[rohrpost] Re: Open Content: ein juristischer Computer-Virus
   
    Ingrid Strauch
     
    ingrid.strauch@berlin.de
       
    Sat, 7 Jul 2001 12:16:00 +0200
    
    
  
Sorry, ich vergass einen URL (Isode Mueller), deshalb
noch einmal:
 
> Closed: Wissen unter Ausschluss der =D6ffentlichkeit 
>  
> F=FCr Privatleute sind die oben aufgef=FChrten Einschr=E4nkungen bei 
> der Nutzung digitaler Inhalte ja eventuell hinzunehmen. F=FCr 
> Bibliotheken jedoch bedeuten diese Regelungen und technischen 
> Ma=DFnahmen, dass sie die entsprechenden Medien oft =FCberhaupt 
nicht 
> zur Ausleihe oder auch nur Nutzung in den R=E4umen der Bibliothek 
> anbieten k=F6nnen. Die Programme, Texte, Lieder, Filme und Bilder 
> sind also von einem =F6ffentlichen Zugang ausgeschlossen. 
Hier sind einige Antworten aus Bibliothekskreisen nachzulesen: 
Internationale Links zu Lizenzierungsrichtlinien, Beispielen von  
Lizenzvertraegen. 
http://www.eblida.org/ecup/licensing/ 
Lizenzierung digitaler Ressourcen: Wie k=F6nnen rechtliche Fallen 
vermieden werden? / Europaeische Kommission und EBLIDA 
Enth. einleitend auch eine kurze Info zu ECUP und EBLIDA. 
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/aw/1999/eblida/warndeut.htm 
Mueller, Harald: Angebote im Netz Was ist bei Lizenzvertraegen zu  
beachten?  
In: Bibliotheksdienst. - 1999,7 
http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_99/99_07_06.htm 
Mueller, Isolde: Lizenzen fuer elektronische Medien 
In: B.I.T. online. - 1999,3 
http://www.b-i-t-online.de/archiv/1999-03/fach2.htm
International Coalition of Library Consortia (ICOLC) 
Statement of Current Perspective and Preferred Practices  
for the Selection and Purchase of Electronic Information 
http://www.library.yale.edu/consortia/statement.html 
Gruesse, Ingrid 
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ingrid.strauch@berlin.de
VAB - Virtuelle Allgemeinbibliothek
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