[Lizenzen] games und GCL

Andreas Lange lange@computerspielemuseum.de
Mon, 10 Sep 2001 14:41:44 +0200


Hallo Allerseits,

nachdem mich Volker in seiner letzten mail bereits kurz vorgestellt hat,
hier meine gedanken zu games in verbindung mit einer GCL. unser projekt,
das wir auf wos vorstellen werden, hat den hintergrund, dass wir vor
allem aus bewahrungstechnischer sicht die lizenzhalter fragen wollen,
ihre games (die man im normalfall bereits nach wenigen monaten nicht
mehr legal erwerben kann) fuer den privaten gebrauch freizugeben. so
soll eine verfuegbarkeit und damit die bewahrung in der phase der
copyrightgeltung von 75 jahren gewaehrleistet werden.

bezueglich der hier gefuehrten diskussion stellen games prinzipiell eine
sehr interessante und wahrscheinlich auch komplizierte werkform dar.
interessant weil sie weit verbreitet und damit eine grosse relevanz
haben. kompliziert, weil sie verschiedenste werkformen in sich vereinen.
auf der einen seite sind sie software wie anwendersoftware auch, auf der
anderen seite beinhalten sie ein vielzahl an anderen elementen wie
bilder, filme, texte und musik, fuer die ja in erster linie die GCL
gedacht ist.

meiner meinung waeren prinzipiell zwei ebenen auseinanderzuhalte:


1. die ebene der produktion

a) was die digitale produktion (die engine) angeht braucht man nichts
neues. hier funktioniert  die GPL
b) bei musik und anderen "nicht digitalen" elementen waere es
interessant zu ueberlegen, was eine von der GPL abgeleitete GCL zu
leisten im stande waere. nehmen wir das beispiel musik, dann koennte das
bedeuten, dass ein game, der einen unter der GCL erstellten soundtrack
verwendet, selber frei sein muesste. da jedoch jeder gute soundtrack
individuell auf das spielgeschehen abgestimmt sein muss, vermute ich,
dass die spielhersteller lieber eine spezielle produktion in auftrag
geben, die sie erstmal zu gar nichts verpflichtet.

2. die distribution
dieser punkt ist fuer das von uns geplante projekt, die hersteller zu
ueberzeugen, ihre aelteren spiele (fuer den privaten gebrauch)
freizugeben, der interessantere. welche moeglichkeiten gibt es, den
herstellern auch eine verlaessliche lizenz dafuer anbieten zu koennen?
sicher koennte der eine pol durch die GPL in ihrer jetzigen form
bestimmt sein. allerdings steht auch zu erwarten, dass nicht allzuviele
hersteller darauf eingehen werden. wahrscheinlicher wird sein, dass sie
den privaten, nicht kommerziellen download der spiele erlauben werden,
sich aber selber eine kommerzielle nutzung vorbehalten werden. die frage
ist nun, ob man fuer einen solchen fall ueberhaupt eine neue lizenz
braeuchte oder ob die titel einfach weiterhin ganz normal copyright
geschuetzt waeren, nur eben, dass der lizenzhalter explizit die private
nutzung erlaubt.
dies haette wohl aber zur konsequenz, dass der lizenzgeber diese
erlaubnis jederzeit widerrufen koennte. bedenkt man, dass die lizenzen
nicht selten den besitzer wechseln, waere es wohl wuenschenswert, eine
lizenz zu entwickeln, die sicherstellt, dass ein einmal fuer
nichtkommerzielle zwecke freigegebenes spiel auch bis zum ablauf seiner
copyrightbindung nach 75 jahren fuer diesen zweck frei waere.
wie seht ihr das?

Volker Grassmuck schrieb:
> 
> Im übrigen ist die Privatkopie nach meinem Verständnis nach UrhG und auch nach der
> EU-Richtlinie für alle geschützen Werke eh zugestanden, im Copyright aber
> schwächer, daher wohl nicht verkehrt, sie in der GCL zu nennen.


bei games ist das private kopieren definitiv ausgeschlossen (hoechstens
als privates backup, wenn man im besitz des orginal titels ist)

andreas


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 Andreas Lange
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