[rohrpost] Re: Open Content: ein juristischer Computer-Virus

Ingrid Strauch ingrid.strauch@berlin.de
Sat, 7 Jul 2001 11:13:02 +0200


<color><param>7F00,0000,0000</param>> Closed: Wissen unter Ausschluss der =
=D6ffentlichkeit

> 

> F=FCr Privatleute sind die oben aufgef=FChrten Einschr=E4nkungen bei

> der Nutzung digitaler Inhalte ja eventuell hinzunehmen. F=FCr

> Bibliotheken jedoch bedeuten diese Regelungen und technischen

> Ma=DFnahmen, dass sie die entsprechenden Medien oft =FCberhaupt nicht

> zur Ausleihe oder auch nur Nutzung in den R=E4umen der Bibliothek

> anbieten k=F6nnen. Die Programme, Texte, Lieder, Filme und Bilder

> sind also von einem =F6ffentlichen Zugang ausgeschlossen.


</color>Hier sind einige Antworten aus Bibliothekskreisen nachzulesen:


Internationale Links zu Lizenzierungsrichtlinien, Beispielen von 
Lizenzvertraegen.

http://www.eblida.org/ecup/licensing/


Lizenzierung digitaler Ressourcen: Wie k=F6nnen rechtliche Fallen 
vermieden werden? / Europaeische Kommission und EBLIDA

Enth. einleitend auch eine kurze Info zu ECUP und EBLIDA.

http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/aw/1999/eblida/warndeut.htm


Mueller, Harald: Angebote im Netz Was ist bei Lizenzvertraegen zu 
beachten? 

In: Bibliotheksdienst. - 1999,7

http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_99/99_07_06.htm


Mueller, Isolde: Lizenzen fuer elektronische Medien

In: B.I.T. online. - 1999,3


International Coalition of Library Consortia (ICOLC)

Statement of Current Perspective and Preferred Practices 

for the Selection and Purchase of Electronic Information

http://www.library.yale.edu/consortia/statement.html


Gruesse, Ingrid



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