[Lizenzen] AW: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen

Till Jaeger TillJaeger@ifross.de
Wed, 10 Oct 2001 12:15:00 +0200


Hallo!
Werde am Donnerstag kommen.
Viele Grüße

Dr. Till Jaeger

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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS)
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------Ursprüngliche Nachricht-----
-Von: lizenzen-admin@post.openoffice.de
-[mailto:lizenzen-admin@post.openoffice.de]Im Auftrag von Olaf Koglin
-Gesendet: Mittwoch, 10. Oktober 2001 11:52
-An: Lizenzen WOS
-Betreff: [Lizenzen] Überblick über einige Lizenzen
-
-
-Hallo zusammen,
-
-ich habe - kurz vor Eröffnung der WOS2 - eine kleine Zusammenfassung der
-OPL, der OpenMusic License(s) und der IFL-Text geschrieben (und wünsche
-natürlich, wie immer, eine angeregte Diskussion).
-
-Wer von den Listenteilnehmern kommt denn
-
-	a) zum Workshop (Do, 15:20-16:00, Raum K1)
-
-	b) zur Diskussion "Freie Content Lizenzen" (Sa 15:00 - 16:00,
-Theatersaal)?
-
-Grüße,
-
-Olaf
-
-
-
-I. OpenContent License (OPL)
-
-URL:	http://opencontent.org/opl.shtml
-
-Die OPL ist - zum Teil wörtlich - der GPL entlehnt. Ziffer 1 der OPL
-enstspricht Sec. 1 GPL ("verbatim copies" wurde durch "exact replicas"
-ersetzt) und erlaubt VErvielfältigen und Verbreiten und (wie bei der
-GPL), hierfür und für Support, Garantie etc. Geld zu verlangen.
-
-Erlaubt werden (Ziffer 2) auch das Bearbeiten und das Verbreiten der
-Bearbeitung, wenn entsprechende Hinweise auf die Veränderung und auf die
-OPL angebracht werden. Die Verbreitung muss wieder unter der OPL
-geschehen (also ein copyleft).
-
-Fazit: Quasi eine GPL für Content, enthält copyleft, nur der
-Software-spezifische Kram in er GPL (Quellcode) ist entfernt.
-
-
-
-II. OpenMusic License(s) (Green, Yellow, Red, Rainbow)
-
-URL:	http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang=
-
-Ist, wie der Name schon sagt, auf Musik ausgerichtet. Sie hat die drei
-unterschiedlich restriktiven Grundvarianten Green, Yellow, Red und
-zusätzlich die Rainbow-Variante, bei der man sich nach dem
-Baukastenprinzip seine openMusic License zusammenstellen kann.
-
-Bei allen Varianten kann man eine "MEdia Locking Option" wählen, mit der
-man zB die Verbreitung über CD oder Internet untersagen kann.
-
-Kurze Zusammenfassung:
-Green:	Erlaubt Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und
-Verbreitung der Bearbeitung einschließlich kommerzieller Verwertung.
-Bearbeitungen müssen unter dieser Lizenz herausgegeben werden (IV.) -
-copyleft. Sie müssen deutlich gekenntzeichnet werden, und es muss die
-Fundstelle des Originals angegeben werden.
-
-Yellow:	dito, allerdings ist die Veröffentlichung des
-Originalwerkes und
-der Bearbeitung nicht zu kommerziellen Zwecken gestattet. Kommerziell
-ist schon "broadcasting via commercial networks" (VI.); aus meiner Sicht
-ist das Internet ein kommerzielles Netzwerk.
-
-Red:	Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung, aber nicht bei
-Bearbeitungen, und ohnehin (IV.) nicht für kommerzielle Zwecke (die wie
-in der gelben Lizenz definiert wird).
-
-Nicht vergessen, dass bei allen Varianten die Media Locking Option
-hinzukommen kann.
-
-Fazit: Der Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. OML kann, da sie zig
-Optionen hat, nicht generell bezüglich ihrer Freiheit beurteilt werden.
-Reicht von ziemlich frei (green ohne Media Locking Option) bis
-fast-gar-nichts-dürfen bei der roten und Media Locking Options.
-
-
-
-III. IFL-Text
-
-URL:	http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html
-
-Ist auf Textdokumente spezialisert. Vervielfältigung, Verbreitung etc.
-sind erlaubt. "Lizenzgebühren" dafür sind verboten. (§ 1)
-
-Der TExt darf ergänzt und gekürzt (und damit Textstellen ersetzt)
-werden, was durch abweichende Schrift bzw. Auslassungszeichen kenntlich
-gemacht werden muss (§ 2). Damit ist die IFLT für nicht-Texte unanwenbar
-(während man die GPL und OML auch für Werke benutzen kann, für die sie
-nicht gedacht sind, wenn man das für klug hält). Aber Spezialisierung
-halte ich nicht für einen Nachteil. Der bearbeitete Text darf wieder
-verbreitet etc. werden, wobei der Ort des Originaltextes angegeben
-werden muss (§ 2 Abs. 4). Und die Bearbeitung muss wieder der IFLT
-unterliegen (§ 3), also auch hier ein copyleft. §§ 6 ff. erweitern das
-Ganze auf daraus erstellte Datenbanken.
-
-Fazit: Ausschließlich für Texte anwendbare copyleft-Lizenz. Vorteil
-gegenüber der OPL ist, dass die Änderungen direkt im TExt auffällig
-sichtbar sind.
-
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-Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin
-Tel. +49-(0)30-440 317 33
-Fax +49-(0)30-440 317 34
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-Lizenzen@post.openoffice.de
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