (Grimmstr. 26, 10967 Berlin) vertreten durch Klaus
Bittermann, der nach eigenen Angaben Rechteinhaber des betreffenden Textes
ist, bekamen wir nun eine email, dass wir den Text von der Homepage
herunterzunehmen hätten. Da wir ihn aber gar nicht hochgeladen hatten,
konnten wir ihn auch nicht herunter nehmen. Stattdessen machten wir ihn
zunächst einmal darauf aufmerksam, dass es sich hier um ein akademisches
Seminar handle, in dem es ja auch üblich sei, Texte zu kopieren.
Klaus Bittermann: es ist mir ziemlich egal, ob es sich bei Ihrer Seite um
ein akademisches
Seminar handelt. Die Seite steht im Internet und ist deshalb allen und
nicht nur
Studenten zugänglich. Und "in diesem Kontext" "Studenten Texte zugänglich zu
machen" ist nicht "durchaus üblich", sondern illegal, d.h. juristisch
handelt es
sich um eine Urheberrechtsverletzung. Und damit einem solche dummen Fehler
nicht unterlaufen, erkundigt man sich vorher, wo die Rechte liegen. Wenn man
selber nicht in der Lage ist zu bibliographieren, kann man auch in eine
Buchhandlung gehen und sich nach diesem Titel erkundigen. (...)
Klaus Bittermann
P.S. Was studiert man eigentlich als Medienwissenschaftler?
Wir erklärten Herrn Bittermann, dass man als Medienwissenschaftler
beispielsweise die Aufgabe habe, auf den Unterschied von Urheberrecht und
Copyright hinzuweisen und dass man als Urheberrecht das Recht eines
Urhebers an seinem Werk bezeichnet, welches unveräußerbar sei und deshalb
auch nicht bei einem Verlag liegen könne.
Daraufhin bekamen wir eine einstweilige Verfügung, in der uns eine Strafe
von 250.000 (Zweihundertfünfzigtausend) Euro Strafe oder eine Haftstrafe
bis zu sechs Monaten angedroht wurde: Der Antraggegnerin wird im Wege der
einstweiligen Verfügung (...) untersagt, auf der Internetseite
www.wmg-seminar.de einen Link zu dem Buch des Autors Guy Debord mit dem
Titel Die Gesellschaft des Spektakels zu unterhalten und/oder zu setzen
(...).
Das Kosten des Verfahrens hätten wir zu tragen. Streitwert: 50.000 Euro.
Unser Problem ist, dass wir derzeit kein Geld haben, einen Anwalt zu nehmen.
Till von Heiselers Rechtsschutzversicherung hat ihm mitgeteilt, dass dies
ein Fall für die Haftpflicht wäre, die er nicht besitzt.
Er muss sich jetzt wohl selbst verteidigen müssen. Oder hat jemand eine
andere Idee?
Es handelt sich um den Link auf der Seite
http://www.wmg-seminar.de/colloquium.htm
Erste Spalte
nach « : La Société du Spectacle von Guy Debord »
und vor « Technische Voraussetzungen »
dort steht [text] und [Film] beide Links funktionieren indes nicht mehr.
Ich hoffe, wir sind daran nicht schuld...
Die einstweilige Verfügung, habe ich dazu gestellt, direkt:
http://www.wmg-seminar.de/verboten/tiamat-verfuegung.pdf
unter dem Betreff:
[rohrpost] Tiamat Verlag verbietet link auf einem Internetseminar
bisherige Kommunikation auf rohrpost zu verfolgen
http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/2005-August/subject.html
Heise Newsticker-Meldung vom 15.08.2005
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62829
Glück zu allen!
Daniela Schiffer
--
http://www.wmg-seminar.de
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