[Lizenzen] Versuch einer Open Content Lizenz

Thomas Uwe Gruettmueller sloyment@gmx.net
Fri, 7 Sep 2001 19:07:15 +0200


* * * WARNING: IANAL * * * 

Hi!

Ich habe heute versucht, den OC-Lizenzentwurf vom letzten Mal zu 
überarbeiten. Ich würde die Lizenz aber viel lieber benutzen als 
schreiben ;o)

Die Lizenz soll *alles* erlauben, was überhaupt möglich ist; 
Einschränkungen sollen nur zur Sicherung des freien Status 
erfolgen...

Mal sehen, vielleicht poste ich noch eine kommentierte Fassung.

BTW: Spricht etwas dagegen, die Lizenz selbst unter die GFDL zu 
stellen?

Tschüß,
Thomas
 }:o{#

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Versuch einer Open Content Lizenz
* * * BITTE NOCH NICHT ANWENDEN * * *

Präambel
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Hier könnte eine tolle Präambel stehen...

Definitionen
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Der in dieser Lizenz verwendete Begriff "Werk" umfaßt neben 
Werken i.S.d. Urheberrechtsgesetzes(s. §2) auch ausgeübte Kunst 
(s. §§73ff.), bzw. die Veranstaltung solcher(s. § 81), sowie 
Tonträger (s. §§85f.), Funksendungen (s. §87) und Datenbanken 
(s. §§87a ff.), welche ähnlich wie Werke geschützt sind.

Die eingeräumten Nutzungsarten sind so zu verstehen, wie sie im
Urheberrechtsgesetz definiert sind (s. §§15ff. und §23) So 
schließt z.B. der Begriff "Verbreitung" Vermietung und Verkauf 
ein, was möglicherweise nicht jedem auf Anhieb klar wird. Zum 
besseren Verständnis liegt dieser Lizenz eine Kopie des 
Urheberrechtsgesetzes, Version trallala, bei.

Lizenzgeber sind die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte 
im Sinne des Urheberrechts(s. §§§1fff.) oder eines verwandten 
Schutzrechtes (s. §§70ff.). Lizenznehmer ist jedes Mitglied der 
Gesellschaft, im folgenden mit "Sie" angesprochen. 

Eingeräumte Rechte
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Ihnen wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, unter den
Bedingungen dieser Lizenz das Werk zu vervielfältigen und zu
verbreiten, es auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen, 
es zu senden, es durch Bild- und Tonträger wiederzugeben, 
Funksendungen des Werkes wiederzugeben, sowie das Werk zu 
bearbeiten oder umzugestalten und die Bearbeitungen bzw. 
Umgestaltungen auf die zuvor aufgezählten Nutzungsarten zu 
nutzen.

Es ist nicht Ziel dieser Lizenz, Nutzungsarten, die durch die 
Art des Werkes oder durch eine andere Rechtsprechung keinen 
urheberrechtlichen Schutz "geniessen", durch die Bedingungen 
dieser Lizenz einzuschränken. Ebenso werden Handlungen, die oben 
nicht aufgeführt, aber in einer anderen Rechtsprechung als 
zustimmungsbedürftige Nutzungsarten eingestuft sind, durch ein 
einfaches Nutzungsrecht ohne weitere Bedingungen eingeräumt.

Dokumentation
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Zu jedem Werk sollte eine GFDL-lizensierte Dokumentation 
verfügbar sein, die allgemeine Informationen zum Werk enthält 
und insbesondere über die rechtliche Lage des Werkes informiert.

Öffentliche Nutzung
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Wenn Sie das Werk der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen,
z.B. durch Verbreiten oder öffentliches Ausstellen, Vortragen, 
Auf- oder Vorführen, Senden oder Wiedergeben, so haben Sie 
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die 
die einzelnen Mitglieder des Publikums darüber informiert 
werden, daß sie Lizenznehmer des Werkes sind. 

Es wird empfohlen, daß Sie diesen zu diesem Zweck 
Vervielfältigungsstücke der Dokumentation aushändigen, es
genügt aber auch, wenn Sie die Dokumentation über drei Jahre in 
einem öffentlichen Computernetzwerk für jedermann kostenlos 
zugänglich halten, die Netzwerk-Adresse, sowie den Namen dieser 
Lizenz verständlich anzusagen oder sichtbar zu machen.

Wenn Sie durch das Ausüben der durch diese Lizenz eingeräumten
Nutzungsrechte selbst Inhaber ausschließlicher Rechte an einem 
das Werk oder Teile dessen enthaltenden Werk werden, jedoch 
durch die entnommene Menge die Zustimmung der Rechteinhaber des 
ursprünglichen Werkes zur Veröffentlichung weiterhin 
erforderlich ist, so dürfen Sie das entstandene Werk nur dann 
der Öffentlichkeit zugänglich machen, wenn Sie es ebenfalls 
unter den Bedingungen dieser Lizenz kostenfrei an jedermann 
lizensieren und eine zu ihrer Version des Werkes passende, von 
Ihnen als "offizielle Dokumentation" endorsierte, 
GFDL-lizensierte Dokumentation gestalten, in der Sie vor allem 
als Lizenzgeber mitaufgeführt sind.

Schutz des Originals
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Eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines materiellen Werkes
bedarf des Einverständnisses des Eigentümers des zu 
bearbeitenden oder umzugestaltenden Originals oder 
Vervielfältigungsstücks. Handelt es sich nicht um letzteres, 
sondern um ersteres, ist zusätzlich das Einverständnis des 
Urhebers erforderlich.

Um einer seltsamen Auslegung vorzubeugen, sei erwähnt, daß Sie 
durch diese Lizenz im Übrigen nicht das Recht erhalten, von 
irgendjemandem die Herausgabe von oder den Zutritt zu 
Kopiervorlagen zu verlangen oder fremdes Eigentum zu beschädigen.

GPL-Leckerlis
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(GPL, §§4--8)

Lizenzkompatiblität
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Sie können anstelle dieser Lizenz auch jede andere offizielle 
Version dieser Lizenz mit höherer Versionsnummer, die GNU 
General Public License, Version 2.0 oder höher oder die GNU Free 
Documentation License, Version 2.0 oder höher befolgen.

(Es könnte auch länderspezifische Versionen dieser Lizenz geben, 
da in verschiedenen Staaten die Rechtslage verschieden ist)

Keine Gewährleistung!
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BLABLABLA (Standard-Haftungsausschluß)

       - - - - - - - - - - ENDE - - - - - - - - - - 

Anhang 1
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Wie Sie diese Lizenz für Ihre Werke benutzen:

...

Anhang 2
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (BRD, 1965)
Stand: 1. November 1998 

(vor allem für Definitionszwecke, für die Anwendung der Lizenz
ausserhalb der BRD)

...