[Lizenzen] Versuch einer Open Content Lizenz
Thomas Uwe Gruettmueller
sloyment@gmx.net
Fri, 7 Sep 2001 19:07:15 +0200
* * * WARNING: IANAL * * *
Hi!
Ich habe heute versucht, den OC-Lizenzentwurf vom letzten Mal zu
überarbeiten. Ich würde die Lizenz aber viel lieber benutzen als
schreiben ;o)
Die Lizenz soll *alles* erlauben, was überhaupt möglich ist;
Einschränkungen sollen nur zur Sicherung des freien Status
erfolgen...
Mal sehen, vielleicht poste ich noch eine kommentierte Fassung.
BTW: Spricht etwas dagegen, die Lizenz selbst unter die GFDL zu
stellen?
Tschüß,
Thomas
}:o{#
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Versuch einer Open Content Lizenz
* * * BITTE NOCH NICHT ANWENDEN * * *
Präambel
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Hier könnte eine tolle Präambel stehen...
Definitionen
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Der in dieser Lizenz verwendete Begriff "Werk" umfaßt neben
Werken i.S.d. Urheberrechtsgesetzes(s. §2) auch ausgeübte Kunst
(s. §§73ff.), bzw. die Veranstaltung solcher(s. § 81), sowie
Tonträger (s. §§85f.), Funksendungen (s. §87) und Datenbanken
(s. §§87a ff.), welche ähnlich wie Werke geschützt sind.
Die eingeräumten Nutzungsarten sind so zu verstehen, wie sie im
Urheberrechtsgesetz definiert sind (s. §§15ff. und §23) So
schließt z.B. der Begriff "Verbreitung" Vermietung und Verkauf
ein, was möglicherweise nicht jedem auf Anhieb klar wird. Zum
besseren Verständnis liegt dieser Lizenz eine Kopie des
Urheberrechtsgesetzes, Version trallala, bei.
Lizenzgeber sind die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte
im Sinne des Urheberrechts(s. §§§1fff.) oder eines verwandten
Schutzrechtes (s. §§70ff.). Lizenznehmer ist jedes Mitglied der
Gesellschaft, im folgenden mit "Sie" angesprochen.
Eingeräumte Rechte
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Ihnen wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, unter den
Bedingungen dieser Lizenz das Werk zu vervielfältigen und zu
verbreiten, es auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen,
es zu senden, es durch Bild- und Tonträger wiederzugeben,
Funksendungen des Werkes wiederzugeben, sowie das Werk zu
bearbeiten oder umzugestalten und die Bearbeitungen bzw.
Umgestaltungen auf die zuvor aufgezählten Nutzungsarten zu
nutzen.
Es ist nicht Ziel dieser Lizenz, Nutzungsarten, die durch die
Art des Werkes oder durch eine andere Rechtsprechung keinen
urheberrechtlichen Schutz "geniessen", durch die Bedingungen
dieser Lizenz einzuschränken. Ebenso werden Handlungen, die oben
nicht aufgeführt, aber in einer anderen Rechtsprechung als
zustimmungsbedürftige Nutzungsarten eingestuft sind, durch ein
einfaches Nutzungsrecht ohne weitere Bedingungen eingeräumt.
Dokumentation
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Zu jedem Werk sollte eine GFDL-lizensierte Dokumentation
verfügbar sein, die allgemeine Informationen zum Werk enthält
und insbesondere über die rechtliche Lage des Werkes informiert.
Öffentliche Nutzung
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Wenn Sie das Werk der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen,
z.B. durch Verbreiten oder öffentliches Ausstellen, Vortragen,
Auf- oder Vorführen, Senden oder Wiedergeben, so haben Sie
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die
die einzelnen Mitglieder des Publikums darüber informiert
werden, daß sie Lizenznehmer des Werkes sind.
Es wird empfohlen, daß Sie diesen zu diesem Zweck
Vervielfältigungsstücke der Dokumentation aushändigen, es
genügt aber auch, wenn Sie die Dokumentation über drei Jahre in
einem öffentlichen Computernetzwerk für jedermann kostenlos
zugänglich halten, die Netzwerk-Adresse, sowie den Namen dieser
Lizenz verständlich anzusagen oder sichtbar zu machen.
Wenn Sie durch das Ausüben der durch diese Lizenz eingeräumten
Nutzungsrechte selbst Inhaber ausschließlicher Rechte an einem
das Werk oder Teile dessen enthaltenden Werk werden, jedoch
durch die entnommene Menge die Zustimmung der Rechteinhaber des
ursprünglichen Werkes zur Veröffentlichung weiterhin
erforderlich ist, so dürfen Sie das entstandene Werk nur dann
der Öffentlichkeit zugänglich machen, wenn Sie es ebenfalls
unter den Bedingungen dieser Lizenz kostenfrei an jedermann
lizensieren und eine zu ihrer Version des Werkes passende, von
Ihnen als "offizielle Dokumentation" endorsierte,
GFDL-lizensierte Dokumentation gestalten, in der Sie vor allem
als Lizenzgeber mitaufgeführt sind.
Schutz des Originals
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Eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines materiellen Werkes
bedarf des Einverständnisses des Eigentümers des zu
bearbeitenden oder umzugestaltenden Originals oder
Vervielfältigungsstücks. Handelt es sich nicht um letzteres,
sondern um ersteres, ist zusätzlich das Einverständnis des
Urhebers erforderlich.
Um einer seltsamen Auslegung vorzubeugen, sei erwähnt, daß Sie
durch diese Lizenz im Übrigen nicht das Recht erhalten, von
irgendjemandem die Herausgabe von oder den Zutritt zu
Kopiervorlagen zu verlangen oder fremdes Eigentum zu beschädigen.
GPL-Leckerlis
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(GPL, §§4--8)
Lizenzkompatiblität
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Sie können anstelle dieser Lizenz auch jede andere offizielle
Version dieser Lizenz mit höherer Versionsnummer, die GNU
General Public License, Version 2.0 oder höher oder die GNU Free
Documentation License, Version 2.0 oder höher befolgen.
(Es könnte auch länderspezifische Versionen dieser Lizenz geben,
da in verschiedenen Staaten die Rechtslage verschieden ist)
Keine Gewährleistung!
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BLABLABLA (Standard-Haftungsausschluß)
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Anhang 1
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Wie Sie diese Lizenz für Ihre Werke benutzen:
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Anhang 2
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (BRD, 1965)
Stand: 1. November 1998
(vor allem für Definitionszwecke, für die Anwendung der Lizenz
ausserhalb der BRD)
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