[Lizenzen] Open-Content-Lizenz

Olaf Koglin ok@opensourcerecht.de
Mon, 23 Jul 2001 23:29:35 +0200


Hallo Thomas,
hallo Listenleser,

schön, dass Du (Thomas) die Liste mit einer so ausführlichen Mail
wiederbelebt und bei der Vorbereitung einer Open-Content-Lizenz gleich
mit einem eigenen Entwurf vorgelegt hast.

Ich werde die Gelegenheit erst einmal nutzen, mich selber vorzustellen:
Ich bin Jurist und promoviere neben dem Referndariat über Rechtsfragen
der GPL, also über Urheber- und Lizenzrecht. Außerdem bin ich
Mitarbeiter im Institut für Rechtsfragen von Open-Source-Software
(http://www.ifross.de), und zu guter letzt helfe ich ein wenig bei
Wizars-of-OS mit, die Erstellung einer Open-Content-Lizenz im Vorfeld
der Veranstaltung zu koordinieren.


Thomas Uwe Gruettmueller wrote:
...
> Ich selbst sehe mich nicht in der Lage, eine derartige Lizenz zu
> verfassen, da ich kein Anwalt bin und mir das Erstellen einer
> freien Musiklizenz (oder sogar Content-Lizenz) um einige Grade
> schwerer erscheint als das Erstellen einer Softwarelizenz.

Hm, ist es wirklich unterschiedlich schwer? Immerhin muss man sich bei
Musik nicht mit Quellcode und Binaries ´rumschlagen und damit, wie man
den Quellcode erhält, wenn man nur ein Binary bekommen hat.

> Die Musiklizenzen, die derzeit zu finden sind, gehen mir nicht
> weit genug: Den Machern ist es wohl wichtiger eine Option gegen
> kommerzielle Nutzung einzubauen als die Rundfunksendung oder
> persönliche Darbietung einzuräumen.


> License Draft
... und ein paar kleine Anmerkungen/Nachfragen von mir:
 
> Granted Rights:
> 
>   copy the Work                    1 2 .
>   distribute copies                1 . .
>   change the Work                  . 2 3
>   perform the Work publically      . . 3
>   record the Work                  . 2 3
>   include it into a collection     . 2 3
>   make it publically perceptable   1 . .
>   play the Work on radio           1 . .

Eine sehr gute Idee finde ich eine solche Matrix, um die erlaubten bzw.
unerwünschten Handlungen darzustellen. Ich verstehe aber nicht, wieso
recording the Work ein abhängiges Werk (Punkt 3) schaffen soll.
 
>   2) You are allowed to do these activities in Your privacy.

Soll es heißen, dass man es *nur* privat (d.h. nicht kommerziell) machen
darf?


>   Activities other than the ones listed above are outside the
>   scope of this license.

Vielleicht sollten dann die aufgelisteten Handlungen etwas weiter
gefasst werden, z.B. nicht nur "play the work on radio", sondern auf auf
TV etc.


Grüße,

Olaf


--
Olaf Koglin, Stargarder Str. 74, D-10437 Berlin
Tel. +49-(0)30-440 317 33
Fax +49-(0)30-440 317 34
http://www.opensourcerecht.de/ok/