[buug-l] MobiliX wird "elektronischer Terror" vorgeworfen

Holger Paulsen paulsen@mobile.in-berlin.de
Sun, 24 Mar 2002 15:38:47 +0100


On Fri, Mar 22, 2002 at 09:53:07PM -0100, Werner Heuser wrote:
> Im Markenrechtstreit zwischen Obelix und dem
> Open Source Projekt MobiliX - UniX on Mobile Computers
> (http://mobilix.org) ist die Antwort auf die 
> Klageerwiderung eingetroffen. Die [...]

Interessanterweise hat GMX dies Thema in ihrem letzten
"Kunden"-Rundbrief (von gestern oder vorgestern) zum
Titelthema gemacht. Ich hänge den Text mal unten an.


  Holger





Liebes Mitglied!
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Kennen Sie auch einen Prozessomanen? Diese Spezies hat irgendwann
eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und klagt seither, was
das Zeug hält. Die verantwortungslose Nachbarin lässt regelmäßig den
Kinderwagen im Treppenhaus stehen? Klage! Die Klospülung bei Müllers
nebenan ist viel zu laut? Klage! Der "keine Werbung einwerfen"-Aufkleber
auf dem Briefkasten der Studenten-WG zerstört den einheitlichen
Eindruck der Briefkastenanlage? Klage! "Geht dir das Leben an die
Nieren? Da hilft nur eins: Das Prozessieren!" Was soll man auch sonst
den lieben langen Tag tun, wenn man zum Bungeespringen zu feige, fürs
Freeclimbing zu unsportlich und für amouröse Abenteuer zu wenig
romantisch veranlagt ist?

Aber nicht immer sind es offenbar völlig frustrierte Kleinbürger, die mit
Hilfe der Justiz etwas Abwechslung in ihr ereignisloses Leben bringen
wollen. Auch im Bereich des Markenrechts ergeben sich immer wieder
Streitfälle, die in Kuriosität und unfreiwilliger Komik leicht mit
jeder "Musikantenstadl"-Folge mithalten können. So auch der vorliegende
Fall, in dem der französische Verlag "Les Éditions Albert René" und der
deutsche Webseitenbetreiber Werner Heuser darum streiten, ob bei der
von Heuser registrierten Marke "MobiliX" (einer Webseite, die sich dem
Thema mobile Unixsysteme verschrieben hat) eine Verwechslungsgefahr
mit der ebenfalls markenrechtlich geschützten Comicfigur "Obelix" (dem
Gallier mit einer ausgeprägten Vorliebe für Wildschweinbraten und
gestreifte Hosen) besteht.

Dreh- und Angelpunkt der Markenrechtsklage, bei der es immerhin um
einen Streitwert von 250.000 Euro (ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft)
geht, scheint die (im übrigen keineswegs nur von Heuser) verwendete
Wortendung "-ix" zu sein. Panik, Panik! Allein dem eingehenden Studium
der 22- seitigen Klageerwiderung der von Heuser beauftragten Anwaltskanzlei,
die in unseren Augen eine echte Perle deutschsprachiger Juristen-Prosa
darstellt und unter http://mobilix.org/de/mobilix_asterix.html
nachgelesen werden kann, verdanken wir den Entschluss, von einer
Umbennung unseres Dienstes abzusehen.
   
Delirant, isti juristi!
      
Ihr GMicks Team